Hallo liebe Wissenden,
ich habe gerade mein Arbeitsvertrag gekündigt. Nun hat mir mein alter Arbeitgeber vor diesem Schritt so viele Steine in den Weg gelegt, dass ich auch glaube, ein schlechteres Zeugnis zu bekommen.
In diesem Fall wäre ich natürlich nicht gewillt, dies zu akzeptieren. Die Zwischenbeurteilungen sind meines Erachtens auch gut.
Meine Fragen sind nun: Welche Rechtsschutzversicherung sollte ich abschließen (welcher Anbieter) und kann ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung bei diesem Sachverhalt abschliessen? Ich werde mein Zeugnis in ca. 6 Monaten vorliegen haben. Für den Fall der Fälle will ich vorsorgen.
Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar…
Liebe Grüße, Thorsten
Meine Fragen sind nun: Welche Rechtsschutzversicherung sollte
ich abschließen (welcher Anbieter)
Kann man pauschal nicht sagen. Angebote einholen, Preise und Leistungen vergleichen und dann entscheiden…
und kann ich überhaupt eine
Rechtsschutzversicherung bei diesem Sachverhalt abschliessen?
Klar kannst Du, die Frage ist, ob´s was nützt.
Ich werde mein Zeugnis in ca. 6 Monaten vorliegen haben. Für
den Fall der Fälle will ich vorsorgen.
Grundsätzlich: Versicherungen schließt man nicht erst ab, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist - vergleich es mit der Vollkasko - die schließt Du auch ncht erst ab, wenn Du Dein Auto zerschreddelt hast, und erwartest dann Zahlung.
Jetzt aber zu Dir: Bei den meisten Anbietern gilt: Drei Monate Wartezeit, und alles, was vorvertraglich ist, fällt ohnehin nicht unter den Versicherungsschutz. In Deinem Fall könnte man sich streiten, ob die Ursache für die (vielleicht anstehende) Auseinandersetzung in der Kündigung liegt oder der Versicherungsfall erst mit Zugang des evtl. zu schlechten Zeugnisses bei Dir eintritt.
Dein potentieller Rechtsschutzversicherer wird sich wahrscheinlich erstmal auf ersteren Standpunkt stellen. Hier spricht aber wirklich einiges dafür, daß man als Versicherungsfall den Zugang des Zeugnisses ansieht, da Dein Arbeitgeber erst damit anfängt, gegen Rechtspflichten zu verstoßen (so die Definition des Versicherungsfalls in der RSV). Wenn Du also jetzt eine RSV abschließt und Dein Zeugnis in 6 Monaten erhältst, könnte man mit guten Gründen sagen, daß der RSV zahlen muß, auch wenn er sich wahrscheinlich erstmal wehren wird.
Ciao, Wotan