Rechtsschutzversicherung neuer Vertragsabschluß

Guten Tag,
meinem Mann wurde die Rechtsschutzversicherung gekündigt in der ich mitversichert war.
Kann ICH nun eine Rechtsschutzversicherung abschließen und mit gutem Gewissen angeben, daß ich noch nie eine Rechtsschutzversicherung hatte?
Oder MUß ich bei neuem Vertragsabschluß angeben, daß ich durch meinen Mann bei der alten Versicherung mitversichert war?
Wir sind nicht prozeßfreudig und hatten jahrelang überhaupt keinen Rechtsschutzfall nur unglücklicherweise im letzten und diesen Jahr zusammen 3 Fälle, dies war unserer Versicherung zuviel.
Vielen Dank für Hilfe und Ratschläge!!!

Kann ICH nun eine Rechtsschutzversicherung abschließen und mit gutem Gewissen angeben, daß ich noch nie eine Rechtsschutzversicherung hatte?

Ja, aber siehe unten.

Oder MUß ich bei neuem Vertragsabschluß angeben, daß ich durch meinen Mann bei der alten Versicherung mitversichert war?

Genau das ist der Punkt. Die neue Versicherung wird nicht nur danach fragen, ob Du schon einmal einen RS-Vertrag hattest, sodnern auch nach Deinem Mann. Die erste Frage darfst Du guten Gewissens verneinen, die zweite nicht.