Rechtsschutzversicherung nicht gegen Behörden?

Hallo,

was ist daran, dass Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht für Streitigkeiten mit / gegen Behörden (z. B. wegen BaFöG) eingesetzt werden können? So hat es jemand mit gegenüber behauptet. So ganz kann das ja nicht stimmen, weil man z. B. im Bereich Bußgelder auch gegen Behörden streitet und das wird von der RS ja übernommen.

Gilt das für alle RS-Versicherungen oder nur bei manchen Gesellschaften / Anbietern?

Und für welche Fälle / Bereiche genau gilt das?

Hallo,

das Ganze nennt sich Verwaltungsrechtschutz. Viele Tarife beinhalten in der Tat nur Verwaltungsrechtschutz in Verkehrs- u. Steuerangelegenheiten, so dass BAföG-Streitigkeiten nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen werden. Dies steht mehr oder weniger direkt im „Kleingedruckten“.

Gruß
CM