Hallo,
was ist daran, dass Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht für Streitigkeiten mit / gegen Behörden (z. B. wegen BaFöG) eingesetzt werden können? So hat es jemand mit gegenüber behauptet. So ganz kann das ja nicht stimmen, weil man z. B. im Bereich Bußgelder auch gegen Behörden streitet und das wird von der RS ja übernommen.
Gilt das für alle RS-Versicherungen oder nur bei manchen Gesellschaften / Anbietern?
Und für welche Fälle / Bereiche genau gilt das?