Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Liebe/-r Rechtsschutzexperte/-in,

so langsam wirds mir mulmig mit den Besitzern unserer benachbarten Doppelhaushälfte. Die wollten mal an ihre Mieter verkaufen (wir sind Eigentümer), haben es dann nicht getan und jetzt aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen gekündigt. Kann natürlich auf persönlichen Antipathien beruhen, aber ich habe Angst, dass die andere Doppelhaushälfte (eher wenig renovierter Altbau) abgerissen und neu bebaut werden soll. Das ist uns eher nicht so recht und deswegen würde ich gerne für einen evtl. Rechtsstreit bzw. für Rechtsberatung eine passende Versicherung haben.
Gibt es die oder fällt das unter Baurecht und wird nicht übernommen? Oder bin ich schon zu spät? Es gab bisher lediglich emailverkehr mit den Besitzern und ein Telefonat.

Für eine Expertenantwort wäre ich sehr dankbar,

Schöne Grüße,

Chris

Hallo,
ich kann leider nicht helfen. Mein Gebiet ist der Gewerbliche Rechtsschutz (Patente, Marken etc.), und nicht etwa das Versicherungswesen.
Gruß von Wernichtfragt

Hallo Chris,
eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist auf jeden Fall sinnvoll, muss aber abgeschlossen werden, bevor das Ereignis eingetreten ist, was einen Rechtsstreit auslöst. In der Regel ist eine 3-monatige Wartezeit zu beachten. Es sollte auf jeden Fall ein Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Bitte aufpassen, die Beiträge können sich bei gleichen Leistungen erheblich unterscheiden.
Viele Grüße,
Walter Metzig

Hallo Chris,

Doppelhaushälfte oje, ich kann ein Lied davon singen.Bei einer Rechtschutzversicherung auf jeden Fall darauf achten, dach Nachbarschaftsrechtstreitigeiten mit abgedeckt werden.
Die ist zwar teuer, aber wenn es zu Nachbarschaftsstreitigkeiten (auch Umbau, Neubau od. sonstiges) kommen sollte dann geht es schnell in die tausende. Kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Emi

Hallo Chris,

Mit Sicherheit bin ich kein Experte, um ins Detail zu gehen, aber Rückblickend, bei eigener Recherche nach einer geeignetetn RSV, las ich damals, daß schon bestehende Rechtsfälle nicht unter den Vers.schutz fallen.
Solange es also noch keinen prozessgeführten Rechtsstreit gibt, kann es noch nicht zu spät sein.

Hallo Chris,

aus deiner Beschreibung kann ich dir leider keine exakte Antwort geben. Wie du schreibst handelt es sich um zwei getrennte Rechtsschutzfälle.

Nicht versicherbar sind Genehmigungspflichtige baulichen Veränderung an deiner Doppelhaushälfte.

Der Kauf bzw. Verkauf fällt in den privatrechtlichen Bereich einer Rechtsschutzversicherung, dies ist wiederum versicherbar.

Als Versicherungsmakler und RechtsschutzExperte bräuchte ich mehr Informationen, um dir weiter zu helfen.

Mein Angebot - schreib mir eine E-Mail im Servicebereich meiner Rechtsschutzseite:
http://www.meine-rechtsschutzversicherung.net

Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.

RechtsschutzExperte
Werner Kappler