Habe bei der WGV Rechtsschutzversicherung für selbstbenutze ET.-Wohnung. Gerichtliches Verfahren wegen überhöhter Heizkosten lief 4 Jahre,leider ohne Erfolg. Das Gericht legte fest dass es sich bein der Heizgemeinschaft (besteht schon ca.40 Jahre) jetzt um eine GbR handelt. Rechtsschutzversicherung strich also sofort ab diesem Gerichtsbeschluss meine Deckungszusage. Muss somit ca. 5000,–€ Heizung und Anwalts und Gerichtskosten ab diesem Termin bezahlen. Habe aber noch eine extra Verwaltung nur für Dinge welche nichts mit der Heizung zu tun haben. Die Versicherung hat kein alternativ Angebot für eine Versicherung welche beides einschliesst. Was soll oder kann ich ausser Kündigung der Versicherung tun?
Hallo, wirklich beantworten kann ich das nicht. Aber es gibt in vielen Städten einen Grundeigentümer-Verband, der bei seiner jährlichen Gebühr auch die anwaltliche Beratung einschließt. Dein Problem habe ich nicht wirklich verstanden. Deshalb kann ich nich viel dazu sagen. Aber natürlich darf eine Versicherung im Schadensfall kündigen, das ist doch bekannt. Dann einfach eine neue Versicherung suchen.
Gruß Uli
Hallöchen - - bisschen kompliziert das Ganze; da müsste man schon den Ablehnungsschriftsatz der WGV kennen.
Seit wann besteht denn die RS-Versicherung?
Wenn Sie Teilhaber einer GbR sind, sieht die Sache auch noch komplizierter aus.
Also mehr Info wäre schon gut !
Gruß aus Unna
MB
Sorry, dazu hab ich keinen Rat.
Beim Abschluss der Versicherung wusste noch niemand dass wir eine GbR sind, das sind bestimmt schon 10 Jahre her.
Das betrifft ja auch nur die Heizung, den Rest verwaltet ein anderer Verwalter. Wir sind (85 WE) und was die Heizung anbelangt sind wir Mitglied einer Fernheizgemeinschaft auf privater Basis und diese soll jetzt nach 40 Jahren des bestehens plötzlich GbR sein Habe auch gar keinen Rechtsschutz seit dem mehr. WGV kann mir keinen anbieten, kassiert aber die Prämie weiter
Diese Frage hätte ich demRA, der Sie vor Gericht vertreten hat, gestellt. lEs tut mir leid, ich kann sie nicht beantworten. juliuszwo
ich empfehle ein Gespräch mit dem Vorstand der WGV-die Rücknahme der DZ ist so nicht in Ordnung-Umstellungsangebot wäre sinnvoll gewesen.
MfG
Dr.Schamberger
Also jetzt noch gefragt, wie lautet der Ablehungsgrund der RS-Versicherung; auf welchen Paragrafen der Bedingungen bezieht es sich ?
Ich kann leider nicht helfen
Dafür bin ich leider nicht der richtige Experte.
Sorry,
Andreas
§ 29 ARB. GbR war aber noch nie im Gespräch. hat erst ein Gericht festgelegt. (Auch noch nicht endgültig. Aber wie geschrieben, das Verfahren betrifft nur die Heizgemeinschaft
Der Rest geht über eine andere Verwaltung
Also jetzt noch gefragt, wie lautet der Ablehungsgrund der
RS-Versicherung; auf welchen Paragrafen der Bedingungen
bezieht es sich ?
Habe fast alle Versicherungen bei der WGV. Mein (unser Anwalt) ist stinkesauer über den Deckungsrückzug 1/2 Jahr vor Ende des Verfahrens. Aussichten wären gut gewesen.
Werde auf alle Fälle alle Versicherungen kündigen
Also - - es kommt auf die genaue Ablehnungs-Formulierung an - - - auf welchen Paragrafen wird die Ablehnung bezogen ? § 4 ARB ? - - HabenSie schon mit Ihrem betreuenden Vermittler gesprochen ?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Ablehnung eines Schadenfalles.
GutenTag ! MB
Hallöchen - guten Sonntag; und hier noch ein Hinweis:
Grundsätzlich kann die einmal erteilte Deckungszusage nicht widerrufen werden (OLG Düsseldorf 06.07.2001 - 24 U 211/00).
Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass z.B. aufgrund einer Obliegenheitsverletzung kein Versicherungsschutz bestand.
MB
so weit ich weiss wird zuerst mit der Versicherung über ein Verfahren gesprochen und mit der schriftlichen Zusage über Gerichtskostenfinanzierung geht man zu Gericht- wenn eine schriftliche Zusage vorliegt, stellt die Versicherung auch sein Anwalt zur Verfügung, deren Kosten auch von der V. übernomen wird-Alles anderes ist mir nicht bekannt- Viel Glück
Sehr kluge Aussage. Das habe ich ja wie üblich auch gemacht! Jedoch hat ein Gericht in einem Parallelfall nach ca. 3 Jahren festgelegt dass es eine GbR sei. Und das nach ca. 35 Jahren bestehnder Fernheizgemeinschaft zu welcher 360 WE (Privatleute) gehören!