Rechtsschutzversicherung streicht Deckungszusage

Habe vor Jahren Rechtsschutzversicherungen u.a. für meine Eigentumswohnung abgeschlossen. Erhielt auch vor 4 Jahren die Deckungszusage für ein Verfahren bei einem Amtsgericht. Vor einem halben Jahr erhielt ich ein Schreiben der Versicherung dass kein Deckungsschutz mehr möglich ist, da in einem Parallel verfahren vor dem OLG dieses feststellte dass es sich in meinem Fall nicht um eine Fernheizgemeinschaft sondern um eine GbR handelt. Alle Mitglieder der Gemeinschaft haben schon 35 Jahre jeder in seinem Grundbuch Fernheizgemeinschaft eingetragen. Wir sind über 300 Eigentümer, die Gemeinschaft ist Privat und nirgends eingetragen, macht auch keine Gewinne! Was soll und kann ich tun? Meine Versicherung kann mir auch vorhandene Versicherung nicht ändern für eine GbR! Wir haben eine Verwaltung die die Abrechnungen jedes Jahr verschickt

sprechen Sie mit Ihrem Rechtsschutz-Versicherer. Man kann sehr wohl auch eine GbR versichern - ist nur eine Frage des Preises.
mfG
Dr. Schamberger

Hallöchen – guten Tag - - der Deckungsumfang für die EW umfasst ja in der Hauptsache Nachbarrecht und wenn m o d e r n e ARB auch Steuerrecht.
Aber Auseinandersetzung aus einer GbR und freiberuflichen Tätigkeit sind nicht versichert. - - Hier in Ihrem speziellen Fall würde ich den Vers.-Ombudsmann ansprechen. . Oder eben - - wenn bei Ihnen versichert - - den Vers.-Vertrags-RS in Anspruch nehmen gegen den RS-Versicherer !
Da sind - wie Sie sehen noch Fragen offen - - Viel Erfolg !
Manfred

Es drehts sich um Klage gegen zu höhe Heizkosten, hat weder mit Nachbarrecht noch mit Steuerrecht zu tun

Es drehts sich um Klage gegen zu höhe Heizkosten, hat weder
mit Nachbarrecht noch mit Steuerrecht zu tun

Also es wäre schon gut, wenn ich den Ablehnungstext lesen könnte; welche RS-Gesellschaft ?
Wer ist denn der Klage-Gegner ?
Manfred

Hallo, ich muss dir leider mitteilen, dass ich in diesem Fall überhaupt keine Ahnung habe. Ich kann dazu aber auch gar nichts sagen. Gruß Uli

Klann ich leider nicht beantworten, juliuszwo

Der Klagegegner war die Fernheizgemeinschaft. Klageschrift erfolgte zuerst fälschlicherweise an den Verwalter der Gesellschaft und musst in einer Rubrumsänderung an alle Gesellschafter erfolgen. 4 Jahre ging es hin und her mit Deckungszusage der Versicherung

Weiter heizen und bezahlen!

Hallo!
Ich kann leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
Thomas

Danke, sehr geistreiche Antwort. Was hat die mit der Versicherung zu tun? Manchmal ist besser wenn man nichts weiss zu schweigen

Weiter heizen und bezahlen!

Umgekehrt wird „ein Schuh“ daraus! Die Versicherungn hat nichts mit den Problemen Ihrer Blockheizkraftwerksgemeinschaft zu schaffen! - Und nun grübeln Sie mal getrost weiter!

Wenn ich von etwas gar keine Ahnung habe würde ich auch keinen Senf dazu abgeben

Umgekehrt wird „ein Schuh“ daraus! Die Versicherungn hat
nichts mit den Problemen Ihrer Blockheizkraftwerksgemeinschaft
zu schaffen! - Und nun grübeln Sie mal getrost weiter!

Ich vermute mal, daß der Verwalter eine GbR ist und die Versicherung dies verwechselt. Versucht es mal zu klären und falls die Versicherung sich absolut bockig anstellt, dann sucht Euch eine andere - und falls dies bei einem alten Fall nicht mehr möglich ist, dann lasst Euch von einem Fachanwalt für Eigentumsrecht beraten.

Der Verwalter ist keine GbR sondern angeblich wir, die private Heitgmeinschaft, die der Verwalter verwaltet. In allen Grundbüchern stand und steht seit 35 Jahren "Fernheizgemeinschaft. Jeder bezahlt seine Heizkosten und wir machen auch keinen Gewinn

Sorry, dann weiss ich auch nicht recht weiter. Mir ist nur bekannt, daß eine „Eigentümergemeinschaft“ immer behandelt wird wie eine Gruppe von Privatpersonen und nicht wie eine Firma. Aus diesem Grunde gibt es auch immer wieder Einschränkungen bei Banken welche zum Beispiel ein Konto der Gemeinschaft führen und steuerrechtlich können diese Eigentümergemeinschaften sich auch nicht gegen Kapitalertragssteuer wehren wie das eine Firma - welcher Art auch immer - tun könnte.
Rechtlich gesehen sind Verträge die mit diesen Gemeinschaften abgeschlossen werden auch ungültig, wenn sie mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren abgeschlossen werden (das ist z.B. bei Kabelfernsehverträgen sehr beliebt) Begründung hierfür ist auch Schutz von Privatpersonen. Als Firma könnte man gegen solche Knebelverträge nicht an gehen sobald diese einmal geschlossen sind. Eigentümergemeinscgaften kommen da aber rasch wieder raus. Ich kann hier nur raten einen Fachanwalt zum Eigentumsrecht zu konsultieren wenn die Gegenpartei nicht von alleine einlenkt. Eine Erstberatung sollte nicht allzu teuer sein. Wird sich sicher so auf ca. 150 Eur belaufen aber das sollte es wert sein.