Rechtsschutzversicherung - vorher Deckungszusage?

Hallo,

A ist in einen längeren Streit um eine Vertragsfrage verwickelt und glaubt, den Streit nicht weiter ohne Rechtsanwalt austragen zu können. A ist rechtsschutzversichert, weiß aber nicht genau, ob die Versicherung seinen Fall trägt.

Ist es nun taktisch klüger a) zuerst die Versicherung zu kontaktieren um sich eine Deckungszusage geben zu lassen, oder ist es stattdessen sinnvoller b) zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen und diesen auch nach der Kostenübernahme durch die Versicherung zu befragen? Besteht im Fall a) nicht die Möglichkeit, dass die Versicherung versucht, die Kosten nicht zu übernehmen? Und im Fall b) die Möglichkeit, dass A auf den Kosten für die Erstberatung sitzen bleibt? Wie teuer ist so eine Erstberatung eigentlich ungefähr?

Vielen Dank!

Hallo,
kommt drauf an…

Die Rechtsschutzversicherung und nicht der Anwalt entscheidet über die Deckungszusage je nachdem was im Vertrag versichert ist oder nicht.

Vorteil beim Anruf bei der Versicherung: Du erhälst üblicherweise noch Tipps und die ein oder andere Empfehlung.

Vorteil beim Rechtsanwalt: Wenn Du einen Anwalt Deines Vertrauens hast, fragt der von sich aus bei dem Versicherer und kann qualifizierter den Sachverhalt zur Erlangung der Deckungszusage beschreiben.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,
also ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war/ist.
Ich ging direkt zum RA und sagte von vornherein, dass ich ihn nur dann beauftrage diesen Fall zu übernehmen, wenn die Versicherung die Kosten übernimmt. Danach hat er sich mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt und den Streitfall vorgelegt. Die Versicherung wiederum bestätigte dem RA, welche Kosten sie davon übernehmen und welche nicht.

Vorsicht: auf die Höhe der evtl. Selbstbeteiligung achten, da die sowie so immer aus eigener Tasche bezahlt werden muss

Gruß
tikko

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Hallo,

Wie teuer ist so eine Erstberatung eigentlich
ungefähr?

s. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
http://www.bundesrecht.juris.de/rvg/index.html
§34 vermutlich.

Gruß
Der Franke