Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen

Hallo bin neu hier,

und habe folgende Frage:

Hatte eine Gerichtsverhandlung wo es zu einen Gerichtlichen Vergleich kam, nun möchte meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, obwohl diese im vorhinein alle Deckungen zugesagt hatte.
Der Vergleich ist wie folgt ausgegangen 4% für mich und 96% die gegenerische Partei.

Über eine Antwort von euch würde ich mich freun.

Gruß Steffen

Hallo,

da schau mal in die Bedingungen, denn Vergleiche sind nicht immer mitversichert!
Daher wohl die Ablehnung.

VG René

Habe meine police nochmal gelesen, konnte aber nichts lesen das ein Vergleich durch meine Versicherung nicht bezahlt wird.

Oder ist es normal das die Rechtsschutzversicherung dies esrtmal ablehnt ?

Wird schon drinne stehen! So in etwa

Die xxx trägt nicht
a) Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommen
hat;
b) Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung
entstanden sind,
soweit sie nicht dem Verhältnis des
vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten
Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende
Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist;

Vergleiche sind nunmal mMn „einverständlich“.

VG René

Habe meine police nochmal gelesen, konnte aber nichts lesen

Da stehts auch nicht. Es steht in den Bedingungen.

Hatte eine Gerichtsverhandlung wo es zu einen Gerichtlichen
Vergleich kam, nun möchte meine Rechtsschutzversicherung nicht
zahlen, obwohl diese im vorhinein alle Deckungen zugesagt
hatte.
Der Vergleich ist wie folgt ausgegangen 4% für mich und 96%
die gegenerische Partei.

Logisch, daß die Versicherung nicht zahlt, wenn Du dem de facto- Verlust des Verfahrens zustimmst. Es hätte sich für die Versicherung mehr gelohnt, das Verfahren durchzuziehen, und die restlichen 4% auch noch als Verlust zu riskieren (aber eine Chance auf einen Sieg zuhaben).

Vorher die Versicherung zu fragen wäre besser gewesen.

Erdbeerzunge

Habe heute antwort der Rechtsschutzversicherung erhalten ( nach den 2. Anlauf ), die Rechtschutz übernimmt alle Kosten des Verfahrens !