Rechtsschutzversicherung will Selbstbeteiligung?

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall hypothetisch an: Herr K. hat im Jahr 2004 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese nimmt er erstmalig im Jahr 2009 in Anspruch und klagt gegen einen alten AG, der ihm 3 Monatsgehälter schuldet, leider war der AG insolvent, so dass der Fall im Sand verlief und die drei ausstehenden Monatsgehälter trotz Klage verloren waren. Ein zweiter Fall ereignete sich im Jahr 2011, als Herr K. über Ebay einen einen mechanisch defekten Gegenstand, der als funktionstüchtig angeboten wurde, ersteigerte und der Verkäufer sich weigerte, diesen zurückzunehmen (gegen Erstattung des Kaufpreises). Der Kaufpreis lag unter 100 Euro, so dass die Rechtsschutzversicherung von sich aus die Erstattung des Betrags wegen Geringfügigkeit anbot, wenn dafür auf eine Klage verzichtet würde, die ungleich teurer wäre und kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Herr K. ging darauf ein und der Fall war erledigt. Der aktuellste Fall war wieder eine Klage gegen einen ehemaligen Arbeitgeber, der nicht fristgerecht und mit nicht korrektem Kündigungsgrund gekündigt hatte; es erfolgte mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung ein Vergleich, bei dem für Herrn K. eine Abfindung i.H. eines Monatsgehaltes erstritten wurde - alles in allem ein Erfolg, da Herr K. auch sofort wieder eine neue Anstellung gefunden hatte.

Wenige Tage nach erfolgreichem Abschluß des Falls hat die Rechtsschutzversicherung Herrn K. kontaktiert, ihn auf die zunehmende Kostspieligkeit von Rechtsstreitigkeiten hingewiesen und angefragt, ob er sich die Option einer Selbstbeteiligung (z.B. i.H.v. 250EUR) vorstellen könne?

Was ist Herrn K. zu raten?

Ist es verhältnismässig, dass die Rechtsschutzversicherung, die 2004 problemlos ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, nach o.g. Fällen nun eine Selbstbeteiligung wünscht?

Bis zu welcher Höhe ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll, wenn Herr K. kein Schwerverdiener ist?

Hallo,

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall hypothetisch an: Herr K. hat im Jahr
2004 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese nimmt
er erstmalig im Jahr 2009 in Anspruch und klagt gegen einen
alten AG, der ihm 3 Monatsgehälter schuldet, leider war der AG
insolvent, so dass der Fall im Sand verlief und die drei
ausstehenden Monatsgehälter trotz Klage verloren waren. Ein
zweiter Fall ereignete sich im Jahr 2011, als Herr K. über
Ebay einen einen mechanisch defekten Gegenstand, der als
funktionstüchtig angeboten wurde, ersteigerte und der
Verkäufer sich weigerte, diesen zurückzunehmen (gegen
Erstattung des Kaufpreises). Der Kaufpreis lag unter 100 Euro,
so dass die Rechtsschutzversicherung von sich aus die
Erstattung des Betrags wegen Geringfügigkeit anbot, wenn dafür
auf eine Klage verzichtet würde, die ungleich teurer wäre und
kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Herr K. ging darauf ein und
der Fall war erledigt. Der aktuellste Fall war wieder eine
Klage gegen einen ehemaligen Arbeitgeber, der nicht
fristgerecht und mit nicht korrektem Kündigungsgrund gekündigt
hatte; es erfolgte mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung ein
Vergleich, bei dem für Herrn K. eine Abfindung i.H. eines
Monatsgehaltes erstritten wurde - alles in allem ein Erfolg,
da Herr K. auch sofort wieder eine neue Anstellung gefunden
hatte.

Wenige Tage nach erfolgreichem Abschluß des Falls hat die
Rechtsschutzversicherung Herrn K. kontaktiert, ihn auf die
zunehmende Kostspieligkeit von Rechtsstreitigkeiten
hingewiesen und angefragt, ob er sich die Option einer
Selbstbeteiligung (z.B. i.H.v. 250EUR) vorstellen könne?

Was ist Herrn K. zu raten?

könnte es sein, dass die RS-Versicherung dem Kunden eine Option anbietet auf Grund von mehreren Schadensfällen,
entweder einen SB von 250 € zu akzeptieren oder die Kündigung zu erhalten ?

In diesem Fall würde ich das Angebot annehmen.
Danach kann man sich immer noch nach einem anderen Versicherer umschauen.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter - immer daran denken -
dass man evt. die Anzahl der Schadensfälle angeben muss.

Gruß Merger

Herr K. hat nach der Abwicklung des Rechtsstreits einen Fragebogen erhalten, in dem er zu seiner Zufriedenheit über den Service befragt wird. Darunter wird auch die Frage gestellt, ob er wisse, dass man auch eine RS-Versicherung mit Selbstbeteiligung abschließen könne.
Dann wurde Herr K. befragt, wie er zu einer Selbstbeteiligung steht (z.B. i.H.v. 250 Euro pro Rechtsfall): A) ja, könnte sich das vorstellen. B) Auf keinen Fall Selbstbeteiligung und C) Kommt auf die dann geltenden Konditionen an.

Dem Fragebogen ist ein Anschreiben beigefügt, in dem Herrn K. mitgeteilt wird, daß bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten geprüft werden müsse, ob der aktuelle Versicherungsvertrag noch in seiner jetzigen Form und ohne Selbstbeteiligung beibehalten werden könne oder nicht.

Beim Surfen auf der Webseite der RS-Versicherung mit Beitragskalkulator hat Herr K. festgestellt, dass sein derzeitiger Jahresbeitrag zu fast 25% unter dem dort genannten (für ihn zutreffenden) Jahresbeitrag liegt.

Herr K. ist jetzt unsicher, ob er im Falle einer Zustimmung zur Selbstbeteiligung (max 150EUR) im Endeffekt nicht einmal am Jahresbeitrag spart, weil der aktuell auf der Webseite aufgeführte höher ist als sein jetziger, den er erst vor wenigen Wochen wieder für ein ganzes Jahr bezahlt hat.

Kann es sein, daß die RS-Versicherung die Gelegenheit des letzten Rechtsstreits gewissermaßen als Vorwand nimmt, Herrn K. einen um gute 25% höheren Jahresbeitrag abzuknöpfen, der beim Akzeptieren einer Selbstbeteiligung bestenfalls auf dasselbe Niveau sinkt wie der aktuelle Jahresbeitrag, mit dem Haken, dass im Falle eines Falles 150 Euro selbst bezahlt werden müssen?

Im Schreiben findet Herr K. beim genaueren Hinschauen nämlich den Passus, dass bei einem neuen Rechtsstreit geprüft werden müsse, ob der Versicherungsvertrag „in der derzeitigen Form UND ohne Selbstbeteiligung“ weitergeführt werden könne.

Kann es sein, dass unter dem Deckmäntelchen einer Zustimmung zur Selbstbeteiligung eine Beitragserhöhung von ca. 25% ganz nebenbei durchgedrückt werden soll?

Guten Abend!

Bis zu welcher Höhe ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll, wenn
Herr K. kein Schwerverdiener ist?

Aus meiner Sicht braucht man Versicherungen nur, um sich vor finanziell überfordernden oder ruinösen Folgen irgendwelcher Ereignisse zu schützen. Ein mit wenigen Hundertern zu erledigender Schaden ist sicherlich ärgerlich, aber nicht ruinös. Wenn man solche eher unter Kinkerlitzchen einzuordnenden Sachen selbst begleicht, statt eine Versicherung dafür einzuspannen, wird es sich auf die zu zahlenden Prämien günstig auswirken (und dämpfend im Fall einer Rechtsschutzversicherung auf die Streitlust des Versicherten). Ich halte deshalb eine Selbstbeteiligung für grundsätzlich sinnvoll.

Eine Versicherung ist ein gewinnorientiert arbeitendes Unternehmen. Deshalb ist eine Rundumversorgung, die den Versicherungsnehmer von jeder Nichtigkeit frei hält, immer kostspielig. Nach Regulierung eines Schadens kann der Vertrag auch von der Versicherung gekündigt werden. Sowas kommt vor, allemal bei einer Häufung von Schadensereignissen. Wenn die Versicherung den Vertrag nicht kündigt, sondern mit einer Selbstbeteiligung weiterführen will, um sich wenigstens den unnötigen Kleinkram vom Hals zu halten, sehe ich darin eine faire Geste.

Auf längere Sicht wird der Versicherungsnehmer mit der Selbstbeteiligung Geld sparen.

Gruß
Wolfgang