Rechtsschutzversicherung Wohnen mit Partner?

Hallo!

Ich wohne mit meinem Partner zusammen, wir sind nicht verheiratet oder eingetragen. Nun möchten wir eine Rechtsschutzversicherung abschließen, insbesondere für den Bereich Wohnen/Miete.
Ich Netz finde ich bei den ganzen Vergleichs-Websites meist nur die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr. Kann man eine Versicherung für Mietsachen nur abschließen, wenn man zeitgleich eine für Privat abschließt?
Und noch eine viel wichtigere Frage: müssen wir beide je eine abschließen, da wir nicht verheiratet sind? Wir stehen beide im Mietvertrag drin, würde uns daraus ein Strick gedreht werden, käme es mal zu einem Streitfall und nur einer von uns beiden ist rechtsschutzversichert?

Was sagt ihr?

Grüße,
Jova

Hallo,

also bei unserem Kooperationspartner kann der Wohnungsrechtsschutz seperat abgeschlossen werden, wobei das im Vergleich mit einer Paketdeckung teurer ist.
Ausserdem ist ein Lebenspartner (sofern amtlich dort gemeldet) mitversichert.

Bei Fragen kannst du gerne auf mich zurückkommen.

Grüße

Lars

Hallo Lars!

Das klingt interessant!
Amtlich gemeldet heißt einfach, dass wir beide diese Wohnung als Wohnsitz gemeldet haben? Wir also „amtlich“ zusammenwohnen?

Grüße,
Jova

richtig

Gängige und marktübliche Regelung --> Partner wird namentlich in der Police benannt und ist damit uneingeschränkt mitversichert.

Wohnungsrechtsschutz alleine zu versichern ist zwar möglich, aber tatsächlich zu teuer. Im Komplettpaket in der Regel bessere Leistung und Preis. Unbedingt sollte ein unabhängiger Marktvergleich gemacht werden. Denn es gibt Unterschiede in Preis, Qualität und Leistungseinschlüssen.

Bei Bedarf einfach kurz melden - Marktvergleich wird kostenfrei erstellt.

mfg
br

Amtlich gemeldet heißt einfach, dass wir beide diese Wohnung
als Wohnsitz gemeldet haben? Wir also „amtlich“ zusammenwohnen?

Sinnvollerweise sollte die V. informiert werden, dass eine Lebensgemeinschaft mit Person X, geboren am y, besteht. Dann ist diese, solange kein Single-Tarif besteht, mit versichert.