Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Ist es richtig dass die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will?
Der Versicherung „erbringt keine Leistung“ wegen Risikoausschluss. „Der Versicherungsschutz bezieht sich nach nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichen zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes“.
Es handelt sich um einem neuen Grunderwerbbescheid, die nach 5 Jahren wegen einheitliches Vertragswerk durch Finanzamt geschickt ist.

Hallöchen - guten Morgen - - also es gibt bei Versicherungen - - auch bei Rechtsschutz - bestimmte Ausschlüsse; das wiederum hängt von den gekauften Bedingungen ab.
Also - - nach welchen ARB ? ist der Vertrag abgeschlossen ?
Und seit wann besteht der RS-Vertrag ?
Nachfolgend der Text des Ausschlusses, der evtl. bei Ihnen zutrifft:

ARB § 4
cc) der anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines
Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder
Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben
oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben;

Tut mir leid, aber ich nehme an, dass die Ablehnung der Kostenübernahme richtig ist.
Trotzdem angenehmen Sonntag!
Manfred

Der Ausschluss ist grundsätzlich richtig - aber es lohnt sich unter Umständen, mit dem Versicherer zu reden.
MfG
Waldemar

Ich kenne Deinen Rechtsschutzvertrag nicht. Grundsätzlich ist Baurecht ausgeschlossen. Bei allen Rechtsschutzversicherungen. Alles was mit dem Kauf oder Bau von Gebäuden oder Grudstücken zusammenhängt.
Ist der §29 im Vertrag mitversichert? ggf. wäre das über den Steuerrechtsschutz versichert.