Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Herr X hat Rechtsschutzversicherung bei Allianz, alle Modulen.
Herr X muss Grunderwerbsteuer zahlen und damit ist er nicht einverstanden. Er will zum Finanzgericht in Hannover.
Allianz zahlt nicht weil es mit Grunderwerb zu tun hat. Hat Allianz recht.
In die algemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) von wolfgang Böhme steht dass die Versicherung zahlen muss. (bei Sonderbedingungen für den Finanzgerichts-Rechtsschutz). Ist eine Versicherung nicht daran gebunden?

Dazu müsste ich die Ihrem Vertrage zugrundeliegenden Bedingungen kennen

Natürlich ist die Allianz an die ARB gebunden; allerdings stellt sich zunächst die Frage, welche ARB ? aus welchem Jahr ?
Es gibt nämlich auch noch diesen Paragraphen:
(4) Im Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e) besteht kein Rechtsschutz, wenn die tatsächlichen
oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zugrunde liegende
Steuer- oder Abgabenfestsetzung vor dem im Versicherungsschein bezeichneten
Versicherungsbeginn eingetreten sind oder eingetreten sein sollen.

Also noch einmal präzise die Ablehnungsgründe der Allianz ?
Guten Abend!
Manfred

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:

  1. dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
  2. der Planung oder Errichtung eines Gebäudes das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.

Aber wir haben auch § 29 mitversichert(Steuerrechtsschutz vor Gerichten).

Es geht um Grunderwerbsteuer. Wir sind mit 6 Personen beim Rechtsanwalt. 1 Ehepaar ist auch bei Allianz versichert, gleiche Fälle, und die Kosten werden übernommen!! Auch ARB 2008. Wir haben Allianz geschrieben hierüber. Antwort von Allianz: Wir können Sie nur bitten, sich bei den Eheleuten … nochmals genau zu informieren. Das haben wir gemacht: Kosten werden übernommen!! Sie müssen alle Papieren schicken über Grunderwerbsteuer usw und der Rechtsanwalt hat schon beim Finanzamt angegeben das die Leute zum Gericht gehen.

Können wir von Allianz verlangen dass er auch für uns zahlt?

Dazu müsste ich die Ihrem Vertrage zugrundeliegenden
Bedingungen kennen

Hallo Manfred, siehe oben.

Ihr Anwalt soll mit der Allianz direkt klären, warum die mal so und dann wieder anders entscheiden? Ist für mich nicht nachvollziehbar - notfalls Deckungsklage gegen Allianz führen.

Hallo,
§3 (der allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) sind die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten beschrieben.
Es handelt sich um den Erwerb einer Immobilie, sonst würde keine Grunderwerbsteuer fällig. Das ist meiner Meinung nach ausgeschlossen und fällt nicht in den Bereich Steuer Rechtsschutz im Privaten bereich §26 Rechtsschutzbedingungen und auch nicht in den §29 Wohnungs u. Grundstücksrechtsschutz der Rechtsschutzbedigungen.
Fakt ist der §3.