Hallo,
habe mal eine Frage, zu der ich hier bisher noch keine Antwort gefunden habe:
Mein Mann ist gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers vorgegangen. Das ganze endete in einem Vergleich, dass die Abmahnung zum 30.09.06 aus der Personalakte entfernt werden muss. Nun will unsere RS-Versicherung die Anwältin nicht bezahlen mit der Begründung, aus dem Protokoll wäre zu vermuten, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt sei… Hallo?? Wer setzt denn heute noch (nach 20 Jahren in der gleichen Firma) mutwillig seinen Arbeitsplatz aufs Spiel? Was können wir unternehmen? Weil, 850 Euro für die Anwältin liegen uns schon ganz schön schwer im Magen.
Hallo,
Sie können darauf bestehen, dass ein Schiedsgutachter sich den Fall beschaut. Diesen muss die Versicherung bezahlen (er ist aber trotzdem unabhängig) und der entscheidet, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht.
Variante 2 wäre die Klage gegen die Versicherung, zu zahlen aber erstmal aus eigener Tasche (man kann seine eigene RS nicht verklagen…)
Und für die Zukunft:
Erst bei der Versicherung anfragen, und dann machen lassen.
Und bei so einem Verhalten würde ich die Versicherung wechseln…
Gruß
Jürgen
Und für die Zukunft:
Erst bei der Versicherung anfragen, und dann machen lassen.
Und bei so einem Verhalten würde ich die Versicherung
wechseln…
Lieber Jürgen, das haben wir auch gemacht, leider nur eine mündliche Zusage bekommen, wir sollten klagen bis zum bitteren Ende. Erstens mache ich nix mehr auf mündlicher Basis, zweitens: Hätten wir wirklich lediglich eine Chance gehabt, wenn wir bis zuletzt auf kpl. Entfernung der Abmahnung bestanden hättenß
Das mit der Chance sollte natürlich eine Frage sein…
Also, ob wir nur eine Chance auf Übernahme der Kosten gehabt hätten, wenn wir bis zum bitteren Ende durchgeklagt hätten?
Gruß, Petra
Das mit der Chance sollte natürlich eine Frage sein…
Also, ob wir nur eine Chance auf Übernahme der Kosten gehabt
hätten, wenn wir bis zum bitteren Ende durchgeklagt hätten?Gruß, Petra
Zur Probelmatik:
Herr Wichert hat Recht.
Möglichkeit des Schiedspruches , vor. die ARB sehen das vor.
oder Deckungsklage denn den Beweis der vorsätzlichen Herbeiführung muss der VR erbringen.
Was mich irritiert: Eine Deckungsbestätigung holen gute Anwälte schriftlich beim VR ein, bevor Sie tätig werden. Diese liegt in der Regel innerhalb 12 bis 24 Stunden vor.
Grüße