Hallo Disap!
Der Rechtsschutz greift in allen versicherten Fällen.
Die Rechtsschutzversicherung ist ein Bausteinsystem. Dies heißt, es gibt eine ganze Reihe von Bausteinen, in denen Rechtsschutz gewährt wird. Andererseits ist es allerdings so, dass Streitigkeiten, die in keinen der versicherten Bausteine reinpassen, auch nicht kostenmäßig abgesichert sind.
Speziell die ARAG (da Du diese Gesellschaft angesprochen hast) bietet darüber hinaus eine Anwaltshotline, die nicht auf das Bausteinsystem begrenzt ist, sondern generell in allen privaten Rechtsfällen rechtsverbindliche Auskünfte erteilt, egal ob vom Kunden versichert, nicht versichert oder auch nicht versicherbar (wie z.B. Baurecht bei einem Neubau)
Zu den ARAG-Bausteinen habe ich eine Infoseite ins Netz gestellt:
http://www.arag-tonn.de/page_1137325967742.html
(Da ich kein IT-Spezialist bin, ist die Seite grafisch sicherlich kein Highlight, aber es geht ja um die Informationen).
Zu der Frage nach dem Mindeststreitwert:
Es gab früher eine Streitwertgrenze von 200,- DM. Diese Grenze ist aber in allen neueren Bedingungen weggefallen. Somit kannst du auch um einen Kaufvertrag über Murmeln mithilfe einer Rechtsschutzversicherung streiten. Wenn der Kunde, wie es mittlerweile zur Senkung der Prämie empfohlen wird, eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, werden allerdings erst die Kosten übernommen, die über dieser Selbstbeteiligung anfallen.
Ein Problem kann sich jedoch schnell ergeben, wenn man die Rechtsschutzversicherung wegen jedes Unsinns in Anspruch nimmt. Dann riskiert man, dass die Gesellschaft irgendwann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht und man danach auf dem Rechtsschutzversicherungsmarkt überhaupt keine RS-Versicherung mehr bekommt.
Daher sollte man diese Versicherung auch nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Sache für einen selbst eine gewisse Bedeutung hat.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.
LG Holger