Rechtsschutzversicherungen - für welche Fälle?

Hallo zusammen.

Wo greift die Rechtsschutzversicherung? Auch bei kleineren Fällen z. B. Nachbar X stutzt seine Bäume nicht, die bei Y aber herüberragen. Oder ist das nur für die härtesten Fälle: das ganze Haus ist verschimmelt - evtl. Baufehler.
Gibt es da also einen gewissen „Streitwert“, der für die Fälle entscheidend ist? Wenn X jetzt gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstößt und ein Bußgeld von 20€ aufgebrummt bekommt, mit dem er nicht einverstanden ist - deckt so etwas die Rechtsschutzversicherung ab?

Ich habe mir das einmal bei der Arag durchgelesen. Dort steht beispielsweise etwas von Kaufverträgen etc. Wenn X sich jetzt aber Murmeln für 10€ im www bestellt, die Lieferung aber nie erhält - Rechtsschutzversicherung hilft?

Vielen Dank!
Disap

Hallo Disap!

Der Rechtsschutz greift in allen versicherten Fällen.
Die Rechtsschutzversicherung ist ein Bausteinsystem. Dies heißt, es gibt eine ganze Reihe von Bausteinen, in denen Rechtsschutz gewährt wird. Andererseits ist es allerdings so, dass Streitigkeiten, die in keinen der versicherten Bausteine reinpassen, auch nicht kostenmäßig abgesichert sind.

Speziell die ARAG (da Du diese Gesellschaft angesprochen hast) bietet darüber hinaus eine Anwaltshotline, die nicht auf das Bausteinsystem begrenzt ist, sondern generell in allen privaten Rechtsfällen rechtsverbindliche Auskünfte erteilt, egal ob vom Kunden versichert, nicht versichert oder auch nicht versicherbar (wie z.B. Baurecht bei einem Neubau)

Zu den ARAG-Bausteinen habe ich eine Infoseite ins Netz gestellt:

http://www.arag-tonn.de/page_1137325967742.html

(Da ich kein IT-Spezialist bin, ist die Seite grafisch sicherlich kein Highlight, aber es geht ja um die Informationen).

Zu der Frage nach dem Mindeststreitwert:

Es gab früher eine Streitwertgrenze von 200,- DM. Diese Grenze ist aber in allen neueren Bedingungen weggefallen. Somit kannst du auch um einen Kaufvertrag über Murmeln mithilfe einer Rechtsschutzversicherung streiten. Wenn der Kunde, wie es mittlerweile zur Senkung der Prämie empfohlen wird, eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, werden allerdings erst die Kosten übernommen, die über dieser Selbstbeteiligung anfallen.

Ein Problem kann sich jedoch schnell ergeben, wenn man die Rechtsschutzversicherung wegen jedes Unsinns in Anspruch nimmt. Dann riskiert man, dass die Gesellschaft irgendwann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht und man danach auf dem Rechtsschutzversicherungsmarkt überhaupt keine RS-Versicherung mehr bekommt.
Daher sollte man diese Versicherung auch nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Sache für einen selbst eine gewisse Bedeutung hat.

Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

LG Holger

Ich habe mir das einmal bei der Arag durchgelesen. Dort steht
beispielsweise etwas von Kaufverträgen etc. Wenn X sich jetzt
aber Murmeln für 10€ im www bestellt, die Lieferung aber nie
erhält - Rechtsschutzversicherung hilft?

Ist das der Sinn einer RS Versicherung?

grüße

andreas

Ein Problem kann sich jedoch schnell ergeben, wenn man die
Rechtsschutzversicherung wegen jedes Unsinns in Anspruch
nimmt. Dann riskiert man, dass die Gesellschaft irgendwann von
ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht und man danach auf dem
Rechtsschutzversicherungsmarkt überhaupt keine RS-Versicherung
mehr bekommt.

Hallo,

manche Versicherung, insbesondere Billiganbieter, kündigen auch, wenn sie sinnvoll in Anspruch genommen werden. In meinem Fall mit einem Gegner/einem Versicherungsfall eine einstweilige Anordnung bekommen, die 2. abgelehnt und im Hauptsacheverfahren in 1. Instanz (Amtsgericht) einen Vergleich. Die Sache war für mich von wirtschaftlich existentieller Bedeutung. Noch vor dem Vergleich hat der Versicherer ordentlich gekündigt und ich habe problemlos einen neuen Versicherer gefunden, der jedoch etwas weniger billig ist.

Gruß
Carsten

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

ist zwar für Hausrat geschrieben, gilt aber analog auch für Rechtsschutz.

HTH

Gruß
Carsten