Rechtsschutzversicherungen im Ausland

Hallo,

ich benötige einen Rechtsanwalt in den Niederlanden.
Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung in Deutschland abschließe,ab wann wäre diese dann gültig und wie weit würde ich im Ausland geschützt sein???

Wer kann mir da einen brauchbaren Rat geben???

LG edmosato

Hallo,

also das hängt sicherlich von den Vertragsbedingungen mit ab bzw. EU-Recht. Da würde ich bei Vertragsabschluß das Versicherungsunternehmen explizit dazu befragen. Tut mir leid, wenn ich da nicht weiterhelfen kann.

mfg

Es darf noch kein Rechtschutzfall eingetreten sein während der dreimonatigen Wartezeit - nach der Wartezeit besteht auch Schutz im europ. Ausland

Nach meinen persönlichen Erfahrungen ist keine Rechtsschutzversicherung bereit einen laufenden Fall zu versichern.
So wie ich deine Anfrage beurteile liegt also schon ein Fall vor.
Um die richtige Entscheidung zu treffen, schlage ich vor das du dir einfach einmal Unterlagen von den entsprechenden Versicherungen zukommen lässt. Lese dann das Kleingedruckte.

Gruß nip

Also wenn Du faul sein willst, dann ruf einfach Deine Versicherung an und frag,
oder wenn du nicht ganz so faul sein willst, dann ließ mal deine Versicherungsbedingungen durch.
Und schon weißt Du Bescheid.
gell…

Eine Rechtschutzversicherung ist, sofern in den Versicherungsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, sofort gültig - allerdings nur für Angelegenheiten, die Ihren Ursprung nach Abschluss der Versicherung hatten. Darüber hinaus solltest Du sicher stellen, dass die Versicherung auch für Fälle außerhalb Deutschlands aufkommt.

Gruß

Hans

Hallo edmosato,
eine Rechtschutzversicherung tritt nicht für Streitigkeiten ein, die VOR Versicherungsabschluß schon bestanden haben!!!
Im Normalfall gilt für Zivilstreitigkeiten eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluß.
In wie weit eine Rechtschutzversicherung im Ausland greift ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, müsstest Du dort nachfragen.

MfG
descabello

Hallo,
leider kenne ich mich nicht damit aus-ich würde mich deswegen aber auch hier beim Anwalt erkundigen.Es könnte sein das auch einerin Deutschland das übernehmen kann. Diese Versicherungen müßten direkt nutzbar sein-oder laut Vertrag.
Sorry das ich nicht helfen kann
Gruß

Erkundige Dich doch unverbindlich bei einem Versicherungsvertreter.

Hallo,
eine RS-Vers. gilt nur für Ereignisse die bei Abschluss noch nicht eingetreten sind. Des Weiteren gibt es i. d. R. eine Wartezeit von 3 Monaten. Ein Auslands-RS besteht i. d. R. kann aber für bestimmte Sachen und Länder bedingungsgemäß ausgeschlossen sein, Kleingedrucktes der Bedingungen lesen.

Grüße

Hallo, wenn du jetzt eine RS-Versicherung abschließt, dann hast du eine Wartezeit von 6-12 Monaten und sie schließt keinen Schadensfall ein, der vor Abschluß der Versicherung liegt.
Viele Grüße - Rat

Bei deinem V-Agenten bekommst du bestimmt den besten Rat.