Rechtssichere Erbauseinandersetzung zwischen Erben ohne Notar?

Hallo,
zwei durch Erbschein je zur Hälfte Erbberechtigte wollen die Verteilung der Erbmasse abschließen.
Der Anspruch und der spätere finanzielle Ausgleich über ein Grundstück noch zu Lebzeiten und im Beisein des Erblassers notariell zwischen beiden Erben A und B geregelt.
Erbe A war umfassend bevollmächtigt (Kontovollmacht von Erblasser über Tod hinaus und Generalvollmacht) hat sich das Grundstück übertragen lassen (Grundbuch) und hat die Auflösung aller Wertgegenstände so geregelt, dass auf dem Konto des Erblassers am Ende nur der Betrag stehen bleibt, der Erbe B zusthen würde. Im E-Mailwechsel hat Erbe B diesem Ausgleich nun zugestimmt und hatte zwischenzeitlich auch den Empfang einzelner Wertgegenstände quittiert.
Erbe A hatte das bei der Bank so geklärt, dass der dort noch stehende Betrag allein Erben B zusteht, der aber persönlich mit Vorlage seines Erbscheins den Restbetrag auf sein Konto überweisen wird. Die Filiale nahm das so an. Nun ist Erbe B dort doch auf Schwierigkeiten gestoßen und man will, dass beide Erben die Überweisung an das Konto von B verfügen sollen.
Mit dem Vertrauen zwischen beiden Erben ist es nicht mehr weit her. Erbe A will rechtssicher eine endgültige Erbauseinandersetzung erreichen, ohne Gefahr zu laufen, dass B das Geld erhält und später dann doch noch die Aufteilung des Erbes bzw. die notarielle Vereinbarung wegen des Grundstücks anfechtet. A und B wollen möglichst nichts mehr für den anderen unterzeichnen.
Spielt es bei diesen Überlegungen eine Rolle, ob A nun B behilflich ist und seine Zustimmung der Überweisung des Restbetrages an B bei der Bank mitverfügt ? A wollte ja erreichen , dass B wenigstens einmal eine schlüssige Handlung tätigt und den Betrag selbst und allein an sich überweist. Wie soll sich A verhalten?

Gruß
rakete

Hallo!

Frage :; Was hat A denn gehindert das Konto aufzulösen und den Betrag an den Miterben zu überweisen ?
Wenn er Vollmacht hatte so sollte das doch klappen.

deshalb verstehe ich auch nicht, dass jetzt beide zusammen mit der Bank die Auflösung und Überweisung veranlassen sollen.
Das kann doch nur bedeuten, die Bank erkennt die Vollmacht nicht an. Kann sein sie enthält eine Klausel dass man zwar verfügen kann, aber das Konto nicht schließen darf(so etwas kenne ich nämlich auch)
Das müsste dann zusammen gemacht werden.

Ich nehme an B möchte das Geld haben. Also wird er doch ein Interesse der Mitwirkung haben.
Und persönlich bei der Bank erscheinen wäre nicht zwingend, da gäbe es Möglichkeiten,die aber auch Kosten und Mühe bedeuten.

Du willst eine Erklärung des Erben B, dass er sich für abgefunden erklärt und keine weiteren Ansprüchen an das Erbe stellt ?
Die kannst du aber nicht erzwingen.

Nur am Rande, B hätte von Anfang an gegenüber der Bank der Vollmacht des A widersprechen können. Dazu hätte er als Erbe das Recht.

MfG
duck313

Es sollte erreicht werden, dass B durch eine eigene Handlung - zumindest teilweise - zeigt, dass er die Erbauseinandersetzung so akzeptiert.

darauf soll es jetzt doch wohl hinauslaufen, dass nur noch A handeln soll.

Nein, das ist es nicht.

Das muss er jetzt wohl nicht. A hat einen Schrieb der bank erhalten, wo ein Kreuz markiert ist, mit „Miterbe handelt für alle Erben“.

B müsste jetzt gar nichts mehr machen, falls A den Schrieb unterzeichnet und bei der Bank abgibt. Das ganze Geld würde dann B erhalten, ohne dass der noch was machen muss.

Das hatte ich schon vermutet. Dann kann theoretisch B sagen, „Schön, dass du mir Geld überwiesen hast. Das reicht mir aber nicht“. Seine Anwaltskosten und Prozesskosten für eine Klage könnte er obendrein von dem erhaltenen Betrag bestreiten.

Von Anfang an wohl nicht. Da hatte der Erblasser ja noch gelebt und B hätte gestaunt, was der dann veranlasst hätte. Es ging ja B auch nicht so sehr um die Kontobewegungen, sondern um das Grundstück. Rechtlich hätte B keine Chance, könnte aber wegen Verbohrtheit Ärger machen, der Zeit und Geld kosten würde (am Ende seins, aber das will er vielleicht nicht glauben).

Ich dachte, es gibt vielleicht einen Königsweg. A könnte seine Unterschrift für die Bank von einer notariellen Erbauseinandersetzung abhängig machen, war mein Gedanke.

Beste Grüße
rakete