Hallo,
zwei durch Erbschein je zur Hälfte Erbberechtigte wollen die Verteilung der Erbmasse abschließen.
Der Anspruch und der spätere finanzielle Ausgleich über ein Grundstück noch zu Lebzeiten und im Beisein des Erblassers notariell zwischen beiden Erben A und B geregelt.
Erbe A war umfassend bevollmächtigt (Kontovollmacht von Erblasser über Tod hinaus und Generalvollmacht) hat sich das Grundstück übertragen lassen (Grundbuch) und hat die Auflösung aller Wertgegenstände so geregelt, dass auf dem Konto des Erblassers am Ende nur der Betrag stehen bleibt, der Erbe B zusthen würde. Im E-Mailwechsel hat Erbe B diesem Ausgleich nun zugestimmt und hatte zwischenzeitlich auch den Empfang einzelner Wertgegenstände quittiert.
Erbe A hatte das bei der Bank so geklärt, dass der dort noch stehende Betrag allein Erben B zusteht, der aber persönlich mit Vorlage seines Erbscheins den Restbetrag auf sein Konto überweisen wird. Die Filiale nahm das so an. Nun ist Erbe B dort doch auf Schwierigkeiten gestoßen und man will, dass beide Erben die Überweisung an das Konto von B verfügen sollen.
Mit dem Vertrauen zwischen beiden Erben ist es nicht mehr weit her. Erbe A will rechtssicher eine endgültige Erbauseinandersetzung erreichen, ohne Gefahr zu laufen, dass B das Geld erhält und später dann doch noch die Aufteilung des Erbes bzw. die notarielle Vereinbarung wegen des Grundstücks anfechtet. A und B wollen möglichst nichts mehr für den anderen unterzeichnen.
Spielt es bei diesen Überlegungen eine Rolle, ob A nun B behilflich ist und seine Zustimmung der Überweisung des Restbetrages an B bei der Bank mitverfügt ? A wollte ja erreichen , dass B wenigstens einmal eine schlüssige Handlung tätigt und den Betrag selbst und allein an sich überweist. Wie soll sich A verhalten?
Gruß
rakete