Rechtssituation bei Unterschlagung

Hallo an alle,
meine Situation ist wie folgt:

meine Schwester hat aus dem gemeinsamen Erbe nachweislich über 10.000 Euro unterschlagen. Was passiert, wenn ich sie anzeige? Ist sie dann Erbunwürdig?

Ich bitte um Rückmeldungen und bedanke mich dafür.

Gruß Die_Nemesis

Hallo!

Dann wird die Staatsanwaltschaft ermitteln, ob es tatsächlich eine Unterschlagung war.

Nein. Guckstu hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2339.html

Schöne Grüße!

Nein.
„erbunwürdig“ kann man nur im Verhältnis zum Erblassers ein, nicht zu einem Miterben.

hmm…

wie ging das nu mit dem „Unterschlagen“…
So nicht ganz unüblich bekommt die Tochter den Schmuck.

Jedenfalls bevor irgendwas Juristisches angeleiert wird: Erbt Ihr schon oder vertragt Ihr Euch noch?
Redet miteinander…

Meine Meinung

LG
Ce

Danke an nurmitlesen und duck313 für die hilfreichen Antworten.

@ceestmoi: nein wir vertragen uns nicht mehr, sie antwortet und reagiert auf gar nichts. Sie hatte eine Vollmacht über den Tod hinaus und hat sich vom gemeinsam geerbten Konto einen recht großen Happen selbst überwiesen.