Rechtssituation zu Kfz-Teile-Repliken

Hallo Leute!
Mir wurde hier schon einige Male sehr gut geholfen und deshalb frage ich euch wieder:
Wenn man Teile für Kraftfahrzeuge selbst herstellt und diese vertreiben will, diese aber Kopien der Serienteile darstellen, hat der Hersteller des Kraftfahrzeugs dann Rechte auf diese Teile, die man beachten muss? Man findet im Internet nämlich sehr viele Teile, bei denen es sich nicht um Originalteile handelt und diese auch so verkauft werden. Bei diesen Teilen ist aber ersichtlich, dass es sich nicht um neudesignte Zusatzteile handelt, sondern es sich bei diesen Teilen um Repliken handelt.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Schöne Grüße
CaptainKelly

hallo captainkelly
meines wissens nach hat der fahrzeughersteller keine rechte an den teilen die man selbst herstellen und vertreiben will. dies gilt aber nur für teile die nicht unter dem copyrightschutz stehen. embleme wie den blitz bei opel oder den stern bei mercedes darf man soviel ich weiß daher nicht „nachbauen“. bei allen anderen teilen ist das nachbauen erlaubt. wenn du ganz sicher gehen willst schreib auch einfach dazu dass es keine originalteile sind.
mfg, bastiakaspezi