Liebe/-r Experte/-in,
welche Strafe ist wahrscheinlich bei einem Versicherungsbetrug i.H.v. 400€. Es ist zu keiner Zahlung der Versicherung gekommen, sie hat den Schaden abgelehnt, zeigt mich jetzt aber wegen Betrugsversuch an. Ich habe
keinerlei Vorstrafen. Geldstrafe möglich ? Wieviel Tagessätze wahrscheinlich? Oder gar Freiheitsstrafe?
Habe mir das STGb durchgelesen und das Strafmaß angeschaut, aber ich brauche Hilfe bei der Beurteilung eines wahrscheinlichen Strafmaßes.
Um dort etwas auch nur halbwegs sagen zu können, muss man alle Fakten kennen.
Was haben die mit welcher Begründung abgelehnt usw…?
Mal vorab, Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Wenn die Versicherung es nicht bei der Drohung belassen sollte, wird ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen, mit der Auflage um Stellungnahme.
Da ich die Zusammenhänge nicht kenne,würde ich aus eigener Erfahrung zu folgendem raten. Den Sachverhalt so darstellen wie es sich aufgebaut hat, und dabei darauf achten das sich vorsichtig wie ein roter Faden folgendes im Hintergrund darstellt.
Beispiel: Es mag sein die Versicherung ist im Recht.Was mich betrifft bin ich in gutem Glauben davon ausgegangen so handeln zu dürfen. Sollte das Gegenteil der Fall sein bedauere ich das sehr,kann es aber leider nicht mehr ändern.
Was kann am Ende dabei rauskommen: Freiheitsstrafe wäre bei dieser Höhe nicht angemessen. Geldstrafe in bescheidener Höhe nicht auszuschließen,hätte aber unter Umständen eine Eintragung bei der Schufa zur Folge. Mit etwas Glück, evtl. Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Nach endgültigem Abschluss durch den Staatsanwalt bleibt immer noch der ordentliche Rechtsweg.Ob und wann ein Anwalt eingebunden werden sollte,wird vom Schreiben der Staatsanwaltschaft zu beurteilen sein.
Mit freundlichem Gruß HL
Ich schließe mich der Antwort von Giwudel an und ergänze: wie werden Sie von Ihrem Versicherungsvertreter beraten oder haben Sie einen Makler oder regeln Sie alles selbst über das Internet?
Grundsätzlich ist eine Versicherung nicht geneigt, ihre Kunden anzuzeigen. Wenn das in Ihrer Angelegenheit unvermeidlich ist, so habe ich keine Kenntnisse über das mögliche Strafmaß.
Beste Grüße