Rechtssprechung des BGH zu ähnlichen Fällen finden

Wie findet man geeignete Referenzfälle und Referenzurteile des BGHs für seinen eigenen Fall?

Wenn man z.B ähnliche Rechtsprechung zitieren möchte ,um einen Richter oder einen Anwalt darüber zu informieren.

Bitte ein paar Links oder Anregungen dazu hinterlassen. Bis 9.9.22 wäre optimal.

Am besten recherchiert man in einer umfangreichen Urteilsdatenbank. Die wichtigste ist diese hier:

Das Angebot richtet sich an Fachleute (Gerichte, sonstige Behörden, Anwaltschaft, Notariate, Rechtsabteilungen usw.) und ist nicht ganz preisgünstig. Ein Probemonat ist allerdings kostenlos.

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Ganz blöd, aber ehrlich:

„Urteil BGH Blumentopf“ bei Google eintippen.

Oft wird man bei Openjur.de fündig - sonst auch direkt beim BGH https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en

Dejure.org hat eine umfassende Datenbank mit vielen Gesetzestexte und hat zu den jeweiligen Paragrafen dann auch gleich Urteile verlinkt, etwa hier zu §11 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/11.html

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Mir sei die vielleicht etwas naive Frage erziehen:
Ist es nicht Aufgabe des Anwaltes, sich über ähnliche Fälle und deren Ausgang zu belesen?

Ich geh schließlich auch nicht mit dem Wurstrezept zum Fleischer hin.

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Sicherlich ist der Anwalt der Gegenseite gemeint.

Jeder, der Facebook und YouTube unfallfrei bedienen kann, erwirbt damit die Qualifikation und geradezu die Verpflichtung,

einen Richter oder einen Anwalt

auf Wissenslücken und mangelnde berufliche Fertigkeiten aufmerksam zu machen.

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Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass mich tatsächlich mal ein selten dämlicher Anwalt vertreten hat, den ich darauf aufmerksam machen musste, dass er der Gegenseite die falsche Anspruchsgrundlage genannt hat. Und das, obwohl ich ihm die ganze Vorarbeit abgenommen habe. Mir war ein anderer mit österreichischem Kennzeichen „an den Karren gefahren“ und anschließend abgehauen. Dank eines aufmerksamen Zeugen hatte ich das Kennzeichen, habe bis zum Termin mit dem Anwalt (in einer Kanzlei, die sich damit brüstet, auf Verkehrsrecht spezialisiert zu sein), mit dem Deutschen Büro Grüne Karte telefoniert, den deutschen Regulierer herausgefunden und alles dem Anwalt mitgeteilt. In der Zeit, in der sich das ganze Verfahren hingezogen hat, hatte der Anwalt, wie auch immer, sogar seinen „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ erworben.

Stimmt. Vor allem auch im medizinischen Bereich ist es immer angemessen, den behandelnden Arzt von der vorhergetroffenen Diagnose zu unterrichten.

Mit dem sollte überhaupt nur der eigene Anwalt zw. das Gericht kommunizieren.

Ohne eine hierzu qualifizierende Ausbildung/Studium hat das was vom „blinden Huhn“. Ja, es kann sein, dass Du Glück hast und einen 1:1 identischen Fall findest, oder Fälle findest, von denen Du meinst, dass sie vergleichbar wären, es zwar eigentlich nicht sind, aber Du bei der entscheidenden Frage einen Glückstreffer gelandet hast. Es kann - und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit - aber so sein, dass Du 1001 Urteile findest und nicht in der Lage bist, diese in ihren entscheidenden Fragestellungen auf deinen Fall und die dabei entscheidenden Fragen runter zu brechen.

Das geht schon damit los, dass Du ohne entsprechende Qualifikation gar nicht weiß, welche rechtlichen Aspekte da tatsächlich rein spielen und entscheidungsrelevant sind. Du weißt weiterhin nicht, inwieweit diese nur für unmittelbar vergleichbare Sachverhalte genau so geregelt sind, oder ob sie nicht für einen viel weiter gefassten Bereich einheitlich geregelt wurde, weshalb z.B. ein entscheidendes Urteil durchaus aus einem ganz anderen Bereich als dem kommen kann, in dem Du gerade ein Problem hast.

Anwälte sind natürlich von Hause aus alle dumm und nur aufs Geld aus. Aber sie haben zumindest gelernt wie man einen Sachverhalt auseinander nehmen muss, um auf die entscheidenden Fragestellungen zu kommen, diese dann anhand von Gesetz und Rechtsprechung zu bearbeiten und damit dann zu einer Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zu kommen. Es heißt aber nicht umsonst, dass zwei Juristen gerne mal drei Meinungen haben. Denn Recht funktioniert nicht mit mathematischer Exaktheit. Und viele Dinge kann man so aber eben durchaus auch anders einordnen und sehen und kommt damit im Ergebnis dann ggf. zu einer anderen Entscheidung. Schließlich gibt es auch nicht umsonst Instanzenzüge und schlägt das Segel über die Instanzen dann gerne auch noch mal (ggf. sogar mehrfach) um, wenn eine höhere Instanz Dinge anderes bewertet. Und welcher Anwalt/Richter ist dann der „dumme“?

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Bei vielen Berufen, die jahrelanges, stumpfes Auswendiglernen verlangen, habe ich den Eindruck, dass man mit dieser Art des Studiums dafür Sorge trägt, dass die Intelligenten aufgeben oder ihre Intelligenz vollständig verlieren.

Das ist furchtbar schade.
Meiner Erfahrung nach trifft es aber auch auf Mediziner und Elektroingenieure zu.
Was ich da so an vollkommener Hilflosigkeit abseits des auswendig Gelernten erlebe - puh.

Das trifft auf das Jura-Studium aber nicht zu. Natürlich gibt es da auch die ein oder andere Definition und die ein oder andere Liste von Tatbestandsmerkmalen, die man zu einem gewissen Tatbestand einfach drauf haben muss. Auch die ein oder andere „Hausnummer“ wichtiger Paragraphen prägt sich mit der Zeit natürlich ein. Diese Dinge fragt aber normalerweise niemand in Prüfungen ab. Solange man weiß, was gemeint ist und es anwenden kann, ist der Wortlaut auch egal, solange man nicht gerade Dinge so falsch bezeichnet, dass man dadurch andere feststehende Begrifflichkeiten „missbraucht“ und damit dann zu erkennen gibt, dass man die Dinge und deren Bedeutungen nicht auseinander zu halten weiß.

Viel wichtiger im Jura-Studium ist einerseits eine gewisse Grundbegabung im systematischen, differenzierenden und kategorisierenden Denken mitzubringen und diese dann andererseits mit dem zu nutzen, was man dann im Studium über rechtliche Grundprinzipien und Regelungen in diversen Rechtsgebieten lernt.

Natürlich gibt es jede Menge Studenten, die meinen mit stumpfem Auswendiglernen von Paragraphen und Co. ein Jura-Studium erfolgreich absolvieren zu können. Die scheitern aber mit schöner Regelmäßigkeit schon an den ersten Klausuren, wenn sie die notwendige Grundbegabung für das juristische Denken nicht mitbringen. Und diese kann man auch nur sehr beschränkt lernen, wenn sie einem nicht von Hause aus gegeben ist und liegt. Denn der Gegenstand von Klausuren und Hausarbeiten ist ganz regelmäßig eine Aufgabenstellung, die in den entscheidenden Details oder sogar komplett so gerade noch nicht in den Vorlesungen behandelt wurde. D.h. da gab es dann regelmäßig noch gar nichts, das man anhand der Vorlesungen hätte auswendig lernen können. Du musst vielmehr zunächst mal den Sachverhalt in rechtlich ggf. relevante Aspekte zerlegen. Dann mit dem groben Wissen, was es „alles so gibt“ bzw. wo man findet, was es alles so gibt einige Versuchsballons im Sinne von: „Könnte passen“ anhand der Tatbestandsmerkmale starten, indem du untersuchst, ob Du die matchen kannst, und gehst ggf. dann zum nächsten Thema, wenn es nicht passt.

So kann es Dir dann passieren, dass sich schon die erste Hausarbeit im bürgerlichen Recht um ein Preisausschreiben dreht, obwohl Du im Studium vorher noch nie etwas vom Begriff der Auslobung gehört hast, oder dass Du Dich in einer Klausur im öffentlichen Recht plötzlich einem Detailproblem des Gaststättenrechts gegenüber siehst, obwohl man sich noch nie auch nur ansatzweise in den Vorlesungen mit dem Gaststättengesetz auseinander gesetzt hat. D.h. da geht es zu 99% um Methodenkompetenz, wie man sich einen Sachverhalt in einem ggf. vollkommen unbekannten Rechtsgebiet so erarbeitet, dass man zu einem handwerklich vertretbaren Ergebnis kommt und nicht ein wichtiges Tatbestandsmerkmal übersieht und damit ggf. schon gleich zu Anfang der Prüfung „falsch abbiegt“, wie es einigen Kommilitonen in der mündlichen Examens-Prüfung im Strafrecht passierte, die sich auf das eigentlich bekannte Glatteis des so genannten „Bankraubs“ ziehen ließen und einen Raub tatbestandlich durchprüften, anstelle einer räuberischen Erpressung die regelmäßig in solchen Fällen tatsächlich vorliegt (Bankmitarbeiter händigt selbst Geld aufgrund von „Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ aus, anstelle von Wegnahme des Geldes durch den Täter).

Aber man kann mit auswendig lernen bzw. der Erinnerung an Gelesenes natürlich auch durchaus mal im Einzelfall Glück haben: In der Prüfung im öffentlichen Recht des selben Examens gab es die Frage, wie man rechtlich eine neu in einem Fluss entstehende Insel einer Gebietskörperschaft zuordnen könnte. Allgemeine Verzweiflung bei den Kommilitonen. Ich hingegen hatte am Vortag bei einem letzten Gang durch die aktuellen Ausgaben der von Prüfern gerne genutzten Zeitschriften ganz am Ende einige nur zusammen getackerte Blätter in die Hand genommen: „Niedersächsische Rechtspflege“. Darin gab es einen kurzen Beitrag, wie durch ein „rein formelles Gesetz“ ein bislang bundesunmittelbarer Truppenübungsplatz nach Aufgabe durch die Bundeswehr verteilt worden war, und die Definition des nur formellen Gesetzes hatte mir der Beitrag auch noch mal in Erinnerung gerufen.

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Puh, da muss ich jetzt mal was klarstellen.
Ich habe zwei Anwälte als Kunden. Ab und zu ergibt es sich, dass man während der Arbeiten dem Kunden etwas erklären muss, etwas erklären möchte oder sich einfach so mit ihm unterhält.
Eigentlich sagt man mir nach, ich könne gut Dinge erklären - aber der eine Anwalt verstand nichts und so stellte sich uns tatsächlich die Frage: Wie kann der Abi haben, wie kann der studiert haben?

Daher habe ich ihn einfach mal direkt auf das Studium angesprochen. Ich hatte selber erfolglos studiert und nach zwei Semestern wegen stumpfen Auswendiglernens abgebrochen, hörte dann aber, dass das nach vier Semestern aufgehört hätte. „Ist das beim Jura-Studium auch so?“ Und da kam die Antwort, die damals scheinbar zu meiner Beobachtung passte: „Noch viel schlimmer, da lernen Sie von Anfang bis zum Ende eigentlich alles auswendig!“

OK, das war dann wohl die Erfahrung dieses einzelnen Exemplars und vermutlich hat er es tatsächlich nur durch massives, stumpfes Auswendiglernen irgendwie geschafft, sich durch Studium zu mogeln.

Und der zweite Anwalt, den ich kenne? Na ja, der ist halt das Gegenteil. An vielen Dingen interessiert, intelligent, aufgeschlossen.

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