Nachbar möchte den Nachbarsbaum fällen Baumfällung
Hi
Hallo, und was sagt der Baumschutz zum Fällen der Lärche?
Gruß
Ja, ein Baumschutzverein fehlt wohl noch in der Vereinsmeierei… 
Ein Baum fällt
(etwaige Ähnlichkeit der Begriffe sind rein Zu-fällig- ;-D)
unter die Baumschutzverordung der Gemeinde, soweit vorhanden.
Weiterhin kommt das Artenschutzabkommen (bzw. Naturschutz) für das betreffende Land (hier wohl BRD) zur Anwendung.
Wenn also diese spezielle Lärchenart nicht unter (zB. Arten-)Schutz einzustufen wäre und es keine Baumschutzverordnung am Ort gibt, bzw. diese für diesen Baum nicht zutrifft, kann nur der Eigentümer den Baum innerhalb der gültigen Zeiten fällen (lassen, nicht jeder darf jede Baumgröße fällen!).
Ein Nachbar kann auf Beseitigung von Beeinträchtigung (BGB § 1004) durch diesen Baum auf sein Nachbargrundstück bei den Baumeigentümer (idR der Grundeigentümer auf dem der Baum steht) einwirken, wenn keine Duldung (s.o. zB. Artenschutz) zutrifft.
Eine Verjährung eines Einspruchs gegen den Baum tritt schon ein, wenn nicht innerhalb von x (in vielen Bundesländern 2) Jahren bei Anpflanzung Widerspruch vom betroffenen Nachbarn eingelegt wird (siehe dazu das Nachbarschaftsrecht des betr. Bundeslandes, falls vorhanden).
Wenn der Baum also so dicht an der Nachbarsgrenze steht, dass bei voller Entfaltung eine Beteinträchtigung zu erwarten ist, so könnte durch das Nichteinwenden (innerhalb der Verjährungsfrist) gegen díe Anpflanzung eine Zustimmung mit Duldung abgleitet werden.
Dies gilt nicht wenn unvorhergesehene Ereignisse (ZB. der Baum wächst plötzlich schief aufs Nachbargrundstück) eintreffen, die noch nicht verjährt sind.
Ein Neu-Nachbar (oder Nachfolge-Eigentümer) tritt die Rechtsfolge vom Voreigentümer an, auch die Verjährungfristen.
Ein Fällen wird da wohl nur in Frage kommen, wenn die „gültigen“ (ggf. beurteilten) Mängel nicht anders beseitigt werden können, bzw. der Baumeigentümer dies will und darf.
Aufgrund eines Rechtsfriedens kann im Richterrecht auch ein Kompromiss geurteilt werden. So kommt dann ein Rückschnitt der Beeinträchtigung (zb. Zweige, Stammableger oder Wurzeln) heraus. IdR ist mit diesem unschönen Baumkrüppel dann kaum einer zufrieden…
vlg MC
PS: Wer also eine Baum gefällt haben will, sollte vorher Recht studieren…