Rechtsstaat

hallo forumsleser,

ich muss einen beleg ausarbeiten und brauche dafür die vier „zielrichtungen“ des rechtsstaatsprinzips. ich glaube 3 davon habe ich herausgefunden: gesetzmäßigkeitsprinzip, gewaltenteilung, grundrechte. was soll aber das vierte sein? kann mir da jemand helfen?

mfg

Hallo,

kann mir da jemand helfen?

ja, Wiki. :smile:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Gruß, Rainer

Rechtsstaatlichkeit bezieht sich auf die Erhaltung (beziehungsweise Einschränkung) der Bürgerrechte. Es ist eine der am weitesten gehenden Definitionen im internationalen Recht und besagt:
Bürgerrechte dürfen nur unter folgenden Kriterien eingeschränkt werden:
1.) Auf Grund eines Gesetzes
2. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne
Diese umfaßt:
2.a.) die Geeignetheit
2.b.) die Notwendigkeit
2.c.) die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

davon sagen aus:
Die Geeignetheit: Das Gesetz muß in der Lage sein, den vorgegebenen Zweck zu erfüllen (Im Gegenteil beispielsweise zu dem Gesetz, daß die dämlichen Aufkleber auf die Zigarettenpackungen erzwungen hat: Nachgewiesenermaßen iast danach der Tabakkonsum keineswegs gesunken, sondern gestiegen)
Die Notwendigkeit: Es darf der gleiche Zweck nicht durch eine weniger einschneidende Maßnahme erreicht werden (Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherkneipen, statt völligen Verbotes)
Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne:
Die dem Bürger oktroyerten Einschränkungen müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Erfolg stehen (Tempo 0km/h zur Schadstoffbegrenzung trifft dies nicht!)
savvy?