Rechtsstatus von Ausländern

Hallo!

Ich habe Aufgabe eine kurze Präsentation zum Thema „Ausländer“ zu erstellen, es ist keine Hausaufgabe!
Ich habe hierzu schon alles vorbereitet, nur fehlt mir noch der Rechtsstatus, darauf soll ich auch eingehen.
Ich finde hierzu jedoch kaum brauchbare Infos.

Kann mr bitte jemand erklären, wie der Rechtsstatus von

  • Ausländern erster bzw. zweiter Generation
  • Asylbewerbern
  • Asylberechtigten
  • Flüchtlingen
  • Übersiedlern
    ist?
    Ist mit Rechtsstatus z.B. Wahlrecht, Abschiebung, Arbeit, Wohnen und Schutz durch den Staat, Aufenthaltsrecht gemeint?

Es wäre nett, wenn hierzu jemand Infos hätte.

Vielen Dank!!

hallo,

also eine ganze Abhandlung zum Ausländerrecht wird es hier nicht
geben. Gibt es nix via google oder ein Buch? Ich würde bei
Rechtsstatus immer nach dem Recht (also primär Gesetz) gehen.

Hier bieten sich an:

für EU Bürger = Freizügigkeitsgesetz/EU
für Türken (ggf. als Schmankerl dazu) = Abkommen ARB 1/80 mit EWG
für Ausländer = Aufenthaltsgesetz
für Asylanten = Asylverfahrensgesetz nebst Art. 16 GG

Der Hauptarbeitspunkt ist wohl bei den letzten beiden und wie diese
sich untereinander bedingen. Aufenthalt in Deutschland ohne
Staatsbürgerschaft (als Nicht EU), nur mit Titel oder Duldung bzw.
als Asylberechtigter. Insoweit sollte man hier anfangen.

Dann ggf. dazu noch was zu Einflüssen aus den anderen Rechtsgebieten
(Bsp. Nachzug von Familienangehörigen, Abschiebungen wegen
Straftaten).

Google mal nach „Aufenthaltsrecht“ und dann findest du bspw.
das http://www.bamf.de/

Mfg vom

showbee

ich habe meine Frage nochmals modifiziert in der Hoffnung auf eine Antwort.

Gruppen:

  • Ausländern erster bzw. zweiter Generation

  • Asylbewerbern

  • Asylberechtigten

  • Flüchtlingen

  • Übersiedlern

  • Können diese o.g. Gruppen die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn ja welche?

  • Können diese Gruppen ausgewiesen werden, wenn ja was sind hierfür Gründe?

  • Wie lange dürfen sie in Deutschland bleiben und können Familienmitglieder nachkommen?

  • Dürfen diese Ausländergruppen arbeiten (Voraussetzungen)?

  • Dürfen sie an jedem Ort wohnen, wo sie wollen?

  • Wie sieht es mit der sozialen Sicherung dieser Gruppen aus - haben sie Anspruch auf Sozialleistungen?

  • Haben diese o.g. Personen dann alle kein Wahlrecht, bzw. wann haben sie die Staatsbürgerschaft?

  • Ich vermute alle werden nach dem Grundgesetz behandelt, oder auf welcher Grundlage werden die Gruppen so behandelt (Ausländerrecht?)

Das wäre vorerst mal das wichtigste.

Hallo!

ich habe meine Frage nochmals modifiziert in der Hoffnung auf
eine Antwort.

Es gibt nicht „eine Antwort“ mal eben auf ein solches Thema. Darüber
kann man Bücher schreiben. Ich empfehle mal den Gang in eine
Bibliothek (möglichst mit Rechtsabteilung), da sollte es aktuelle
Literatur zum „Ausländerrecht“ geben.

Bsp. für Antworten:

  • Können diese o.g. Gruppen die Staatsbürgerschaft erlangen,
    wenn ja welche?

Ja alle, warum denn nicht, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes
erfüllen. Das Gesetz ist zu lang um alle Einzelheiten aufzuzeigen!

  • Können diese Gruppen ausgewiesen werden, wenn ja was sind
    hierfür Gründe?

Natürlich, Gründe gibt es auch viele, für jede Gruppe
unterschiedliche mit verschiedenen Anforderungen. Es wäre überhaupt
nicht möglich eine abschließende Aufzählung zu bringen. Ein Blick ins
Buch muss her!

  • Wie lange dürfen sie in Deutschland bleiben und können
    Familienmitglieder nachkommen?

Mitunter ewig und mitunter ja, mitunter nur 1h und nein!

  • Dürfen diese Ausländergruppen arbeiten (Voraussetzungen)?

Das hängt maßgeblich vom Zweck des Aufenthaltes ab. Ein Asylbewerber
darf nicht arbeiten, ein Einwanderer mitunter, es kommt drauf an
woher er kommt.

  • Dürfen sie an jedem Ort wohnen, wo sie wollen?

Kommt auch drauf an. Asylbewerbe idR nicht.

  • Wie sieht es mit der sozialen Sicherung dieser Gruppen aus -
    haben sie Anspruch auf Sozialleistungen?

Wieder kommts drauf an.

  • Haben diese o.g. Personen dann alle kein Wahlrecht, bzw.
    wann haben sie die Staatsbürgerschaft?

Hatten wir oben schon, Wahlrecht ist Bürgerrecht, nur EU Ausländer
können auch Kommunalwahl mitmachen.

  • Ich vermute alle werden nach dem Grundgesetz behandelt, oder
    auf welcher Grundlage werden die Gruppen so behandelt
    (Ausländerrecht?)

Grundrechte sind Menschen- bzw. Bürgerrechte!

Das wäre vorerst mal das wichtigste.

Nein, das wichtigste ist Eigenarbeit. Du denkst wohl hier setzt sich
jemand hin und schreibt dir einen rechtlichen Aufsatz zur Behandlung
von Ausländern in Deutschland. Das ist ein ganzes Buch, was du da
haben willst!

Empfehlung: ISBN-10: 3415035190 Buch anschauen oder ISBN-10: 3811432745 Buch anschauen

Mfg vom

showbee

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