Rechtsstreit in Sachen Miete/Nebenkosten

Wie verhält es sich, wenn der Vermieter keine Betriebskosten und keine Nebenkosten aufstellen kann oder will und der Einfachheit halber 80€ ansetzt; Dann aber nach 14 Monaten eine fette Rechnung auf den Tisch legt…??

Habe mal etwas davon gehört, dass in einem derartigen Fall der Vermieter jeglichen Anspruch verloren hat und sogar die geleisteten Beträge zurückerstatten musste.

Wie verhält sich dies tatsächlich?
Was für ein Vorgehen und welche Ziele sind ratsam?

Vielen Dank für Ihren sachkundigen Rat

…Dann aber nach 14 Monaten eine
fette Rechnung auf den Tisch legt…??

Hi,
14 Monate ab wann? Wann endete die Abrechnungsperiode?

Der Vermieter muss die Betriebskosten 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes abrechnen.

Gruß Keki

14 Monate ab wann? Wann endete die Abrechnungsperiode?

Der Vermieter muss die Betriebskosten 12 Monate nach Ende des
Abrechnungszeitraumes abrechnen.

Ich formuliere mal etwas konkreter:

Dem Mieter muß die Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein.

Gruß

Guten Tag,

Es sind 14 Monate seit Beginn des Mietverhältnisses.
Doch um etwaige zeitliche Versäumnisse bezüglich der Rechnung soll es hier nicht gehen.

Ich versuche nochmal anders die Lage zu schildern:

Zu Beginn des Mietverhältnisses konnten/wollten die Vermieter keine Angabe dazu machen auf wieviel Euro sich sämtlicher Kosten neben der Kaltmiete belaufen.

Es wurde eine Kaltmiete von 420€ genommen und 80€ für alles weitere drauf gelegt. Mit der Aussage, dass sie dann irgendwann wüßten wieviel zu zahlen sei … sie hätten ja keine Erfahrung.

Diese Kosten sind für einen sparsamen 1Personen Haushalt auf 60qm.

Und nach 14Monaten kommt eine Rechnung, auf welcher zusätzlich zu den geleisteten Rechnunen, 1650€ gefordert werden.

Dabei ist zu beachten, dass zumeist mit Holz geheizt wurde, dass sogut wie nie gekocht und entsprechend selten gespült wurde, und dass selten 2 bis 3 mal die Woche eine Dusche genommen wurde, sowie obendrein 6Monate niemand in der Wohnung anwesend war.

Selbst die monatlichen 80€ dürften mehr als der Verbrauch gewesen sein.

das ist ja ganz nett, dass dem mieter die rechnung zu hoch erscheint, aber beurteilen kann man das so genau gar nicht. du schreibst weder, welche posten zu bezahlen, noch wie hoch diese posten sind. willst du nur ein wenig trost oder was stellst du dir als antwort vor, wenn du alles geheim hältst?

Das Gesetz sieht vor, dass die Nebenkosten per m² abgerechnet werden (vereinfacht zitiert). Es spielt daher absolut keine Rolle, ob der Mieter 24 Stunden unter der Dusche steht, oder die Wohnung von ihm nicht genutzt wird.
Wer hat gesagt, dass Nebenkostenabrechnungen gerecht aufgeteilt seien?
Sauna, Aufzug, Hausmeister, Gärtner Schneeräumdienst kosten richtig Geld. Da reichen 80€/mon vorne und hinten nicht. Heizkosten werden anteilig auch pro m€ umgelegt (kommt auf den Einzelfall an).

vnA

Hallo,

mit Geheimhaltung der wesentlichen Infos lassen sich keine Fragen beantworten. :wink:

Für mich siehst es so aus, als ob es 1. keinen schriftlichen Mietvertrag gibt und 2. es sich um eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus handelt.

Der Mieter soll sich fragen, ob er da wohnen bleiben will.
Falls ja - und meine o.g. Annahme zutrifft - soll er die geforderten € 1.650 zahlen und weiterhin ein entspanntes Verhältnis zu seinem Vermieter pflegen.

Ich habe grad Langeweile und rechne das für den Mieter mal kurz durch:
Kaltmiete 420/60 = 7,00 € pro qm monatlich
Nebenkosten 80*12+1.650 = 2.610/12/60 = 3,63 € pro qm monatlich
macht nach Adam Riese 10,63 € pro qm monatlich warm.

Ich habe mit 12 Monaten gerechnet, weil mit dieser Info:

Es sind 14 Monate seit Beginn des Mietverhältnisses.

niemand was anfangen kann.

Falls der Mieter sich ohnehin nach einer anderen Bleibe umschauen will oder ihm das Verhältnis Vermieter-Mieter egal ist, soll er einen Anwalt konsultieren, der sich die Abrechnung anschaut.

Selbst die monatlichen 80€ dürften mehr als der Verbrauch
gewesen sein.

Anzunehmen, daß heutzutage Betriebs-/Nebenkosten von 1,33 € pro qm monatlich ausreichen würden, war wohl von beiden Seiten etwas weltfremd.

Gruß

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Hallo,

Da ist keine Geheimhaltung. Dieser Vorwurf ist wohl etwas unbedacht gefallen.
Für einen Experten mögen gewisse Daten relevant sein, die dem Ahnungslosen einfach nicht in den Sinn kommen. Geheim ist es damit längst nicht.

Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Teil eines ‚ausreichend‘ renovierten Bauernhofes in einem 180 Einwohner Dorf ohne irgendeine Versorgung und mit sehr schlechter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Alle größeren Orte sind min. 15km entfernt.
In diesem speziellen Gebäude sind 5 Wohnungen untergebracht, wobei die besagte Wohnung die im Dachgeschoss ist und mit etwa 80qm angegeben wurde (jedoch nicht im Mietvertrag festgehalten (ja, ein Mietvertrag liegt vor)) doch abzüglich der Schrägen von ihren tatsächlich 78qm auf 60qm ausfällt - was von den Vermietern jedoch damit abgewehrt wird, dass die Wohnung so vermietet wird wie sie ist und die Größe keine Rolle spielt.
7euro pro qm ist fast das doppelte der örtlichen Mietpreise.

80euro im Monat für Heizung und Warmwasser, sowie Licht im Flur sollten bei 1Person sehr wohl ausreichen.
Zumal kaum von all dem Gebrauch gemacht wurde.
In der Kaltmiete (420€) sind ja Betriebskosten rein rechtlich gesehen enthalten, oder irre ich?

Das Mietverhältnis wurde eigentlich bereits zum 01.07.2012 gekündigt.
Dann aber per mündlicher Absprache um 2Monate verlängert, um einen Untermieter zu beherbergen … und seither wohnt diesr Untermieter in der Wohnung, ohne dass die Vermieter nochmal etwas zur Ansprache gebracht haben.

Der Hauptmieter ist seit dem Oktober im Ausland, und war auch von März bis Juli nicht anwesend.

Ja - dies ist ein grausiger Missstand.

Ich halte nichts geheim.
Wenn dir Daten fehlen, so frage doch bitte erst einmal nach bevor jemanden verurteilst.
Nirgends habe ich geschrieben, dass ich irgendetwas nicht mitteilen mag.
Und dass ich nicht weiss was relevant ist sollte doch bereits daraus hervorgehen, dass ich hier Rat suche.
Dies sollte kein Fachgeplänkel unter Experten werden.
Wobei ich eigentlich davon ausgehe, dass ein Experte besser mit einem Leien umgehen kann - oder sagen wir Rücksichtsvoller.

Hallo,

Der Mieter sollte Kopien (auf eigene Kosten, denn der VM ist dazu nicht verpflichtet) der Abrechnungsbelege anfordern und diese prüfen lassen.
Der Mieter sollte auch prüfen lassen, ob die Nebenkosten überhaupt per Mietvertrag wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden.
Die angegebene Größe der Wohnung darf im Mietvertrag bis zu 10% von der tatsächlichen Größe abweichen aber in der Nebenkostenabrechnung muss die exakte Größe genutzt werden.

Es gibt durchaus Vermieter die mit günstigen Nebenkostenvorauszahlungen hohe Betriebskosten des Objektes verschleiern wollen…das dicke Ende kommt dann nach der Abrechnung.
Wie man da weiter vorgehen sollte, ist stark vom Einzelfall abhängig.
http://www.sueddeutsche.de/geld/betriebskosten-niedr…

Ein Abrechnungszeitraum von 14 Monaten ist nicht zulässig, bitte nochmal den genauen Abrechnungszeitraum auch der Abrechnung prüfen und auch die Abrechnung selbst muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
Hat denn der Mieter vor Vertragsunterzeichnung mal nach dem Energieausweis gefragt?

Hier mal ein paar nützliche Infos:
Betriebskosten allgemein
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/betr…
http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Form:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abr…

Heizkostenabrechnung:
http://www.mieterverein-hamburg.de/heizkostenabrechn…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizko…

Energieausweis:
http://www.immobilienscout24.de/de/umbau/energieeffi…

Rechtliche Unterstützung für die hier beispielhaft genannten Dinge wäre sicher von Vorteil.

Allerdings die Wohnlage an sich und auch die Höhe der Miete war dem Mieter bereits bei Besichtigung bekannt, dennoch hat er gemietet (wie gesehen).

Gruß
M.

Hallo F.P.W.,

es ist recht schwierig die Frage pauschal zu beantworten, weil sehr viele Faktoren bei der Prüfung einer Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen sind. Vielleicht hier mal der Versuch die meisten wichtigen Informationen gebündelt zu sammeln.

Fragen zum Gebäude

  1. Verteilung der Wohneinheiten (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Lage der Wohneineit (UG OG DG), Anzahl der Wohneinheiten):

  2. Größe (Gesamtgröße des Gebäudes, Größe der Wohneinheit):

  3. Beschaffenheit (reines Wohngebäude, Wohngebäude mit Gewerbeanteil):

  4. Ausstattung der Wohneinheiten (Beheizungsart (Brauchwassererzeugung, Heizung) Stromversorgung, Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung (Wärmemengenzähler, Kalt- und Warmwasserzähler oder ähnliches installiert?):

Fragen zum Mietvertrag und sonstigen Vereinbarungen

  1. Vereinbarungen über die Miete (Nettokaltmiete, NK-Vorauszahlungen):

  2. Vereinbarungen über die Betriebskosten (als Pauschale, als Vorauszahlung):

  3. Vereinbarung über die Umlage der Betriebskosten (welche Bertiebskosten wurden im Mietvertrag aufgeführt, gibt es einen Verweis auf den § 2 BetrKV):

  4. Vereinbarungen über den Umlageschlüssel (wurde ein Umlageschlüssel für einzelne Positionen der BK vereinbart- wenn ja, welcher?):

  5. Wurden explizite Zusagen über das Ausreichen der Höhe der NK-Voraussagen getätigt?:

  6. Beginn des Mietverhältnisses (Datum):

  7. Ende des Mietverhältnisses (Datum):

Fragen zur NK-Abrechnung

  1. Beginn und Ende des Abrechnungszeitraumes (Datum):

  2. wenn abweichend Beginn und Ende des persönlichen Abrechnungszeitraumes (Datum):

  3. Welche einzelnen Positionen enthält die Abrechnung (Art und Höhe):

  4. Welche Umlageschlüssel wurden verwendet (Art und Höhe):

  5. Sind die Gesamtkosten (Gesamt für das Gebäude) der umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt? (wenn ja, wie hoch?):

  6. Sind die geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt? (wenn ja, wie hoch?):

  7. Wann ist die Abrechnung dem Mieter zugegangen? (Datum):

Sonstiges

gibt es sonstige möglich relevanten Bedingungen?:

Wenn du versuchst vorstehende Fragen zu beantworten, so können wir vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.

Gruß

Joschi

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Und dass ich nicht weiss was relevant ist sollte doch bereits
daraus hervorgehen, dass ich hier Rat suche.

deine frage lautete übersetzt:
„ich habe beim metzger 32€ bezahlt, das kann doch wohl nicht sein, oder?“
auch einem laien muss man nicht erklären, dass man diese frage nicht beantworten kann, oder? ein wenig mehr mühe muss man sich auch beim fragen geben, sonst wird das nichts.

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Da kann nur noch Anwalt helfen
Hallo,

Da ist keine Geheimhaltung. Dieser Vorwurf ist wohl etwas
unbedacht gefallen.

nö, ganz und gar nicht. Ich schreibe nie unbedacht. :wink:

Für einen Experten mögen gewisse Daten relevant sein, die dem
Ahnungslosen einfach nicht in den Sinn kommen. Geheim ist es
damit längst nicht.

Nunja, bei einer Frage zur Nebenkostenabrechnung ist die Kaltmiete
relativ uninteressant. Und was sollen Experten mit der Höhe des Nachzahlungsbetrages anfangen?
Das ist schon ein bißchen wie das Beispiel weiter unten mit den € 32,- beim Metzger.
Wenn man sich dann noch die Frage im Ausgangsposting anschaut, dann will der Kunde die € 32,- wiederhaben, obwohl er die „Wurst“ längst gegessen hat. :wink:

Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Teil eines
‚ausreichend‘ renovierten Bauernhofes in einem 180 Einwohner
Dorf ohne irgendeine Versorgung und mit sehr schlechter
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Alle größeren Orte sind min. 15km entfernt.

Das hat der Mieter aber vor Vertragsschluß gewußt.

In diesem speziellen Gebäude sind 5 Wohnungen untergebracht,

Falls Zentralheizung vorhanden, greift die Heizkostenverordnung und somit die Pflicht, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen.

wobei die besagte Wohnung die im Dachgeschoss ist und mit etwa
80qm angegeben wurde (jedoch nicht im Mietvertrag festgehalten
(ja, ein Mietvertrag liegt vor)) doch abzüglich der Schrägen
von ihren tatsächlich 78qm auf 60qm ausfällt - was von den
Vermietern jedoch damit abgewehrt wird, dass die Wohnung so
vermietet wird wie sie ist und die Größe keine Rolle spielt.

Ob die Flächen unter Dachschrägen abgezogen werden oder nicht, bestimmen im Streitfall weder Mieter noch Vermieter. Da gibt es gesetzliche Regelungen, siehe z.B. hier:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wohnfla…

7euro pro qm ist fast das doppelte der örtlichen Mietpreise.

Das hat der Mieter aber vor Vertragsschluß gewußt.

Im übrigen hatte ich die € 7,- genannt aufgrund der zunächst mitgeteilten Wohnfläche von 60 qm. Wenn aber die Wohnfläche größer ist, dann stimmen die € 7,- nicht mehr.

80euro im Monat für Heizung und Warmwasser, sowie Licht im
Flur sollten bei 1Person sehr wohl ausreichen.
Zumal kaum von all dem Gebrauch gemacht wurde.

Betriebs-/Nebenkosten bestehen aber nicht nur aus Verbrauchs-, sondern auch aus fixen Kosten.
Weiter oben hat Maja Links zu Betriebskosten gepostet.

In der Kaltmiete (420€) sind ja Betriebskosten rein rechtlich
gesehen enthalten, oder irre ich?

Rein rechtlich gesehen herrscht Vertragsfreiheit. Es kann entweder gar nix oder ein Teil in der Kaltmiete enthalten sein.
Das ergibt sich nur aus dem Mietvertrag.

Das Mietverhältnis wurde eigentlich bereits zum 01.07.2012
gekündigt.
Dann aber per mündlicher Absprache um 2Monate verlängert, um
einen Untermieter zu beherbergen … und seither wohnt diesr
Untermieter in der Wohnung, ohne dass die Vermieter nochmal
etwas zur Ansprache gebracht haben.

Der Hauptmieter ist seit dem Oktober im Ausland, und war auch
von März bis Juli nicht anwesend.

Ja - dies ist ein grausiger Missstand.

Das kann man laut sagen!

Die Abrechnungsproblematik hätte man hier noch halbwegs lösen können - sofern der Mieter die von Joschi weiter oben gestellten Fragen beantwortet hätte - aber die jetzt neue Information mit der ungeklärten Wohnfläche macht die Sache erstmal unlösbar.

Hinzukommt noch das insgesamt jetzt ungeklärte Mietverhältnis mit Kündigung, aber noch dort wohnendem Untermieter.

Ich wiederhole meinen Rat, das Ganze mit einem Anwalt (am besten Fachanwalt für Mietrecht) zu besprechen.

Gruß

Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Teil eines
‚ausreichend‘ renovierten Bauernhofes in einem 180 Einwohner
Dorf ohne irgendeine Versorgung und mit sehr schlechter
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Alle größeren Orte sind min. 15km entfernt.

ah so. das war vor dem einzug vermutlich ganz anders?

In diesem speziellen Gebäude sind 5 Wohnungen untergebracht,
wobei die besagte Wohnung die im Dachgeschoss ist und mit etwa
80qm angegeben wurde (jedoch nicht im Mietvertrag festgehalten
(ja, ein Mietvertrag liegt vor)) doch abzüglich der Schrägen
von ihren tatsächlich 78qm auf 60qm ausfällt - was von den
Vermietern jedoch damit abgewehrt wird, dass die Wohnung so
vermietet wird wie sie ist und die Größe keine Rolle spielt.

man hat den mieter also gezwungen, einzuziehen?

7euro pro qm ist fast das doppelte der örtlichen Mietpreise.

das war vor dem einzug auch ganz anders?

80euro im Monat für Heizung und Warmwasser, sowie Licht im
Flur sollten bei 1Person sehr wohl ausreichen.

warum genau? ist das eine schätzung des mieters? warum schaut er nicht mal einfach in die abrechnung hinein und nennt nach der x-ten aufforderung endlich ross und reiter?

Zumal kaum von all dem Gebrauch gemacht wurde.

jaja.

In der Kaltmiete (420€) sind ja Betriebskosten rein rechtlich
gesehen enthalten, oder irre ich?

warum in aller welt sollte das so sein? die kosten ändern sich doch permanent. genau deshalb gibt es schließlich eine abrechnung. und sogar ein recht des mieters auf eine solche.

Das Mietverhältnis wurde eigentlich bereits zum 01.07.2012
gekündigt.

ändert gar nichts.

Dann aber per mündlicher Absprache um 2Monate verlängert, um
einen Untermieter zu beherbergen … und seither wohnt diesr
Untermieter in der Wohnung, ohne dass die Vermieter nochmal
etwas zur Ansprache gebracht haben.

ändert gar nichts.

Der Hauptmieter ist seit dem Oktober im Ausland, und war auch
von März bis Juli nicht anwesend.

ändert gar nichts.

Ja - dies ist ein grausiger Missstand.

bislang ist da noch kein misstand zu erkennen, außer dass der mieter nicht zahlen will. aber schön, dass wir drüber geredet haben.

ach, du wolltest doch trost und keine rechtliche antwort? na schön: der böse, böse vermieter hat völlig unrecht und die miete ist viel zu hoch und die nebenkosten muss man jetzt nicht zahlen, das entscheidet später das gericht bei ganz geringen zusatzkosten, die dann der unterlegene zu zahlen hat. wer das ist, wird man dann sehen.
ich befürchte aber…

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