Da kann nur noch Anwalt helfen
Hallo,
Da ist keine Geheimhaltung. Dieser Vorwurf ist wohl etwas
unbedacht gefallen.
nö, ganz und gar nicht. Ich schreibe nie unbedacht. 
Für einen Experten mögen gewisse Daten relevant sein, die dem
Ahnungslosen einfach nicht in den Sinn kommen. Geheim ist es
damit längst nicht.
Nunja, bei einer Frage zur Nebenkostenabrechnung ist die Kaltmiete
relativ uninteressant. Und was sollen Experten mit der Höhe des Nachzahlungsbetrages anfangen?
Das ist schon ein bißchen wie das Beispiel weiter unten mit den € 32,- beim Metzger.
Wenn man sich dann noch die Frage im Ausgangsposting anschaut, dann will der Kunde die € 32,- wiederhaben, obwohl er die „Wurst“ längst gegessen hat. 
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Teil eines
‚ausreichend‘ renovierten Bauernhofes in einem 180 Einwohner
Dorf ohne irgendeine Versorgung und mit sehr schlechter
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Alle größeren Orte sind min. 15km entfernt.
Das hat der Mieter aber vor Vertragsschluß gewußt.
In diesem speziellen Gebäude sind 5 Wohnungen untergebracht,
Falls Zentralheizung vorhanden, greift die Heizkostenverordnung und somit die Pflicht, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen.
wobei die besagte Wohnung die im Dachgeschoss ist und mit etwa
80qm angegeben wurde (jedoch nicht im Mietvertrag festgehalten
(ja, ein Mietvertrag liegt vor)) doch abzüglich der Schrägen
von ihren tatsächlich 78qm auf 60qm ausfällt - was von den
Vermietern jedoch damit abgewehrt wird, dass die Wohnung so
vermietet wird wie sie ist und die Größe keine Rolle spielt.
Ob die Flächen unter Dachschrägen abgezogen werden oder nicht, bestimmen im Streitfall weder Mieter noch Vermieter. Da gibt es gesetzliche Regelungen, siehe z.B. hier:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wohnfla…
7euro pro qm ist fast das doppelte der örtlichen Mietpreise.
Das hat der Mieter aber vor Vertragsschluß gewußt.
Im übrigen hatte ich die € 7,- genannt aufgrund der zunächst mitgeteilten Wohnfläche von 60 qm. Wenn aber die Wohnfläche größer ist, dann stimmen die € 7,- nicht mehr.
80euro im Monat für Heizung und Warmwasser, sowie Licht im
Flur sollten bei 1Person sehr wohl ausreichen.
Zumal kaum von all dem Gebrauch gemacht wurde.
Betriebs-/Nebenkosten bestehen aber nicht nur aus Verbrauchs-, sondern auch aus fixen Kosten.
Weiter oben hat Maja Links zu Betriebskosten gepostet.
In der Kaltmiete (420€) sind ja Betriebskosten rein rechtlich
gesehen enthalten, oder irre ich?
Rein rechtlich gesehen herrscht Vertragsfreiheit. Es kann entweder gar nix oder ein Teil in der Kaltmiete enthalten sein.
Das ergibt sich nur aus dem Mietvertrag.
Das Mietverhältnis wurde eigentlich bereits zum 01.07.2012
gekündigt.
Dann aber per mündlicher Absprache um 2Monate verlängert, um
einen Untermieter zu beherbergen … und seither wohnt diesr
Untermieter in der Wohnung, ohne dass die Vermieter nochmal
etwas zur Ansprache gebracht haben.
Der Hauptmieter ist seit dem Oktober im Ausland, und war auch
von März bis Juli nicht anwesend.
Ja - dies ist ein grausiger Missstand.
Das kann man laut sagen!
Die Abrechnungsproblematik hätte man hier noch halbwegs lösen können - sofern der Mieter die von Joschi weiter oben gestellten Fragen beantwortet hätte - aber die jetzt neue Information mit der ungeklärten Wohnfläche macht die Sache erstmal unlösbar.
Hinzukommt noch das insgesamt jetzt ungeklärte Mietverhältnis mit Kündigung, aber noch dort wohnendem Untermieter.
Ich wiederhole meinen Rat, das Ganze mit einem Anwalt (am besten Fachanwalt für Mietrecht) zu besprechen.
Gruß