Rechtsstreit mit ebay-Käufer

Da ich nicht weiß, wo ich mit meinem Anliegen richtig aufgehoben bin, stelle ich meine Frage auch im Rechtsforum ein. Ist das ok?

Hallo liebe Rechtsgelehrte, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben:

Folgender Fall:
Neulich habe ich eine komplette Einbauküche bei ebay für ca. 1.300 € versteigert. Neben Schränken waren auch sämtliche Elektrogeräte (Herd, Ofen, Geschirrspüler (rel. neu), Kühlschrank) enthalten. Der Neupreis der etwa 20 Jahre alten Küche, die m.E. in einem guten Zustand war, betrug seinerzeit 25,000 DM. Den Satz „da es sich um eine Privatauktion handelt, wird Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“ habe ich dem Angebot hinzugefügt.
Nun behauptet der Käufer, der Kühlschrank sei defekt und müsse auch schon vorher defekt gewesen sein. Er verlangt von mir 750 € zurück, die er notfalls einklagen will. Inzwischen habe ich auch Post von seinem Anwalt.
Dafür, dass der Kühlschrank bis zu seiner Abschaltung kurz vor der Auktion einwandfrei lief, gibt es mindestens 6 Zeugen.
Frage: Was kommt auf mich zu und wie soll ich mich verhalten?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße

Hallo,

man kann die 650,- geben oder es ggf. auf einen Rechtsstreit anlegen?
Ich würde vorschlagen, wenn man sich seiner Sache sicher ist, dann lässt man es darauf ankommen. Welchen Grad haben die Zeugen (die eigenen Kinder, Bruder, Schwester oder Freunde usw.)?

Gruß

Abgesehen davon, dass diese Frage ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ gehört, wo sie auch nur in anonymisierter Form zulässig wäre, frage ich mich ernsthaft, was das für ein Kühlschrank sein soll, der nach 20 Jahren noch 750 Euro und somit den halben Kaufpreis der gesamten Küche wert sein soll.

Bei dem Satz „da es sich um eine Privatauktion handelt, wird Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“ dürfte es sich nicht um einen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung handeln. Wenn das Teil aber bei Übergabe nachweislich in Ordnung war, dürften keinerlei Ansprüche bestehen.

Da ich nicht weiß, wo ich mit meinem Anliegen richtig
aufgehoben bin, stelle ich meine Frage auch im Rechtsforum
ein. Ist das ok?

Doppelpostings sind hier unerwünscht. Aber den fettgedruckten Satz "SCHREIBE DEINEN ARTIKEL NUR EINMAL IN EINEM PASSENDEN BRETT! kann man natürlich schon mal übersehen oder ignorieren.

Hallo liebe Rechtsgelehrte, vielleicht kann mir jemand einen
Rat geben:

Folgender Fall:
Neulich habe ich eine komplette Einbauküche bei ebay für ca.
1.300 € versteigert. Neben Schränken waren auch sämtliche
Elektrogeräte (Herd, Ofen, Geschirrspüler (rel. neu),
Kühlschrank) enthalten. Der Neupreis der etwa 20 Jahre alten
Küche, die m.E. in einem guten Zustand war, betrug seinerzeit
25,000 DM. Den Satz „da es sich um eine Privatauktion handelt,
wird Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“ habe ich dem
Angebot hinzugefügt.
Nun behauptet der Käufer, der Kühlschrank sei defekt und müsse
auch schon vorher defekt gewesen sein. Er verlangt von mir 750
€ zurück, die er notfalls einklagen will. Inzwischen habe ich
auch Post von seinem Anwalt.
Dafür, dass der Kühlschrank bis zu seiner Abschaltung kurz vor
der Auktion einwandfrei lief, gibt es mindestens 6 Zeugen.
Frage: Was kommt auf mich zu und wie soll ich mich verhalten?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße

man kann die 650,- geben oder es ggf. auf einen Rechtsstreit
anlegen?

Eine sehr weise Aussage (abgesehen davon, dass es um 750 Euronen geht).

Ich würde vorschlagen, wenn man sich seiner Sache sicher ist,
dann lässt man es darauf ankommen. Welchen Grad haben die
Zeugen (die eigenen Kinder, Bruder, Schwester oder Freunde
usw.)?

Sich seiner Saxche sicher sein heißt aber noch lange nicht im Recht zu sein. Daher sollte man sachkundigen Rat einholen statt dass trotzig auszusitzen. Insbesondere wenn der Käufer schon beim Anwalt war.

Und was meinst Du mit Grad der Zeugen? Ist die Schwester vor Gericht weniger wert als der Nachbar oder ein Freund? Gibt es da eine Skala, z.B. Schwester und Bruder zählt wie ein Nachbar oder 1,5 Kinder?

Gruß

S.J.

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Hi,

Frage: Was kommt auf mich zu und wie soll ich mich verhalten?

Auf Dich zu kommt, dass dieser Artikel wegen Verstoss gegen die FAQ:1129 gelöscht wird. Verhalten solltest Du Dich demnach entsprechend und Deine Frage anders (und im richtigen Brett)stellen.
Weiterhin solltest Du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erkennen und nicht diesen Dummfug-Schlusstext der meisten ebay Verkäufer ungeprüft übernehmen.

Gruss Jakob van Tast

Hi,

Doppelpostings sind hier unerwünscht. Aber den fettgedruckten
Satz "SCHREIBE DEINEN ARTIKEL NUR EINMAL IN EINEM PASSENDEN
BRETT!
kann man natürlich schon mal übersehen oder
ignorieren.

Aber dass Vollzitate ebenso unerwünscht sind ist Dir wohl entgangen???

Gruß,

Anja