Rechtsstreit

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen jemand erleidet einen Unfall uns muss gegen seine Versicherung wegen Leistungsanerkennung der Beurfsunfähigkeit klagen.
Können die Kosten des Rechtsstreits dann als Werbungskosten- oder als Sonderausgaben abgesetzt werden?.

Hintergrundinfo: Die Kosten der BU-Versicherung lassen sich absetzen. Dann müsste es sich doch ebenso mit den Kosten der Klage/gerichtlichen Auseinandersetzung verhalten?

Kennen Sie Musterentscheide oder diesbezügliche Urteile?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Grüße

oohpss