Liebe/-r Experte/-in,
angenommen jemand erleidet einen Unfall uns muss gegen seine Versicherung wegen Leistungsanerkennung der Beurfsunfähigkeit klagen.
Können die Kosten des Rechtsstreits dann als Werbungskosten- oder als Sonderausgaben abgesetzt werden?.
Hintergrundinfo: Die Kosten der BU-Versicherung lassen sich absetzen. Dann müsste es sich doch ebenso mit den Kosten der Klage/gerichtlichen Auseinandersetzung verhalten?
Kennen Sie Musterentscheide oder diesbezügliche Urteile?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Grüße
oohpss