gibt es eigentlich ein recht auf verstehen von rechtstexten wie z.b. gesetzen? manches versteht man ja tatsächlich nicht durch bloßes lesen, egal wie intelligent man ist. erst recht nicht der normalbürger.
wenn nein, warum nicht?
wäre es damit nicht auch zwingend festgelegt, daß es leute gibt, die den inhalt der gesetze nicht verstehen und dann auch nicht danach handeln können?
Gesetzestexte lesen sich nicht wie ein Roman, soweit richtig. Wenn man sich die Mühe macht, langsam zu lesen und die Nebensatzkonstruktionen auseinanderfieselt, geht das schon.
Gruß,
Christian
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Ein interessanter Denkanstoss. Einerseits gilt „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“, andererseits sind viele Rechtstexte für viele Nicht-Juristen tatsächlich kaum verständlich. Mal ganz abgesehen davon, dass einem das rein sprachliche Verständnis oft herzlich wenig nützt, wenn man die Auslegungen und die Praxis dazu nicht kennt.
Ein sehr lesenswerter Artikel zu dieser Thematik:
http://www.admin.ch/ch/d/bk/leges/aktuelle_nummer/Ba…
Gruss,
Ursula
Bestimmtheit und die Natur von ‚Gesetzgebern‘
Theoretisch gibt es dieses Recht - jedenfalls soweit es um Rechtsnormen und behördliche Entscheidungen geht. Es hat auch einen Namen (es nennt sich " Bestimmtheit") und ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats. Kern dieses Rechts ist die Überlegung, dass Rechtsnormen und Entscheidungen an den Bürger gerichtet sind und daher so beschaffen sein müssen, dass der Bürger sie verstehen und sein Verhalten danach ausrichten kann. Ist eine Entscheidung oder Rechtsnorm in diesem Sinne „nicht bestimmt genug“, kann der Bürger sich allein aus diesem Grund durch Klage erfolgreich dagegen wehren, sofern er durch die Norm oder Entscheidung in seinen Rechten betroffen ist.
In der Praxis aber muß man sich darüber im klaren sein, dass die Grenzen, die die Bestimmtheit zieht, sehr weit sind. Nur die ganz dicken Schnitzer der Gesetzgeber und Entscheider fallen dem Bestimmtheitsgebot zum Opfer.
Warum das so ist (und in einer modernen Gesellschaft letztlich auch so sein muß), erschließt sich, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Umstände es sind, die die Gesetzestexte kompliziert machen:
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Es liegt zu allererst in der Natur des Gesetzes. Gesetze sind (relativ) kurze, allgemein formulierte „Spielregeln“, die auf eine unendliche Vielzahl einzigartiger Lebenssachverhalte anwendbar sein müssen. Sollen Gesetze nicht völlig ausufern, müssen sie dazu abstrakt sein. Und Abstraktion ist zwangsläufig immer mit einem Verlust an Detailschärfe verbunden.
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Außerdem liegt es an unserer Gesellschaft , die hoch differenziert und hoch technisiert ist. In manchen Bereichen sind bereits die Lebenssachverhalte, die geregelt werden müssen, so komplex, dass auch die Gesetze nur kompliziert sein können. Es dürfte beispielsweise kaum möglich sein, die Regeln, nach denen die aus Immissionsschutzgründen notwendige Mindesthöhe von Fabrikschornsteinen berechnet wird, in Worte zu fassen, die für wirklich jedermann verständlich wären.
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Darüber hinaus ist es eine Folge des demokratischen Systems. Demokratie erfordert, sich mit dem politischen Gegner auseinanderzusetzen und u.U. auch zu arrangieren. Gesetze sind daher nahezu immer Kompromisslösungen zwischen mehreren gegensätzlichen Interessen oder Positionen. Und Kompromisse sind bekanntlich umso leichter zu finden, je „flexibler“ (mit anderen Worten: ungenauer) die Kompromißformel ist - vor allem dann, wenn den Beteiligten dass Produzieren irgendeines Resultats wichtiger ist, als die Qualität dieses Resultats. Daher gilt im Prinzip: Je schärfer der betroffene Interessengegensatz, desto „weicher“ und komplizierter (und unbrauchbarer) das Gesetz, dass diesen Konflikt löst.
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Schließlich liegt es an den Beteiligten , die unmittelbar am Gesetzgebungsprozess mitwirken. Denn Gesetze können immer nur so gut sein wie die Menschen, die sie entwerfen und beschließen. Und es dürfte allgemein bekannt sein, dass diese Positionen keineswegs immer nach Sachverstand besetzt sind. Das gilt vor allem für die Parlamentarier - ohne dass ihnen deshalb allerdings ein grundsätzlicher Vorwurf gemacht werden könnte. Denn von niemandem kann ernstlich erwartet werden, dass er über die steuerlichen Implikationen von Gesellschaftsumwandlungen genauso sachkundig befindet wie über die gesundheitlichen Auswirkungen von Furanen in Lebensmittelverpackungen. Genau das aber wird ihnen tagtäglich abverlangt. Unerträglich wird es erst, wenn der Parlamentarier nicht nur von fehlendem Sachverstand (denn das ließe sich kompensieren, indem die entscheidende Meinungsbildung dorthin delegiert wird, wo auch der Sachverstand vorhanden ist), sondern obendrein von ausgeprägtem Selbstdarstellungsbedürfnis sowie der Mission beseelt ist, irgendein sachfremdes „Ideal“ (etwa das politisch korrekte „Bürgerinnen und Bürger“) in wirklich jeder staatlichen Schrift- und Lautäußerung verwirklicht zu sehen.
Alles in allem werden wir daher auf absehbare Zeit keine Hoffnung auf bessere Gesetze hegen dürfen.
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Das ist einerseits richtig. Man muß jedoch auch beachten, daß Jura nun einmal eine etwas komplizierte Angelegenheit ist und Gesetze daher nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand auch für Laien verständlich formuliert werden können. Das ist insb. im Hinblick auf das bereits erwähnte Bestimmtheitsgebot, daß jedoch bei weitem nicht überall gilt, bei den für den Bürger wichtigsten Fällen gegeben, also gerade im Strafrecht. Dort wo die Materie aber einfach komplizierter ist (so ein Gesetz gilt immerhin für Millionnen von Menschen in unterschiedlichsten Fällen. Je einfacher es ist, desto eher ist es ungerecht), etwa im Zivil- oder öffentlichen Recht, ist das nicht mehr machbar. Daher gibt es, wie in jedem anderen Gebiet auch, für solche Angelegenheiten Spezialisten, also Anwälte (Achtung: Nicht jeder Anwalt ist bei weitem ein Spezialist!), die sowas gelernt haben und darum ist das auch ein Studium und kein do-it-yourself Kurs. Wenn ich ein Haus bauen will, dan gehe ich auch zum Architekten und mach das nicht selbst. Wichtig ist hierbei auch, daß es zu auslegungsbedürftigen Gesetzen (das sind fast alle und das ist gut so) auch idR. eine bestimmte Rechtsprechung gibt, wie das zu verstehen ist und das kann der gesetzlesende Normalbürger schon gar nicht wissen.
Einer der Hauptgründe für die Überlastung der Gerichte liegt u.a. auch darin, daß Leute Verträge abschließen und vorher niemanden konsultieren, der Ahnung hat und drüber schaut.
Lange Rede kurzer Sinn. In unserer doch sehr kompliziert gewordenen Welt kann der Laie nicht darauf vertrauen, „das Recht“ selbst verstehen zu wollen, er muß sich in vielen Fällen, wie auch in der Medizin, beim Häuserbau, der Fernsehreparatur, etc. eben an Fachmänner wenden.
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Hallo!
Zur Bestimmtheit hätte ich eine wichtige Ergänzung. Es geht dabei nicht unbedingt darum, dass ein Gesetz verständlich sein muss (ein Gesetz muss aus rechtsstaatlichen Überlegungen schon verständlich sein - das ist aber nicht primär Ausfluss des Bestimmtheitsgebots), sondern dass an Hand des Gesetzes der Inhalt desselben erkennbar sein muss (das Gesetz muss also ausreichend konkretisiert sein) und das Handeln der Organe der Gesetzesvollziehung durch das Gesetz vorgegeben sein muss (sonst gibt es ja keine Bindung der Gesetzesvollziehung an das Gesetz).
Fiktives Beispiel für einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot:
Strafgesetzbuch
§ 1
Welche Handlungen strafbar sind, bestimmt der Justizminister durch Rechtsverordnung.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1.1.200x in Kraft
Hier wäre das Verhalten der Gesetzesvollziehung nicht vorhersehbar, da eine Verordnungsermächtigung erteilt wird, ohne den Inhalt dieser Verordnung vorzugeben (formalgesetzliche Delegation). Eine solche Vorgagnsweise ist übrigens in Staaten, die den „Schein“ des Rechtsstaates wahren, aber keine solchen sind, gang und gäbe, zB im Dritten Reich oder in den damaligen Ostblockstaaten.
Gruß
Tom
Hallo!
Da gebe ich dir grundsätzlich recht. Es gibt aber schon Unterschiede zwischen „guten“ Gesetzen und „schlechten“ Gesetzen, je nach dem, wieviel Mühe man sich in der Politik halt gemacht hat und schlecht gemachte Gesetze (zum Beispiel das österreichische Mietrechtsgesetz) sind auch für einen Juristen äußerst ärgerlich.
Außerdem ist das ganze von Materie zu Materie einfach unterschiedlich. Das Zivilrecht zB wird sprachlich immer relativ kompliziert sein (wobei das BGB sprachlich wiederum viel komplizierter ist als das österreichische ABGB und tausend Paragrafen mehr hat bei gleichem Regelungsgegenstand, dafür ist das BGB aber wieder systematisch leichter verständlich).
Gruß
Tom
Ergänzung: Denksporterkenntnis
Hallo!
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat sich ja schon öfters mit der Bestimmtheit von Gesetzen auseinandersetzen müssen und zu einem besonders unverständlichen Gesetz in seinem berühmten „Denksporterkenntnis“ ausgeführt:
„Der Gesetzgeber muß der breiten Öffentlichkeit den Inhalt seines
Gesetzesbeschlusses in klarer und erschöpfender Weise zur
Kenntnis bringen, da anderenfalls der Normunterworfene nicht
die Möglichkeit hat, sich der Norm gemäß zu verhalten. Diesem
Erfordernis entspricht weder eine Vorschrift, zu deren
Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse,
qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung sowie geradezu
archivarischer Fleiß vonnöten sind, noch eine solche, zu deren
Verständnis außerordentliche methodische Fähigkeiten und eine
gewisse Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben erforderlich sind
(VfSlg. 3130/1956 und 12420/1990).“
Gruß
Tom
Lästerei offtopic: Denksporterkenntnis
Hallo Tom und andere,
"Der Gesetzgeber muß der breiten Öffentlichkeit den Inhalt
seines Gesetzesbeschlusses in klarer und erschöpfender Weise zur
Kenntnis bringen,
erschöpfend ist das öfters mal, bis man einen Gesetzestext verstanden hat *g*
Karin
Das stimmt:wink: owT
…