Hallo!
Ich habe da eine mehr rechtstheoretische Frage denn eine konkrete Rechtsfrage:
Kann/darf ein Opfer einer Straftat für eben diese Straftat rechtlich belangt werden?
Nehmen wir an, eine Person wird als Geisel genommen und vom Geiselnehmer gezwungen, ein - zudem gestohlenes - Auto zu fahren. Bei der Fahrt in dem Auto kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger, bei dem der Fußgänger getötet wird. Logischerweise fahren Geisel und Geiselnehmer weiter, anstatt sich um das Verkehrsopfer zu kümmern. Wird die Geisel später für diesen Autounfall mit Todesfolge haftbar gemacht?
Anderes Beispiel:
Ein Frau fällt einem Vergewaltiger in die Hände. Sie wehrt sich gegen den Vergewaltiger und setzt dabei ganz bewusst(!) Gardinen in Brand, was zu einem Großfeuer in einem Mehrfamilienhaus führt. Das Haus brennt ab, es gibt mehrere Tote. Muss sich das Vergewaltigungsopfer für den Schaden gerichtlich verantworten?
Wie seht ihr das?
Grüße
Heinrich
Hallo Heinrich,
für eine Strafbarkeit müssen immer zwei Dinge in ausreichendem Maß gegeben sein: Strafbarkeit und Schuld - die Strafbarkeit ist in beiden deiner Fälle gegeben. Fraglich ist die Zurechnung der Schuld.
Im ersten Fall ist die Schuld nicht gegeben, da das Opfer ja zu der Handlung gezwungen wird (immer vorausgesetzt, der Sachverhalt ist genau so und nicht anders, wie du ihn beschreibst). Das Opfer hatte in Fall 1 keine Möglichkeit, sich der Handlung zu entziehen, ohne das eigene Leben zu gefährden (wenn der Täter eine Waffe hatte, was ich stillschweigend voraussetze, weil ich denke, dass du es so gemeint hast).
Der zweite Fall ist differenzierter ist etwas problematischer, weil hier ja möglicherweise das Leben der anderen Menschen gegen die Vergewaltigung - und nicht gegen die eigene Tötung - steht. Ich denke zwar, dass auch hier die Umstände schuldmildernd wirken würden, aber in welchem Maß (also ob völlig oder nur zu einem gewissen Anteil), wäre davon abhängig, ob das Opfer nicht vielleicht doch andere Möglichkeiten der Vermeidung gehabt hätte.
Gruß
Bona
Nehmen wir an, eine Person wird als Geisel genommen und vom
Geiselnehmer gezwungen, ein - zudem gestohlenes - Auto zu
fahren. Bei der Fahrt in dem Auto kommt es zu einem Unfall mit
einem Fußgänger, bei dem der Fußgänger getötet wird.
Logischerweise fahren Geisel und Geiselnehmer weiter, anstatt
sich um das Verkehrsopfer zu kümmern. Wird die Geisel später
für diesen Autounfall mit Todesfolge haftbar gemacht?
Es gibt zwei Seitwn. Die Strafbarkeit und der zivilrechtliche Haftungsanspruch.
Zum zivilrecht kann ich nichts sagen.
Zur Strafbarkeit:
Die Geisel ist durch den entschuldigenden Notstand „entschuldigt“, d.h. kann nicht bestraft werden. Hier speziell der sog. Noetigungsnotstand.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand
Anderes Beispiel:
Ein Frau fällt einem Vergewaltiger in die Hände. Sie wehrt
sich gegen den Vergewaltiger und setzt dabei ganz bewusst(!)
Gardinen in Brand, was zu einem Großfeuer in einem
Mehrfamilienhaus führt. Das Haus brennt ab, es gibt mehrere
Tote. Muss sich das Vergewaltigungsopfer für den Schaden
gerichtlich verantworten?
Unter den voraussetzungen des Pruefungsschemas unten koennte auch diese Frau entschuldigt sein. Denn bei der Anwendung von 35 StGB findet keine Rechtsgueterabwaegung statt. Und eine Vergewaltigung hinzunehmen duerfte niemand zumutbar sein.
http://www.str1.jura.uni-erlangen.de/lehre/WS0607/ja…
DM