Rechtsüberholen auf Autobahn

Hi.

In einem Youtube-Film behauptet ein Autor Folgendes:
Wenn sich auf der Autobahn zwischen zwei Fahrstreifen eine durchgezogene Linie befindet, darf man hier rechts überholen, weil es sich um getrennte Fahrstreifen handele.
Beispiel: An den Ein- und Ausverschwenkungen bei Baustellen.

Ist das richtig?

Zusatzfrage:
Auf einem Beschleunigungsstreifen darf man ja rechts schneller vorbeiziehen.
Was, wenn jemand auf dem durchgehenden Fahrstreifen fährt, solch einen Beschleunigungsteifen nutzt, indem er auf ihn nach rechts wechselt, um dann rechts an dem Vorausfahrendem vorbeizuziehen? Ist das erlaubt?

Gruß
M.

Ein paar Tipps, wie man dabei angeblich Geld sparen kann:

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Hallo!

Wenn die 2 Spuren durch durchgehende Linien getrennt sind, dann darf man rechts schneller fahren als links. Aber das ist doch kein Überholen , man darf ja nicht nach links einscheren und sich vor einen Langsamfahrer setzen.

Und man darf (natürlich !) nicht von rechter Spur auf Beschleunigungsstreifen wechseln um einen Langsamfahrer vor sich rechts zu überholen.
Das Befahren des Beschleunigungsstreifens ist nur zum Auffahren und schnellem Anpassen an die nötige Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zulässig.

MfG
duck313

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Gibt es dazu Texte in der StvO, die das belegen?

M.

Danke für das Video.
Demnach ist es nicht verboten mit einem rotem Blinklicht zu fahren…

Hallo @Markuss,
hier gibt es die StVO zum Nachlesen:

Vielleicht hilft dir das. Ich kann darin die Antworten auf deine Fragen aber nicht entdecken.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

§7a abs. 2 STVO

§ 18 Abs. 3: Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt. Wer sich vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln möchte, muss dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren.
§ 5, Abs. 1: Es ist links zu überholen.
§7, Abs. 5: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist…

Eigentlich alles klar, oder?
Grüße

Nicht wirklich klar.
Denn wenn jemand den von mir beschriebenen Vorgang macht (vorausgesetzt ohne Gefährdung), verstößt er gegen keiner dieser 3 genannten Stellen.
Selbst § 5, Abs. 1 wird nicht gebrochen, da er ja vor dem Vorbeiziehen auf den Beschleunigungsstreifen wechselt, dann erst vorbeizieht, und er sich vom Beschleunigungsstreifen wieder einfädelt.

Eine Gesetzeslücke …?

[OT entfernt - MOD: X_Strom]

Nö.
Der Herr bezieht sich wohl auf das hier:
Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(§7a StVO)

Von „abgehenden Fahrstreifen“ kann da gar keine Rede sein. Ebenso wenig von „breiter Leitlinie“ (das sind breite, unterbrochene Linien).

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Das mit der 20€-Blaulichtbenutzung ist ein alter Hut. Zusätzlich zu den 20€, die das reine Benutzen früher gekostet hat, kommt jeder in dem Zusammenhang begangene Verkehrsverstoß - wobei wohl wegen „Tateinheit“ nur der Teuerste belangt werden wird.

geht nur, wenn man sich im Auffahren auf besagte Autobahn befindet, und generell gilt §1, darin ist von Belästigung, Gefährdung und nach den Umständen vermeidbar die Rede.
§7(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen -> das legitimiert kein „Vorbeiziehen“, geringfügig wird als max 20km/h definiert, by the way.

Nicht dass ich falsch verstanden werde: ich bin nicht für ein solches Manöver.

Aber ich suche immer noch nach einem Beleg in der StVO dafür.

Du darfst auf dem Einfädelungsstreifen schneller fahren, weil es sich um eine eigenständige Fahrbahn neben der Autobahn handelt.
Nach §18 (10) darfst du die Autobahn nur an dafür gekennzeichneten Stellen verlassen.
Wenn du von der Autobahn auf den Einfädelungsstreifen wechselt, handelt es sich um nicht erlaubtes Abfahren von der Autobahn.

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Gelesen?

aber für dich:

darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

Zitat von https://dejure.org/gesetze/StVO/7a.html

Markuss wollte aber wissen:

Für sich genommen steht das ja nicht im Widerspruch zu „auf Einfädelungsstreifen darf schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.“

ach, ok, dass habe ich da nicht mitbekommen.

Da auf dem Einfädelungsstreifen die Regeln der Autobahn gelten, kann er nur Teil der Autobahn sein, oder?

Die StVO definiert nicht Beginn und Ende der Autobahn, wohl aber Beginn und Ende des Bereichs, in welchem Autobahnregeln gelten.

Da das Auffahren nur an gekennzeichneten Anschlussstellen erlaubt, die Kennzeichnung durch Zeichen 330.1 erfolgt und dieses Zeichen schon vor dem Einfädelungsstreifen steht, MUSS der Einfädelungsstreifen Teil der Autobahn sein.

Witzig: Ausfahren ist nur an Stellen erlaubt, die durch Ausfahrttafel (steht VOR dem Ausfädelungsstreifen) und / oder Ausfahrtpfeil (steht hinter dem Ausfädelungsstreifen) gekennzeichnet sind. Bin ich auf dem Ausfädelungsstreifen also noch auf der Autbahn? Egal, da „Autobahn Ende“ Schild steht ja regelmäßig erst im weiteren Verlauf der Ausfahrt, also gelten zumindest die Autobahnregeln.

Hallo,
man darf auch nicht durch eine Tankstelle an der Autobahn rechts ueberholen, obwohl das hier bei Frankfurt regelmaessig gemacht wird. Genau dann wenn der Verkehr rechts steht, mit den Ueberholern steht er dann eben noch laenger. Bis mal wieder die Rennleitung ihre Meinung persoenlich darlegt.

Hmm, ob das so stimmt?
Allerdings handelt es sich beim Wechseln von den Autobahnspuren auf den Beschleunigungsstreifen zum Zweck des (verbotenen rechts-)Überholens um gefährliches Verhalten, was gundsätzlich verboten ist, und zusätzlich von der Versicherung als grob fahrlässig eingestuft werden kann, so dass es nicht versichert ist:


„Es muss jedoch beachtet werden, dass nicht in allen Situationen das Rechts-Überholen toleriert wird . So wäre es beispielsweise ein rücksichtsloses und zugleich gefährliches Verhalten, wenn Sie im Bereich einer Beschleunigungsspur kurz auf den rechten Fahrstreifen (die Beschleunigungsspur) wechseln, um dann den linken Fahrer zu überholen und gleich nach dem Überholvorgang wieder links einzuscheren . Es kommt darauf an, dass Sie die Ausnahmen für das Rechts-Überholen nicht missbrauchen, um schneller im Verkehr vorwärts zu kommen.“

Allgemein kann man davon ausgehen, dass §1 mehr Bedeutung hat als der bekloppte Spruch, dass es ja schließlich in keinem Paragraphen steht, dass dieses Verhalten explizit verboten ist.
Grüße