Rechtsverbindliche Bauabnahme

Der Bauherr hat am 24.04.08 nach abgeschlossener Arbeit dem Monteur eine Rechtsverbindliche Bauabnahme im Hinblick auf die festgestellte Freiheit der Leistung von Mängeln unterschrieben.Nun will er im Februar 2009 festgestellt haben,das der Riegelstift von einer Tür nicht genau in die Bodenhülse passt,und fordert eine Mängelbeseitigung.Bevor er die Rechtsverbindliche Bauabnahme unterschrieben hat wurde eine Einweisung die er auch unterschrieben hat durchgeführt und es hat alles fuktioniert.
Wie ist nun die Rechtslage kann er auf eine Mängelbeseitigung bestehen meines Erachtens besteht kein Mangel da er die Abnahme durchgeführt hat ohne etwas zu bemängeln.

Das Vorliegen eines Mangels hat mit der Abnahme nichts zu tun. Was die Rechte des Kunden angeht, kommt es auf § 640 II BGB an:

http://dejure.org/gesetze/BGB/640.html

Levay