ein geschiedenes Ehepaar -(sie hatten not. vereinb. Gütertrennung) besitzt noch ein gemeinsam erworbenes Ferienhaus in Portugal - das jedoch im dortigen register als " gemeinsames Eigentum der Eheleute" eingetragen ist. Der Mann schließt nun mit fremden leuten einen langfristigen Mietvertrag für diese Objekt ab indem es eine reihe von wertsteigernden Zusatzvereinbarungen z.B. renovierungen etc gibt. der andere Ehepartner ( die Frau ) kennt diese Mietvereinbarung und hat auch keinen einspruch erhoben . der Mann unterschreibt nun den Mietvetrag mit den neuen Mietern alleine - hat dieser Vertrag nun rechtsverbindliche Gültigkeit?
Hallo,
hier gibt es keine Experten für portugiesisches Schuldrecht.
VG
EK