Rechtsverbindlicher Kaufvertrag bei Online Auktion

Hallo zusammen,

angenommen bei einer Online Auktion wurde ein Artikel via Sofortkauf vom Käufer erstanden. Hierdurch kam nach den AGBs der Auktionsplattform sowie nach dem BGB ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.

Nach dem Auktionsende wurde vom Käufer unter Vorspielung falscher Tatsachen (die Falschangaben wurden durch die Auktionsplattform bestätigt) der Kauf bez. die Zahlung verweigert.

Nach einigem Schriftwechsel wurde vom Käufer dessen Falschangeben eingestanden und die Erstattung der Auktionskosten angeboten.

Fragestellung:

Wird durch das Angebot der Auktionskostenerstattung die Verpflichtung des Käufers zur Annahme bzw. zur Bezahlung erstandenen Artikels aufgehoben?

Für den Fall, dass der Verkäufer auf den Rücktrittswunsch des Käufers eingehen würde, wäre der Verkäufer dann in der Lage neben den Auktionskosten auch seine persönlichen Zeitaufwendungen (für das erstellen der Auktion und den erforderlichen Schriftverkehr) geltend zu machen?

Danke

Fragestellung:

Wird durch das Angebot der Auktionskostenerstattung die
Verpflichtung des Käufers zur Annahme bzw. zur Bezahlung
erstandenen Artikels aufgehoben?

Du möchtest im Grunde wissen, ob jemand einen Vertrag schließen und sich dann ohne weiteres wieder davon lösen kann. Die Antwort lautet: nein.

Für den Fall, dass der Verkäufer auf den Rücktrittswunsch des
Käufers eingehen würde, wäre der Verkäufer dann in der Lage
neben den Auktionskosten auch seine persönlichen
Zeitaufwendungen (für das erstellen der Auktion und den
erforderlichen Schriftverkehr) geltend zu machen?

Er kann alles, aber auch nur das geltend machen, was als Bedingung für die Vertragsauflösung ausgehandelt wird. Erst den Vertrag auflösen und dann Forderungen stellen, geht grundsätzlich nicht.