Rechtsverbindliches Zustandekommen eines Vertrages

Hallo!

Angenommen, ein Handynetzbetreiber verkündet per SMS:
„Wir bieten Ihnen eine tolle Zusatzleistung. Bis Ende nächsten Monats ist sie gratis, dann kostet sie 1 Euro pro Monat. Sollten Sie diese tolle Zusatzleistung nach Ende nächsten Monats nicht in Anspruch nehmen wollen, antworten Sie auf diese SMS mit STOP.“

Ist dann, sofern man NICHT mit STOP antwortet, ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen?

Hanna

Hi,

guckst Du hier: http://www.vz-nrw.de/e-mail-mit-ankuendigung-einer-v…

„Das Versenden von Werbe-E-Mails ist unzulässig, wenn sie eine Änderung des Vertrages für den Fall ankündigen, dass der Kunde dieser Änderung nicht ausdrücklich widerspricht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die 1&1 Internet AG entschieden.“

Eine SMS sollte da rechtlich einer Mail gleichkommen.

Gruss
K

Hi Hanna,

wenn du nicht mit STOP antwortest kommt kein Vertrag oder Vertragsänderung zustande. Ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande, d.h. durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Der Handynetzbetreiber bietet dir eine Zusatzleistung an (erste Willenserklärung - Antrag) und wenn du auf diesen Antrag nicht reagierst nimmst du ihn auch nicht an - somit fehlt die zweite Willenserklärung (Annahme) für den Vertragsabschluß.

Gruß Schen