Rechtsverbindlichkeit

Wenn man sein Haus den Kindern überschreibt, geht man zum Notar. Dort wirdt unterschrieben und dann wird das im Grundbuch eingetragen. Ab wann ist diese Übergabe rechtsverbindlich. Schon beim Notar?
Die Unterschrift erfolgte in Febr. 2001.
Das Grundbuch trug es erst in Okt. 2001 ein.
Was das beim Notar schon rechtsverbindlich?
Vielen Dank für eine Antwort.
Johannes

hallo,
der Vorgang besteht -laienverständlich- in 2 Teilen: Ein Teil betrifft die schuldrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien und der andere die Absicherung des Eigentums im Grundbuch. Also: Mit Vertragsabschluss ist der schuldrechtliche Teil sofort verbindlich und kann nur rückgängig gemacht werden, wenn z.B. ein Rücktritt möglich ist oder eine Behörde den V. genehmigen müsste und tut es nicht. Die Herrschaft über das Grundstück ist nach dem Liefertermin auf den Erwerber übergegangen. Damit gehen auch die Eigentümerpflichten über (steht im Vertrag, zumindest der Termin ). Das Eigentum selbst geht erst mit Grundbucheintrag über.
H.G.