Rechtsverbindlichkeit von Online-Rechnungen

Hallo!

Die Deutsche Telekom und T-Mobile wollen, dass Kunden statt der Rechnung in Papierform diese per Online-Abfrage selber ausdrucken.

Ist das rechtlich zulässig, z. B. zur Vorlage beim Finanzamt bei Werbungskosten? Werden selbst gedruckte Rechnungen anerkannt?

Wer Rechnungen selber ausdruckt, könnte sie ja verändern (z. B. höhere Beträge eintragen).

Liebe Grüße
Black Eddy

Ich habe schon mehrere Jahre erfolgreich meine Online-Kosten als Ausgaben beim Finanzamt geltend gemacht, mit online ausgedruckten Rechnungen.

In Gerichtsverfahren allerdings gilt: elektronische Dokumente sind nicht per se als Beweismittel anerkannt.

Beatrix
http://www.trixi.de

Elektronische Rechnungen sind derzeit nichts Wert! Nach § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist eine elektonische Rechnung nur dann verbindlich, wenn sie mittels digitaler Signatur übermittelt wurde. Da diese immer noch nicht richtig funktioniert, gibt es eigentlich keine rechtsgültige E-Rechnung.

Deshalb verlange ich immer eine Rechnung auf Papier, auch wenn ich damit altmodisch bin. Aber auch für Leute, die keine USt abziehen können, ist das sinnvoll. Wie willst Du eine elektronische Rechnung überprüfen, wenn sie im Internet-Nirvana verschollen ist. So warte ich schon seit gut zwei Jahren auf Ostergrüße eines Freundes.

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Elektronische Rechnungen sind derzeit nichts Wert! Nach § 14
Abs. 4 Satz 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist eine elektonische
Rechnung nur dann verbindlich, wenn sie mittels digitaler
Signatur übermittelt wurde. Da diese immer noch nicht richtig
funktioniert, gibt es eigentlich keine rechtsgültige
E-Rechnung.

Deshalb verlange ich immer eine Rechnung auf Papier, auch wenn
ich damit altmodisch bin. Aber auch für Leute, die keine USt
abziehen können, ist das sinnvoll. Wie willst Du eine
elektronische Rechnung überprüfen, wenn sie im
Internet-Nirvana verschollen ist. So warte ich schon seit gut
zwei Jahren auf Ostergrüße eines Freundes.

Für aktive T-Mitarbeiter, die einen T-Mobile-Anschluss haben, gibt es ab Dez. 2002 nur noch RechnungOnline über das Internet bzw. das Intranet mit Zugangskennung und Passwort!

So warte ich schon seit gut
zwei Jahren auf Ostergrüße eines Freundes.

Mittlerweile gab es schon zwei weitere Osterfeste! :smile:

Gruß

J.

Danke schön für Eure Auskünfte!
@Klaus
Wenn der Arbeitgeber aber keine Papierrechnung für Mitarbeiter-Anschlüsse mehr erstellen lässt? Wer wird sich denn deshalb mit ihm anlegen, wenn der Betriebsrat schon nichts unternimmt?
Außerdem: Unsere Internet-Rechnung kommt nur als Email. Das FinA erkennt den Girokontoauszug an (Genau wie bei Tel.-Abbuchungen, weil ja monatlich gleiche Bezeichnung.)

Liebe Grüße
Black Eddy

Trotzdem ist das für mich rechtlich uninteressant. Solange keine REchnung verschlüsselt übermittelt wird, dann ist diese „illegal“ iS. des Finanzamtes. Es hängt alleine von der Gutmütigkeit des Beamten ab, ob er diese Rechnung akzeptiert oder nicht. Und, wozu soll ich dem Lila Riesen die Arbeit ersparen? Bei mir hat vor längerer Zeit 1&1 auch eigenmächtig gemeint, sie könnten mir nur das Geld ohne Rechnung abbuchen. Eine kurze rechtliche, aber deutlich formulierte Belehrung hatte gewirkt. Danach bekam ich, ursprünglich wollten sie sogar noch Geld für die nachträgliche Übersendung, meine Rechnungen kostenlos zugeschickt.

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Hallo,
zur Rechtsverbindlichkeit wurde ja einiges gesagt - kann ich nicht beurteilen. Tenor war aber: nicht verbindlich. Frage dazu: Wie erkenne ich, dass die ausgedruckte Online-Rechnung nicht das zugesandte Original ist? (wenn ich mir die Online-Rechnung mit einem mittelmäßigen Farbdrucker ausdrucken lasse, ist sie besser als das Original)

Gruß, Andreas