Rechtsversicherung

Hallo Leute,
ich habe da mal ein Fallbeispiel welches mir Kopfzerbrechen macht.
Person A ist Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Vereins. Dieser Verein hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wo Verein und Vorstandsmitglieder versichert sind. Dies Läuft alles über eine Pollizze. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und ist 3 Monate davor kündbar ansonsten wird um 1 Jahr immer verlängert. Ist es möglich dass Person A bei einem Austritt den Vertrag vorzeitig kündigen kann?

Danke & lg, m

Hallo Michael,

wegen Risikowegfall sind Versicherungen sofort kündbar.

Handelt es sich um eine D & O muss nur die eine Person ausgeschlossen werden.

VG
Mela

Vielen Dank!

Hallo,
ich sehe aber keinen Risikowegfall. Den Verein gibt es ja weiter, hat halt einen neuen Vorstand.
Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

die VP fällt weg als Risiko, also wird der Vertrag umgeschrieben.
Fällt das gesamte Risiko weg sind Verträge kündbar.

VG
Mela