In einem öffentlichen Internetforum gibt es Moderatoren. Inwieweit haftet der Betreiber für Rechtsverstöße, die Moderatoren begehen? Wettbewerbsrechtlich nach §8 UWG in jedem Fall, so wie ich das verstanden habe.
Aber wie sähe es z.B. bei einer Beleidigung gegen einen User aus, wenn dieser gegen den Betreiber vor Gericht zieht? Der Betreiber hebt plötzlich die Hände und sagt: damit habe ich nichts zu tun, der Moderator sei „privat“ tätig. Mag zwar sein, daß der Moderator unentgeltlich tätig ist, aber doch ausdrücklich im Auftrag und mit Billigung des Betreibers. Wer haftet da?
Da es sich hier um Strafrecht handelt: der Richter würdigt die konkreten Umstände des Einzelfalles. Da haftet jeder für das, was er selber getan oder unterlassen hat.
Der hat doch im Strafrecht nichts verloren.
Oder geht es um Schadensersatz?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das ‚beleidigen‘ im Aufttrag des Betreibers stattgefunden hat.
Wir reden über eine Straftat.
Diese kann nur von Personen begangen werden, nicht von Firmen.
Bestraft wird also die Person, die die Beleidigung ausgesprochen hat.
Der Forenbetreiber muss nicht alle Kommentare prüfen, aber er muss, wenn er erkennt, dass ein Kommentar rechtswidrig ist, diesen entfernen.