Rechtsvorschriften eingetragener Verein

hallo,

ich habe eine Frage, muss ein eingetragener Verein bei Schriftverkehr einen Briefkopf und eine signatur benutzen, wie ein Unternehmen!?

Ich meine zwar ja, dass die Vereinsbezeichnung, eine Ansprechperson und so weiter auf jedes Schriftstück, das raus geht ein Briefkopf und eine Signatur mit dem Vorsand… etc.

Kann man einen Verein dann eigentlich abmahnen, wenn er das nicht beachtet!?

kann mir jemand eine Rechtsvorschrift mit quelle nennen, wo ich hierzu Infos finden kann!?

Danke!

Grüße

shanon

Moin, shanon,

muss ein eingetragener Verein bei Schriftverkehr einen
Briefkopf und eine signatur benutzen, wie ein Unternehmen!?

wo steht, dass ein Unternehmen das muss? Für Rechnungen verlangt das Finanzamt gewisse Formalien, aber sonst kann der Chef auf Klopapier schreiben, wenn ihm das gefällt.

Kann man einen Verein dann eigentlich abmahnen, wenn er das
nicht beachtet!?

Abmahnklitschen sind auf die Öffentlichkeit angewiesen, die können nicht davon leben, dass sie zufällig mal ein Schreiben in die Hand bekommen, das ihnen nicht gefällt. Mit unlauterem Wettbewerb hat schlechter Stil eh nichts zu tun.

kann mir jemand eine Rechtsvorschrift mit quelle nennen, wo
ich hierzu Infos finden kann!?

Hast Du Dich schon mal umgesehen, was es zum Thema Verein überhaupt an Gesetzen gibt? Nein? Kann ich Dir aber sagen: So gut wie nichts, weil der Gesetzgeber (zu Recht) der Meinung ist, Vereine sollten ihr Gedöns selbst regeln.

Gruß Ralf