Rechtswalt - Bezahlung und Haftung

Hallo,

angenommen ein Kläger beauftragt einen Rechtsanwalt, ihn vor Gericht mit dem Argument X zu vertreten. Der Rechtsanwalt sagt das zwar zu, wendet X aber absolut nicht an, sondern Argument Y. Er verliert. Dem Kläger ist ein ähnlicher Fall bekannt, wo jemand mit dem Argument Y vorgegangen ist und gewonnen hat.

Muss der Rechtsanwalt für die Arbeit bezahlt werden, obwohl er en Auftrag nicht in der vereinbarten Form ausgeführt hat? Muss er evtl. darüber hinaus den Schaden ersetzen, der dem Kläger durch den Verlust des Verfahrens entstanden ist?

Grüße
Carsten

Muss der Rechtsanwalt für die Arbeit bezahlt werden, obwohl
er en Auftrag nicht in der vereinbarten Form ausgeführt hat?

der „auftrag“ war (wohl) die gerichtliche vertretung und nicht, dass der anwalt wie eine marionette tätig wird, daher ist die vergütung zu bezahlen.

Muss er evtl. darüber hinaus den Schaden ersetzen, der dem
Kläger durch den Verlust des Verfahrens entstanden ist?

dann müsste er eine pflicht verletzt haben. die bloße tatsache, dass er das argument x - wie vom mandanten gewollt- vorträgt, ist noch keine pflichtverletzung.

darüber hinaus ist die kausalität sehr fraglich, ob also wirklich bei vortrag des „arguments x“ der prozess gewonnen worden wäre…