Hallo!
Machmal hört man ja in der Presse von Fällen, bei denen beide Parteien schon vor dem ersten Gerichtstermin sagen, daß sie auf jeden Fall bis zur höchsten Instanz gehen wollen.
Warum gibt es für solche Fälle eigentlich nicht die Möglichkeit direkt diese höchste Instanz anzurufen (natürlich mit sinnvollen Einschränkungen, damit nicht jede Kleinigkeit sofort dort landet)?
Damit könnte man doch viele (untere) Gerichte von Prozessen entlasten.
Das wäre super, dann würden alle Querulanten der Republik innerhalb von zwei Jahren ihre Heimatstädte verlassen und eine Zeltstadt vor den Toren von Karlsruhe errichten. Wäre sicherlich eine Entlastung für die Amtsgerichte.
Das echt eine witzige Frage. Wenn man die vielen niedrigen Instanzen entlastet, indem man alles an die wenigen größeren abgibt, dann sind es die höheren Instanzen, die überlastet sind.
Merke: ES gibt viele, viele, viele Amtsgerichte, aber nur viele, viele Landgerichte, nur viele Oberlandesgerichte und nur einen BGH.
Hallo Ihr Querulanten,
wobei anzumerken wäre, daß (fast) alle Kläger nur Querulanten und
die Beklagten nur die Heiligen sind auf dieser Welt.
Das gilt Hauptsächlich für Versicherungen, Behörden, und sonstige
Abzocker die den Heiligen „kleinen“ Mann stets ( möglichst schon
Jahre im voraus Kassieren dass nennt man dann Vorkasse ) und nachher
bei den vollmundig versprochenen Leistungen/versicherungen /Steuern
dann FIX die Seiten wechseln um nur nicht Zahlen zu müssen.
Das ganze nennt sich dann FLEXIBEL sein.
Die besten Grüße / Wünsche / und stets die beste Position einnehmen
wünscht „KARL“
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Ich meinte es aber durchaus ernst, und hatte ja wohl eindeutig geschrieben, daß ich nur Fälle meine, die sowieso (nach Jahren) dort landen, weil beide Seiten sich einig sind, auf jeden Fall Rechtsmittel einzulegen.
Merke: ES gibt viele, viele, viele Amtsgerichte, aber nur
viele, viele Landgerichte, nur viele Oberlandesgerichte und
nur einen BGH.
Gut, vielleicht müßte man dann geeignet umorganisieren, oder das Ganze über die Kosten regeln (z.B. in dem Rechtsschutzversicherungen freigestellt wird dafür zu bezahlen).
Ich meinte es aber durchaus ernst, und hatte ja wohl eindeutig
geschrieben, daß ich nur Fälle meine, die sowieso (nach
Jahren) dort landen, weil beide Seiten sich einig sind,
auf jeden Fall Rechtsmittel einzulegen.
Eine Revision wird aber nicht mal immer zugelassen. Man kann sich nicht mit allem und jedem an den BGH wenden. Das ist keine Frage nur vom Willen der Parteien.
Es ist in den seltensten Fällen von vorneherein klar, dass bis zur letzten Instanz „gekämpft“ wird. So etwas kommt allenfalls bei Grundsatzproblemen vor, sonst entscheidet sich das meist während des Verfahrens.
Es ist in den seltensten Fällen von vorneherein klar, dass bis
zur letzten Instanz „gekämpft“ wird. So etwas kommt allenfalls
bei Grundsatzproblemen vor, sonst entscheidet sich das meist
während des Verfahrens.
Ja, und warum gibt es für solche Fälle keinen entsprechenden Weg - meinetwegen ja auch nur der direkte Einstieg in eine höhere Instanz - muß ja nicht gleicht der Menschenrechtsgerichtshof sein?
Das war ja mal meine Frage.
Ein aktuelles Beispiel dürfte die Feinstaubproblematik sein. Ich bin mir ziemlich sicher, daß das recht weit gehen dürfte, und damit Jahre dauert. Bis dann hat sich die Gesetzteslage (wahrscheinlich) auch schon dreimal geändert …
Da gibt es viele Gründe, so würde etwa die Kontrolle wegfallen. Außerdem würde man eine ganze Menge Zuständigkeitsstreitigkeiten provozieren: Nehmen wir mal an, es gäbe so eine Regelung wie die von dir genannte. Was ist wenn sich Kläger und Beklagter nicht einig sind, ob jetzt ein so ein Fall vorliegt oder nicht. Was ist wenn sich zwar Kläger und Beklagter einig sind, nicht aber das Gericht etc.
Ich hatte geschrieben, daß ich nur Fälle meine, in denen sie einig sind (und das möglicherweise unabhängig voneineander erklären, wenn sie die Klage einreichen)!
Aber offensichtlich ist das deutsche Rechtssystem nicht zu ändern - hoffentlich werde ich auch den rest meines Lebens ohne Gerichte auskommen.
Ich hatte geschrieben, daß ich nur Fälle meine, in denen sie
einig sind (und das möglicherweise unabhängig voneineander
erklären, wenn sie die Klage einreichen)!
Einig können sie sich nicht unabhängig voneinander sein, das wäre ein Widerspruch in sich. Von sich aus wird auch niemand auf einen Instanzenzug verzichten. Prozessieren mit nur einer Instanz ist immer sehr ungut.