'Rechtsweg ausgeschlossen'

Hiho,

angenommen eine Firma würde gerne eine Verlosung machen, deren Erlöß einem Verein zugute kommen soll. Jeder, der dem Verein eine Spende macht (über einer bestimmten Mindestsumme), kommt in den Lostopf.

Nun wären die Spender bei der Verlosung nicht anwesend. Ist es notwendig, den Passus „Rechtsweg ausgeschlossen“ bei der Ausschreibung zu verwenden und wenn ja, was bewirkt er eigentlich?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Rolf

Hallo Rolf

angenommen eine Firma würde gerne eine Verlosung machen, deren
Erlöß einem Verein zugute kommen soll. Jeder, der dem Verein
eine Spende macht (über einer bestimmten Mindestsumme), kommt
in den Lostopf.

Diese Idee scheint mir problematisch, weil nicht alle Spender
berücksichtigt werden. Das läuft nach meinem Gefühl auf „Kaufzwang“
hinaus, vor allem dann, wenn das vorher öffentlich gemacht wird, wie
die Verlosung abläuft.

Nun wären die Spender bei der Verlosung nicht anwesend. Ist es
notwendig, den Passus „Rechtsweg ausgeschlossen“ bei der
Ausschreibung zu verwenden und wenn ja, was bewirkt er
eigentlich?

In den wenigsten Fällen sind die Teilnehmer bei einer Verlosung
anwesend. Mit einer notariellen Ziehung kann man Probleme verhindern.
Der Rechtsweg wird ausgeschlossen, um rechtliche Probleme zu
vermeiden. Das muss jedoch so formuliert sein, dass der Teilnehmer
mit seinem Einverständnis zu dieser Bedingung mitmacht.

Rechtsgelehrte können das sicher noch besser formulieren.

Gruss
Heinz

Guten Morgen Heinz,

vielen Dank für Deine Antwort. Dann könnte die Firma das ja ggfs. so formulieren:

„Verlosung für den Verein xxx
Jeder Spender der in den nächsten 14 Tagen (Spendeneingang bis xx.xx.xx) eine Spende für den Verein tätigt (Beträge ab € 50,- freuen uns besonders), nimmt an der Verlosung für das Produkt XXX teil. Der Rechtsweg für diese Aktion ist ausgeschlossen.“

Wenn dann jemand weniger Spendet, nehmen wir ihn halt in die Verlosung, verhindern damit aber, dass jeder Simpel mit einer Eineurospende teilnimmt (hoffentlich).

Hm, so ganz ausgegoren ist das noch nicht, das merk ich schon…

Bye
Rolf

unwirksam
Guten morgen,

angenommen eine Firma würde gerne eine Verlosung machen, deren
Erlöß einem Verein zugute kommen soll. Jeder, der dem Verein
eine Spende macht (über einer bestimmten Mindestsumme), kommt
in den Lostopf.

Nun wären die Spender bei der Verlosung nicht anwesend. Ist es
notwendig, den Passus „Rechtsweg ausgeschlossen“ bei der
Ausschreibung zu verwenden und wenn ja, was bewirkt er
eigentlich?

rein gar nichts. Wo kämen wir denn hin, wenn irgendjemand durch einseitige Erklärung irgendjemand anderem den Gang vors Gericht verwehren könnte?

Gruß,
Christian

Moin Christian,

genau das wollte ich nicht hören :-/

Das heisst, man lässt den Passus weg, macht was man will und hofft dass sich niemand beschwert?

Ich denke, so wird die Firma das auch machen *g*

Bye
Rolf

Hallo Rolf,

genau das wollte ich nicht hören :-/

das höre ich heute nicht zum ersten mal *g*

Das heisst, man lässt den Passus weg, macht was man will und
hofft dass sich niemand beschwert?

Man kann ihn auch drinlassen und hoffen, daß sich davon jemand abschrecken läßt. Er ist halt nur in rechtlicher Hinsicht unwirksam, genauso wie der Hinweis, daß der Jahresbeitrag in Blut zu leisten ist (allerdings aus einem anderen Grund).

Gruß,
Christian

Wenn dann jemand weniger spendet, nehmen wir ihn halt in die
Verlosung,

Hallo, Rolf,
was sollt jemanden hindern, seine 50 € Spende in fünf 10 € Spenden zu stückeln und so seine Chancen in der Verlosung zu vervielfachen? Auch das sollte im „Kleingedruckten“ geregelt sein.
Gruß
Eckard

RE: Datenschutz

Hiho,

angenommen eine Firma würde gerne eine Verlosung machen, deren
Erlöß einem Verein zugute kommen soll. Jeder, der dem Verein
eine Spende macht (über einer bestimmten Mindestsumme), kommt
in den Lostopf.

Hallo Rolf,

wie kommt Ihr denn eigentlich an die Namen, Adressen … der Spender?
Die muss Euch wohl der Verein mitteilen. Kolidiert das nicht evtl. mit dem Datenschutz?
Was ist nun, wenn ganz zufällig irgendein Streithansel in diesem Zeitraum an den Verein spendet (ohne von der ganzen Aktion zu wissen), an Euerer Verlosung teilnimmt, auch noch gelost wird, das Produkt nicht so toll findet und zu recherchieren anfängt, wie Ihr an seine Daten gekommen seit …

Grüße
Chris

Hi Chris,

dann könnte man ja die Verlosung im Namen des Vereins stattfinden lassen: „Der Verein XXX verlost ein Produkt XXX, gespendet von der Firma YYY“.

Müsste gehen, oder? Das wäre eh die bessere Lösung. Wenn dann jemandem was nicht passt, kann er den Verein verklagen *g*

Bye
Rolf

An dieser Stelle sollte man auch die zahlreichen Disclaimer im Internet und in E-Mails erwähnen, die auch fast durchgehend völlig wirkungslos sind.

Es ergänzte nur:
Levay