Liebe/-r Experte/-in,
zur Sache:
junges verliebtes Mädel schließt für ihren Freund (welcher bereits EV abgegeben hat) für dessen Auto auf ihren Namen eine Autohaftpflichtversicherung ab. Intern wurde zwischen den beiden geklärt, dass er die Versicherungssumme bezahlen wird.
Beide sind seit Monaten getrennt. Versicherungssumme bis dato nicht bezahlt. Mädel erhält Schreiben vom Inkasso, ca. EUR 4.000 zu bezahlen.
Was kann Mädel jetzt machen? Sie hat das Auto nie gefahren. Er ist Eigentümer vom Auto (gemäß Kaufvertrag). Sie war allerdings als Halter des Autos eingetragen, weil er auf seinen Namen kein Auto mehr zulassen konnte. Auto hat er zwischenzeitlich verkauft.
Und das gleiche mit Handyvertrag etc. - sie hat alles für ihn auf ihren Namen abgeschlossen, da er wg. EV nirgends mehr kreditwürdig ist.
Vielen Dank,
lichtblick
Verehrte|r Lichtblick,
das ist eine ganz üble Sache, welche heutzutage wahrscheinlich vielen hundert „Liebenden“ geschieht. Allerdings sehe ich in Ihrer Angelegenheit nur die Lösung, daß Sie die vorbezeichneten Forderungen schnellstmöglich bezahlen. In dem Moment, als Sie die Verträge (Handy und Versicherung) abgeschlossen hatten, waren Sie im Sinne der Rechtsgebung voll geschäftsfähig und sind somit für alle daraus resultierenden Folgen voll haftbar.
Sofern Sie über Ihre „internen“ Vereinbarungen ein Schriftstück mit der eigenen Unterschrift Ihres Expartners vorliegen haben, können Sie auf zivilrechtlichem Wege anstreben, den entstandenen Schaden von diesem zurückzufordern. Ein solches Unterfangen sehe ich persönlich kedoch nicht als sonderlich erfolgreich und Sie sollten sich damit abfinden, ein teures „Lehrgeld“ bezahlt zu haben.
Dennoch wünsche ich Ihnen, daß Sie weiterhin etwas vorsichtiger sein werden und alles Gute.
Markus Thomas Geldermann
(Marthogel)
Danke für die schnelle Antwort.
Werde diese an das „junge Mädel“ weiterleiten. Ich bin schon ein reiferes Mädel und mach so was nicht mehr …
Schönen Sonntag noch, lichtblick
Dumm gelaufen für das Mädchen! Nach aussen ist sie die Vertragspartnerin, die, mit Ihrer Unterschrift gezeichnet, haftet.
Die Frage wäre, wie sie intern es mit ihrem Freund geregelt hat. Gibt’s hier einen Vertrag?
Mit nem RA wäre zu klären, inwieweit sie hier gg den Ex was erreichen kann. Nach aussen wird sie zahlen müssen.
Ab zum RA!!
Gruß
Sehr verehrte lichtblick,
nichts zu danken.
Wenn ich jemanden helfen kann, mache ich es stets sehr gerne. Im Übrigen entschuldige ich mich für das „kleine“ Mißverständnis hinsichtlich der Person. Als ich den Rat abschickte, bemerkte ich erst, daß Sie nicht das „junge Mädel“ sind.
Mit den besten Grüßen
Markus Thomas Geldermann
(Marthogel)
Danke für die schnelle Antwort.
Werde diese an das „junge Mädel“ weiterleiten. Ich bin schon
ein reiferes Mädel und mach so was nicht mehr …
Schönen Sonntag noch, lichtblick