ich denke mal daß ich mit meiner frage hier richtig bin.
mich interessiert die rechtslage in deutschland bezüglich nazi-deutschland und alles was damit zusammenhängt. mir ist zum beispiel bekannt, daß ich den holocaust nicht in abrede stellen darf, oder die anzahl ermorderter KZ-Häftlinge. Mich interessiert allgemein in dieser richtung was man/frau sagen/diskutieren/bezweifeln darf, ohne daß man sich der gefahr einer verfolgung durch den staatsanwalt aussetzt. und auch evtl. kommentare dazu, wie ist die rechtssprechung motiviert, wer hat sie gefordert und evtl. eingebracht etc. etc.
mir ist
zum beispiel bekannt, daß ich den holocaust nicht in abrede
stellen darf, oder die anzahl ermorderter KZ-Häftlinge. Mich
interessiert allgemein in dieser richtung was man/frau
sagen/diskutieren/bezweifeln darf, ohne daß man sich der
gefahr einer verfolgung durch den staatsanwalt aussetzt. und
auch evtl. kommentare dazu, wie ist die rechtssprechung
motiviert, wer hat sie gefordert und evtl. eingebracht etc.
etc.
Einige Rechtsradikale, die wegen Leugnung des Holocausts vor Gericht standen, wurden freigesprochen, da ihre Äußerungen nicht öffentlich gefallen waren. D.h. in einer Diskussion mit Freunden o.ae. kannst Du vielfältige Meinungen vertreten. Solltest Du so etwas in einer öffentlichen Veranstaltung tun, wird sich evtl. die Staatsanwaltschaft dafür interessieren.
Einige Rechtsradikale, die wegen Leugnung des Holocausts vor
Gericht standen, wurden freigesprochen, da ihre Äußerungen
nicht öffentlich gefallen waren. D.h. in einer Diskussion mit
Freunden o.ae. kannst Du vielfältige Meinungen vertreten.
Solltest Du so etwas in einer öffentlichen Veranstaltung tun,
wird sich evtl. die Staatsanwaltschaft dafür interessieren.
hast du dazu vielleicht konkretere angaben. BGB o.ä.
ich kenn mich mit solchen dingen kein stück aus.
grüße, rené
Gemäß § 130 Abs. 3 StGB macht sich strafbar, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a StGB (Völkermord) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Wie Du siehst ist es notwendig den ÖFFENLICHEN Frieden zu stören, inwieweit Du dies auch in Deinem Kämmerchen machen kannst, ist so eine Sache.
Was genau Du öffentlich sagen darfst, mußt Du den zahlreichen auch unterschiedlichen Gerichtsurteilen entnehmen, die gefällt wurden, genaue Zahlenangaben gibt es selbstverständlich nicht.
Gruß,
Frank
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Warum brauchst Du denn da eine rechtsberatung???
Mina
hi mina, ne ‚rechtsberatung‘ im eigentlichen soll das nicht werden. mich interessiert das nur, weil in einer diskussion jemand sagte, in bezug auf den holocaust etc. gäbe es gesetzliche regelungen, was man sagen bzw. nicht sagen darf, er konnte das aber nicht genauer ausführen. keine sorge, daß soll mir nicht dazu dienen, rechtsradikale parolen zu untermauern, oder ähnliches. ich hab seit 5 jahren eine ausländische freundin, und ich will einfach nicht dumm sterben
aber vielleicht kannst du mir ja doch noch was zu dem thema posten, bis denne und danke für deine frage
schöne grüße, rené