ein Bediensteter einer kommunalen Behörde veranlaßt die Pfändung (und damit Sperrung) des Bankkontos eines Bürgers wegen nichtbezahlter Gebühren obwohl er wußte, dass dieser Bürger nur Sozialleistungen bezieht und es keine pfändbaren Beträge gab. Die Pfändung sollte nur einen „erzieherischen Zweck“ verfolgen.
Rechtfertigt dieses Vorgehen ein Dispziplinarverfahren gegen den Bediensteten bzw. seinen Vorgesetzten, wenn dieser es angeordnet hat?
Ist so etwas nicht sogar strafbar, immerhin begeht hier jemand in Ausübung seines Amtes bewußt eine rechtswidrige Handlung?
meines Erachtens ist dies keine rechtswidrige Handlung. So weit ich weiß, muss die Behörde alle Möglichkeiten prüfen und durchführen, um an ihr Geld zu kommen.
Außerdem, woher will denn der Sachbearbeiter wissen, dass es nicht noch Sparbücher oder sonstige Vermögensanlagen gibt? Auch Hartz-IV-Bezieher dürfen unter Umständen über ein bestimmtes Vermögen verfügen, welches dann ggf. gepfändet werden könnte.
Der Satz „Ich hab nix und zahl nix“ wird hierzulande leider viel zu oft verwendet und ist daher schon gar nicht mehr glaubwürdig.
meines Erachtens ist dies keine rechtswidrige Handlung. So
weit ich weiß, muss die Behörde alle Möglichkeiten prüfen und
durchführen, um an ihr Geld zu kommen.
Diese Prrüfung wurde auch durchgeführt, der Sachbaearbeiter kam (lt. seiner eigenen Aussage) zum Ergebnis: Nichts zu holen - und hat dann trotzdem das Konto gepfändet.
Außerdem, woher will denn der Sachbearbeiter wissen, dass es
nicht noch Sparbücher oder sonstige Vermögensanlagen gibt?
Auch Hartz-IV-Bezieher dürfen unter Umständen über ein
bestimmtes Vermögen verfügen, welches dann ggf. gepfändet
werden könnte.
Es war die gleiche Behörde, die auch die Sozialleistungen auszahlt. Kann man hier nicht voraussetzen. dass alle relevanten Verhältnisse bekannt sind?
Der Satz „Ich hab nix und zahl nix“ wird hierzulande leider
viel zu oft verwendet und ist daher schon gar nicht mehr
glaubwürdig.
Da stimme ich dir sogar zu.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem betroffenen Bürger um jemanden mit solcher fragwürdigen Zahlungsmoral handelte oder nicht, gibt es aber meines Wissens doch gesetzliche Vorschriften, wie der Staat zu seinem Geld kommen darf und wie nicht, nur kenne ich diese leider nicht genau, daher meine Frage.
Dass auch einem Beamten mal der Kragen platzen kann, wenn er zu oft hören muß:„Ich bin das Geld zwar eigentlich schuldig, aber ich muß es trotzdem nicht zahlen“ verstehe ich vollkommen, aber tortzdem rechtfertigt dass wohl nicht, gesetzliche Bestimmungen von Amtsseite her einfach um des Erfolgs willen zu verletzen
nein, selbstverständlich macht sich der Sachbearbeiter nicht strafbar. Die Pfändung ist völlig in Ordnung, bitte nicht Ross und Reiter verwechseln.
Wie der Vorredner schon sagte: selbst wenn man wusste, dass der Schuldner nur von Hartz4 lebt, kann es ja sein, dass noch andere pfändbare Werte vorhanden sind.
Der Schuldner kann ja über seine Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen verfügen - übrigens auch dann, wenn er dadurch wieder ins Soll kommt, die Bank muss das auszahlen - und ihm ist somit die Grundsicherung gewahrt. Das Amt hat aber den ersten Zugriff, falls mal andere Gelder kommen.
Natürlich ist es ein gewisser Aufwand, darauf zu achten, dass die 7-Tage-Frist nicht überschritten wird, aber das ist dem Schuldner zuzumuten. Dem Gläubiger wird durch den Schuldner ja auch einiges zugemutet.
damit ich es richtig verstehe: Die zweitbeste Möglichkeit, solche Probleme zu vermeiden, ist es also, das Geld gleich, wenn es ankommt, abzuheben?
Die beste Möglichkeit wäre natürlich, alle Schulden gleich zubezahlen - aber: Können vor Lachen…
Diese Prrüfung wurde auch durchgeführt, der Sachbaearbeiter
kam (lt. seiner eigenen Aussage) zum Ergebnis: Nichts zu holen
und hat dann trotzdem das Konto gepfändet.
Trotzdem hätte ich die Pfändung ebenfalls durchgeführt. Rechtlich spricht nichs dagegen. Letztlich muss auch der Sachbearbeiter bei späteren Überprüfungen dafür geradestehen, alles getan zu haben, um an das Geld zu kommen!
Es war die gleiche Behörde, die auch die Sozialleistungen
auszahlt. Kann man hier nicht voraussetzen. dass alle
relevanten Verhältnisse bekannt sind?
Auch hier hätte ich die Pfändung trotzdem veranlasst. Wer sagt mir denn, dass in den Formularen immer alles richtig angegeben wurde??? Glaub mir, so gutgläubig sind Beamte/Sachbearbeiter nur in den ersten drei Monaten ihrer Tätigkeit Ab dann kapiert jeder, dass es eben leider viele gibt, die auch nicht zahlen würden, wenn sie das Geld hätten.
ja, genau. Wenn Du eine Pfändung hast und so genannte Sozialleistungen bekommst (darunter fällt z.B. Hartz 4, Kindergeld, Leistungen aus GKV) unterliegt das die ersten sieben Tage nach Gutschrift nicht der Pfändung. Die Bank muss es Dir auszahlen, Rechtsgrundlage ist § 55 SGB (Die Banken wissen das normalerweise). Einige Banken lassen es auch zu, dass statt Auszahlung auch Überweisungen gemacht werden können.
Wenn Du die Frist verpasst, musst Du damit rechnen, dass die Bank das Geld dem Gläubiger überweist.
Der Satz „Ich hab nix und zahl nix“ wird hierzulande leider
viel zu oft verwendet und ist daher schon gar nicht mehr
glaubwürdig.
Dieser Satz ist ja wohl auch berechtigt…
Wenn Privatleute so wie Geschäftsleute gesetzlich gezwungen wären,
bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden,hätten wir „Vollbeschäftigung“ auf den Sozialämtern…
Würden die Banken nämlich nicht an den Dispokrediten so gut verdienen,
wären ca. 12 Millionen Konten nämlich ZU…