Am 4.3.1999 verabschiedete der Bundestag dann eine Verlängerung der Spekulationsfrist für alle Grundstücks- verkäufe nach dem 31.12.1998. Viele Immobilienbesitzer, die sich im Jahre 1999 bereits außerhalb der Spekulationsfrist wähnten, unterlagen daher plötzlich wieder der Speku- lationssteuer.
Darin sehen sowohl das Finanzgericht Köln als auch der Bundesfinanzhof eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung und haben die Frage dem Bundesverfassungs- gericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Gerichte argumentieren, die Steuerpflichtigen hätten auf den Fortbestand der seit 65 Jahren bestehenden Regelung bei Anschaffung der Grundstücke vertraut und dieses Vertrauen sei schützenswert. Auch durch das Gemeinwohlinteresse sei eine derartige Rückwirkung nicht zu rechtfertigen; der Gesetzgeber hätte nach Ansicht des BFH zumindest eine Übergangsregelung schaffen müssen.
Das FG Köln hält dabei die Fälle für verfassungswidrig, bei denen die 2-jährige Spekulationsfrist abgelaufen war und die Veräußerung nach dem 31.12.1998 und vor dem 4.3.1999 stattgefunden hat.
Weiß jemand, ob der Bundesgerichtshof schon eine Entscheidung getroffen hat???
Hallo Karbolmaus,
diese dem Finanz- und Steuerwesen zuzurechnende Frage ist eher an einen Steuerfachmann / Steuerberater / Wirtschaftsjournalist etc. als an einen Bausachverständigen zu richten. Hier kann ich und im Sinne der Rechts- und Steuerberatung dürfte ich gar nicht beraten.
Also bitte mal unter den diesbezüglich tätigen Experten nachfragen.
Gruß
Hofmann
ok, danke für die Antwort,noch einen schönen Abend für Sie
Sorry, hab nicht darüber neues gehört.
Grüsse
E.S.
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danke trotzdem für die Antwort.LG
Weiß jemand, ob der Bundesgerichtshof schon eine Entscheidung
getroffen hat???
Habe noch nichts gehört!
Gruß
Danke für die Antwort. LG