Am 4.3.1999 verabschiedete der Bundestag dann eine Verlängerung der Spekulationsfrist für alle Grundstücks- verkäufe nach dem 31.12.1998. Viele Immobilienbesitzer, die sich im Jahre 1999 bereits außerhalb der Spekulationsfrist wähnten, unterlagen daher plötzlich wieder der Speku- lationssteuer.
Darin sehen sowohl das Finanzgericht Köln als auch der Bundesfinanzhof eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung und haben die Frage dem Bundesverfassungs- gericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Gerichte argumentieren, die Steuerpflichtigen hätten auf den Fortbestand der seit 65 Jahren bestehenden Regelung bei Anschaffung der Grundstücke vertraut und dieses Vertrauen sei schützenswert. Auch durch das Gemeinwohlinteresse sei eine derartige Rückwirkung nicht zu rechtfertigen; der Gesetzgeber hätte nach Ansicht des BFH zumindest eine Übergangsregelung schaffen müssen.
Das FG Köln hält dabei die Fälle für verfassungswidrig, bei denen die 2-jährige Spekulationsfrist abgelaufen war und die Veräußerung nach dem 31.12.1998 und vor dem 4.3.1999 stattgefunden hat.
Weiß jemand, ob der Bundesgerichtshof schon eine Entscheidung getroffen hat???
Verkürzung der Spekulationsfrist 1999
Servus,
der BGH hat damit nix zu tun.
Der BFH hat die - beiläufig sehr spezielle Frage, die keineswegs die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte in Frage stellt, und auch nicht die „Spekulationsfrist“ selber - mit Beschluss IX R 46/02 vom 16.12.2003 dem BVerfG vorgelegt. Das dort unter 2 BvL 2/03 geführte Verfahren ist noch anhängig.
Ach, und übrigens: In D gibt es keine Spekulationssteuer.
Schöne Grüße
MM
vielen Dank für die Antwort. Die brauchen aber sehr lange für eine Entscheidung!!! Wir haben 8 Jahren nach Kauf eines Hauses, dieses wieder verkauft und dann kam das „böse“ erwachen.Ja, es gibt keine Spekulationssteuer, ist eigentlich keine eigene Steuerart, sondern ein Teil der Einkommensteuer,zwinker!
LG