Hallo Leute,
ich berichte Euch hier von ein paar Fällen von - vermutlich - rechtswidriger Methoden der Vermittler vom Arbeitsamt.
- Vor ein paar Monaten hatte schon mal gepostet, weil ich ein Arbeitsangebot vom AA bekommen habe, das als „Arbeitnehmerüberlassung“ deklariert war. Inzwischen habe ich durch Recherchen - die Firma ist inzwischen umgezogen - erfahren, dass es sich eindeutig um eine private Arbeitsvermittlung handelt. In Unkenntnis der Lage habe ich mich damals natürlich beworben. Im Nachhinein erfuhr ich, dass es angeblich rechtswidrig ist, einem Arbeitslosen ein Stellenangebot eines privaten Arbeitsvermittlers zu vermitteln, wenn dieser dem nicht zugestimmt hat.
Ich möchte nun am liebsten im Nachhinein das Stellenangebot ablehnen unter Hinweis auf Paragraph Sowieso SGB III.
Welche Rechtsvorschrift greift hier (bitte auch Hinweis auf Durchführungsverordnungen angeben!) und wie formuliere ich das am besten?
- Am 9.7.03 hatte ich per Fax beim Arbeitsamt meinen dreiwöchigen Urlaub an der holländischen Nordsee vom 4. bis 24.8. beantragt (von dort schreibe ich Euch auch jetzt via Internet-Cafe). Dieser wurde mir am gleichen telefonisch von Frau T. genehmigt. Ein schriftlicher Bescheid würde - so Frau T. - grundsätzlich nicht gegeben. Zum Glück waren bei dem Gespräch zwei Zeugen anwesend, die den Inhalt des Gesprächs mitgehört haben und - notfalls vor Gericht - den Inhalt eidesstattlich belegen können. Ich fuhr also am 4.8. morgens um 6 Uhr in meinen Urlaub ab.
Nun der Hammer: Am 7.8. ruft mich mein Mitbewohner (der meine Post öffnen darf) per Handy an: Das Arbeitsamt D hätte mir ein Stellenangebot - datiert vom 5.8. - (da war ich ja schon weg!) unterbreitet! Beginn: Sofort! Standardsatz: Bitte bewerben Sie sich umgehend bei der Firma XY! Aber das kann ich hier von Holland aus wohl kaum!
Meine Fragen:
a) Kann ich da nicht von vornherein ablehnen? Mein Urlaub war ja genehmigt! Ausserdem hatte ich dem AA schriftlich darauf hingewiesen, man möge mir während meiner Ortsabwesenheit keine Stellenangebote unterbreiten, da ja mein Urlaub genehmigt sei.
b) Zweite Alternative wäre: Ich rufe am 25.8. bei der Firma XY an, frage nach, ob die Stelle schon weg wäre (was nach drei Wochen anzunehmen wäre), und schreibe dem AA dann, dass ich mich nicht beworben hätte wg. Urlaubsabwesenheit und hätte dann bei meiner Rückkehr erfahren, das die Stelle schon weg wäre (kostet mich dann nur einen Anruf und keine Portokosten). Muss ich da mit einer Sperrzeit rechnen?
c) Ich bewerbe mich am 25.8. ganz normal mit meinem üblichen schlechten Lebenslauf (wäre allerdings am teuersten!) und rechne dann mit einer 100%igen Absage. Kann ich da mit einer Sperrzeit rechnen, weil ja die „umgehende Bewerbung“ nicht erfolgt ist, sondern mit drei Wochen Verzögerung!
d) Oder muss ich deswegen meinen Urlaub sogar abbrechen, um von zu Hause meine Bewerbung zu schreiben?
Bitte auch hier die Rechtsvorschriften angeben, auf die ich mich berufen kann!
- Das AA hat mir seit Dezember 02 immerhin 19 (man höre und staune!) Stellenangebote zukommen lassen. 11 davon waren alleine von einer Frau B.; davon waren 9 allerdings so schwachsinnig, weil sie nicht auf mein Profil passten (entweder zuwenig Berufserfahrung oder fehlende Kenntnisse).
Diese Frau B. scheint unter einer Art Profilneurose zu leiden, will sie mich doch unter allen Umständen vermitteln! Bisher habe ich auch immer mitgespielt, damit sie mir keine Sperrzeit 'reinwürgt! Aber ich bin es ehrlich gesagt, langsam leid, Geld für von vornherein schwachsinnige Bewerbungen auszugeben! Ausserdem hat diese Frau B. von meinem genehmigten Urlaub gewusst (ich hatte sie schon vorher wg. eines total schwachsinnigen Stellenangebotes angerufen) und mir trotzdem das Angebot geschickt! Und der unter Nr. 1 versandte Vorschlag eines privaten Arbeitsvermittlers stammt auch von ihr!
Meine Frage:
Wie kann man sich gegen die Übereifrigkeit und das - meiner Meinung nach - teilweise rechtswidrige Verhalten wehren und diese Frau mal zur Räson bringen?
Ich dachte da an eine Beschwerde an den Leiter des Arbeitsamtes unter Beifügung aller Unterlagen, die das Verhalten von Frau B. dokumentieren. Bringt das etwas oder sollte ich das lieber lassen?
Bei einer Beschwerde gegen den AA-Leiter bräuchte ich da natürlich auch die nötigen Rechtsvorschriften.
In diesem Sinne Gruß von der holländischen Nordsee
Euer Carsten