Rechtswidrige Vermittlung vom AA - wie wehren?

Hallo Leute,

ich berichte Euch hier von ein paar Fällen von - vermutlich - rechtswidriger Methoden der Vermittler vom Arbeitsamt.

  1. Vor ein paar Monaten hatte schon mal gepostet, weil ich ein Arbeitsangebot vom AA bekommen habe, das als „Arbeitnehmerüberlassung“ deklariert war. Inzwischen habe ich durch Recherchen - die Firma ist inzwischen umgezogen - erfahren, dass es sich eindeutig um eine private Arbeitsvermittlung handelt. In Unkenntnis der Lage habe ich mich damals natürlich beworben. Im Nachhinein erfuhr ich, dass es angeblich rechtswidrig ist, einem Arbeitslosen ein Stellenangebot eines privaten Arbeitsvermittlers zu vermitteln, wenn dieser dem nicht zugestimmt hat.
    Ich möchte nun am liebsten im Nachhinein das Stellenangebot ablehnen unter Hinweis auf Paragraph Sowieso SGB III.

Welche Rechtsvorschrift greift hier (bitte auch Hinweis auf Durchführungsverordnungen angeben!) und wie formuliere ich das am besten?

  1. Am 9.7.03 hatte ich per Fax beim Arbeitsamt meinen dreiwöchigen Urlaub an der holländischen Nordsee vom 4. bis 24.8. beantragt (von dort schreibe ich Euch auch jetzt via Internet-Cafe). Dieser wurde mir am gleichen telefonisch von Frau T. genehmigt. Ein schriftlicher Bescheid würde - so Frau T. - grundsätzlich nicht gegeben. Zum Glück waren bei dem Gespräch zwei Zeugen anwesend, die den Inhalt des Gesprächs mitgehört haben und - notfalls vor Gericht - den Inhalt eidesstattlich belegen können. Ich fuhr also am 4.8. morgens um 6 Uhr in meinen Urlaub ab.

Nun der Hammer: Am 7.8. ruft mich mein Mitbewohner (der meine Post öffnen darf) per Handy an: Das Arbeitsamt D hätte mir ein Stellenangebot - datiert vom 5.8. - (da war ich ja schon weg!) unterbreitet! Beginn: Sofort! Standardsatz: Bitte bewerben Sie sich umgehend bei der Firma XY! Aber das kann ich hier von Holland aus wohl kaum!

Meine Fragen:

a) Kann ich da nicht von vornherein ablehnen? Mein Urlaub war ja genehmigt! Ausserdem hatte ich dem AA schriftlich darauf hingewiesen, man möge mir während meiner Ortsabwesenheit keine Stellenangebote unterbreiten, da ja mein Urlaub genehmigt sei.

b) Zweite Alternative wäre: Ich rufe am 25.8. bei der Firma XY an, frage nach, ob die Stelle schon weg wäre (was nach drei Wochen anzunehmen wäre), und schreibe dem AA dann, dass ich mich nicht beworben hätte wg. Urlaubsabwesenheit und hätte dann bei meiner Rückkehr erfahren, das die Stelle schon weg wäre (kostet mich dann nur einen Anruf und keine Portokosten). Muss ich da mit einer Sperrzeit rechnen?

c) Ich bewerbe mich am 25.8. ganz normal mit meinem üblichen schlechten Lebenslauf (wäre allerdings am teuersten!) und rechne dann mit einer 100%igen Absage. Kann ich da mit einer Sperrzeit rechnen, weil ja die „umgehende Bewerbung“ nicht erfolgt ist, sondern mit drei Wochen Verzögerung!

d) Oder muss ich deswegen meinen Urlaub sogar abbrechen, um von zu Hause meine Bewerbung zu schreiben?

Bitte auch hier die Rechtsvorschriften angeben, auf die ich mich berufen kann!

  1. Das AA hat mir seit Dezember 02 immerhin 19 (man höre und staune!) Stellenangebote zukommen lassen. 11 davon waren alleine von einer Frau B.; davon waren 9 allerdings so schwachsinnig, weil sie nicht auf mein Profil passten (entweder zuwenig Berufserfahrung oder fehlende Kenntnisse).
    Diese Frau B. scheint unter einer Art Profilneurose zu leiden, will sie mich doch unter allen Umständen vermitteln! Bisher habe ich auch immer mitgespielt, damit sie mir keine Sperrzeit 'reinwürgt! Aber ich bin es ehrlich gesagt, langsam leid, Geld für von vornherein schwachsinnige Bewerbungen auszugeben! Ausserdem hat diese Frau B. von meinem genehmigten Urlaub gewusst (ich hatte sie schon vorher wg. eines total schwachsinnigen Stellenangebotes angerufen) und mir trotzdem das Angebot geschickt! Und der unter Nr. 1 versandte Vorschlag eines privaten Arbeitsvermittlers stammt auch von ihr!

Meine Frage:

Wie kann man sich gegen die Übereifrigkeit und das - meiner Meinung nach - teilweise rechtswidrige Verhalten wehren und diese Frau mal zur Räson bringen?
Ich dachte da an eine Beschwerde an den Leiter des Arbeitsamtes unter Beifügung aller Unterlagen, die das Verhalten von Frau B. dokumentieren. Bringt das etwas oder sollte ich das lieber lassen?
Bei einer Beschwerde gegen den AA-Leiter bräuchte ich da natürlich auch die nötigen Rechtsvorschriften.

In diesem Sinne Gruß von der holländischen Nordsee

Euer Carsten

Arbeitssuche oder auch nicht - lang
Hallo,

worüber willst du dich beim Leiter des Arbeitsamtes bzgl. Frau B. beklagen? Darüber, dass sie versucht, dich zu vermitteln? Das ist ihr Job und ich vermute mal, dass deine Beschwerde wenig Erfolg zeigen wird.

  1. Vor ein paar Monaten hatte schon mal gepostet, weil ich ein
    Arbeitsangebot vom AA bekommen habe, das als
    „Arbeitnehmerüberlassung“ deklariert war. Inzwischen habe ich
    durch Recherchen - die Firma ist inzwischen umgezogen -
    erfahren, dass es sich eindeutig um eine private
    Arbeitsvermittlung handelt. In Unkenntnis der Lage habe ich
    mich damals natürlich beworben. Im Nachhinein erfuhr ich, dass
    es angeblich rechtswidrig ist, einem Arbeitslosen ein
    Stellenangebot eines privaten Arbeitsvermittlers zu
    vermitteln, wenn dieser dem nicht zugestimmt hat.

Das habe ich gelesen und damals schon nicht verstanden. Nur soviel… private Arbeitsvermittler „outen“ sich nicht immer beim Arbeitsamt als private Arbeitsvermittler. Und: Was ist so schlimm daran, wenn du über einen privaten Vermittler einen Job bekommst. Du zahlst doch nicht einen Cent dafür.

Bzgl. Urlaub: Aus eigener Erfahrung würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die telefonischen Info auch ihren Weg in deine Akte finden. Wichtige Info ans Arbeitsamt am besten per Einschreiben.

Das Problem kann durchaus sein, dass dein Urlaub in den Akten nicht eingetragen ist, dann wird dir bei Nichterfüllung deiner Bewerbungspflicht eine Sperrzeit angedroht. Es kommt dann wohl darauf an, wie glaubwürdig deine Zeugen sind. Ansonsten ist es auch nicht sooo selten, dass Termine oder sonstige Anschreiben verschickt werden während Krankheits- oder Urlaubszeiten. Ist also vielleicht nur mangelnde Information der Arbeitsamtsmitarbeiterin.

Sorry, keine Rechtsvorschriften.

  1. Das AA hat mir seit Dezember 02 immerhin 19 (man höre und
    staune!) Stellenangebote zukommen lassen. 11 davon waren
    alleine von einer Frau B.; davon waren 9 allerdings so
    schwachsinnig, weil sie nicht auf mein Profil passten
    (entweder zuwenig Berufserfahrung oder fehlende Kenntnisse).

Ich will dir nichts unterstellen, aber ich habe ganz stark den Eindruck, dass du so ziemlich alles tust, um nur nicht vermittelt zu werden.

Wenn du dich mal über Personalauswahlverfahren informiert hast, während der Zeit deiner Arbeitslosigkeit und Stellensuche, wüsstest du wohl, dass Unternehmen natürlich immer den optimalen Mitarbeiter suchen.

Stellt sich nur die Frage, ob es ihn gibt bzw ob sie ihn finden und wenn sie ihn finden, ob sie ihn bezahlen können/wollen bzw. ob er auch für dieses Unternehmen arbeiten will. Ganz schön viele „obs“.

Daher neigen Personaler dazu, zwar das Optimum in eine Anzeige zu schreiben, aber durchaus auch Personen einzustellen, die das Anzeigenprofil nicht 100%ig erfüllen. Da werden mitunter weniger als 50% erfüllt. Und da die meisten Menschen lernfähig sind, wird davon ausgegangen, dass nicht völlig ausreichend vorhandene Kenntnisse ausgebaut werden können oder sogar mal ganz Neues erlernt werden kann.

Ist natürlich ein Bewerber im Spiel, dessen Profil besser passt, bist du raus. Langer Rede, kurzer Sinn: Es macht auch Sinn, sich auf nicht 100%ig passende Stellenausschreibungen zu bewerben.

Diese Frau B. scheint unter einer Art Profilneurose zu leiden,
will sie mich doch unter allen Umständen vermitteln! Bisher
habe ich auch immer mitgespielt, damit sie mir keine Sperrzeit
'reinwürgt!

Nett von dir, da mitzuspielen.
Unverschämt von ihr, dich vermitteln zu wollen *g*

Aber ich bin es ehrlich gesagt, langsam leid, Geld
für von vornherein schwachsinnige Bewerbungen auszugeben!

Da du von Sperrzeiten redest, gehe ich wohl recht in der Annahme, dass du Leistungsbezieher bist. Dann wende dich vertrauensvoll mit deinen Quittungen an das Arbeitsamt, die erstatten dir in der Regel die Ausgaben für deine Bewerbungen. Solltest du die Tinte für den Drucker und das Papier nicht erstattet bekommen, es dir aber auch nicht leisten können, so frag doch mal im Arbeitsamt nach einem Bewerbungscenter, das haben mittlerweile fast alles grösseren Städte und viele der kleineren. Dort kannst du normalerweise deine Unterlagen ausdrucken. Und sogar überarbeitet, falls du daran Interesse haben solltest.

Ich dachte da an eine Beschwerde an den Leiter des
Arbeitsamtes unter Beifügung aller Unterlagen, die das
Verhalten von Frau B. dokumentieren. Bringt das etwas oder
sollte ich das lieber lassen?

Viel Spass dabei :smile: Wenn du das tatsächlich tust, bitte poste doch hier auf jeden Fall das Ergebnis! Das mächte ich keinesfalls verpassen… so oder so.

Gruß & einen schönen Urlaub noch
Xelya

Was mich ein bißchen stutzig macht
Hallo Carsten,

wie kann man folgendes verstehen?

c) Ich bewerbe mich am 25.8. ganz normal mit meinem üblichen
schlechten Lebenslauf (wäre allerdings am teuersten!) und
rechne dann mit einer 100%igen Absage. Kann ich da mit einer
Sperrzeit rechnen, weil ja die „umgehende Bewerbung“ nicht
erfolgt ist, sondern mit drei Wochen Verzögerung!

Üblicher, schlechter Lebenslauf?
Bewerbung am Teuersten?

Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege, aber das klingt ein bißchen nach " Bloß keinen Job, bitte!"

Fragende Grüsse
Tanja

Hallo Carsten!

Glaubst du ernsthaft, dass dir irgendjemand in diesem Forum eine Antwort geben wird, die zu deinen Gunsten ausfällt. Ich glaube es ehrlich gesagt nicht, weil ich es auch nicht tun würde.

Es ist wirklich der Gipfel. Das halbe Land schimpft über die Vermittler der Arbeitsämter und beschwert sich über mangelnde Einsatzbereitschaft bei der Vermittlung. Jetzt gerätst du an eine Vermittlerin, die sich für dich einsetzt und dir helfen möchte und du willst es ihr danken, indem du dich über sie beschwerst? Wirklich sehr nett.

Willst du eigentlich einen neuen Job vom Amt oder nur das Geld? Das mag jetzt vielleicht unverschämt klingen, ist aber aufgrund des Inhalts deines Posting berechtigt!

Man sollte den Menschen beim Arbeitsamt nicht immer gleich das Schlimmste unterstellen. Vielleicht ist die Notiz von deinem Urlaub nur übersehen worden und vielleicht wusste das Arbeitsamt auch nichts von dem privaten Arbeitsvermittler. Fehler passieren nunmal und die passieren nicht nur - wie es zwar die meisten immer denken - bei den Behörden!

Aber wie gesagt, das ein oder andere Telefonat soll schon Wunder gebracht und zu Lösung geführt haben.

Was macht es übrigens aus, wenn die Stellenangebote nicht deinem Profil entsprechen? Du kannst dich dort gefälligst trotzdem bewerben. Es ist doch ganz klar, dass ein Personchef in eine Stellenanzeige nur die besten Dinge schreibt um möglichst hochqualifizierte Mitarbeiter zu bekommen. Das heißt aber noch lange nicht, dass auch nur solche eingestellt werden. Die Bewerbungskosten kriegst du übrigens vom AA zurück, wenn du das vorher beantragst.

Ich würde dir auf jeden Fall raten, dich bei der Leitung des AA schriftlich zu beschweren. Dort freut man sich immer über Briefe wie deine! Man hat dann wenigstens was zum Lachen!

In diesem Sinne, genieße deinen Urlaub und pass auf, dass du nicht so schnell einen neuen Job bekommst.

Flo

Hallo Carsten,

mein Vorschlag:

Ruf Deinen Mitbewohner an, damit Du die Telefonnummer der Firma erhälst, wo Du Dich nach Aufforderung des A-amtes bewerben sollst.
Am Montag führst Du folgende Telefonat:

  1. mit der vom A-amt vorgeschlagenen Firma und erklärst, dass Du Dich im Urlaub befindest und gerne ein telefonisches „Bewerbungs-v o r -gespräch“ führen möchtest - wichtige Dinge zu Deiner Person könnt Ihr bestimmt sofort telefonisch klären. Und: wer weiss - vielleicht ist es ja ein Traumjob.
  2. mit dem Arbeitsamt: Du rufst Deinen Sachbearbeiter im A-amt an und klärst die Lage. Du kannst jetzt schon auf das telefonische Vorgespräch mit der vorgeschlagenen Firma verweisen. Denk daran: „Wie man in den Wald hineinruft …“.

Als „Spezial“ für Dich: schick mir mal Deine vollständige Bewerbung zu

  • Du bekommst ein Gratisbriefing per Telefon.

Schönen Urlaub noch und, Ernst gemeint (:smile:, viel Erfolg bei der weiteren Kooperation mit dem Arbeitsamt.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling.

Bewerbungcenter
Hallo Xelya,

Dann wende dich vertrauensvoll mit deinen Quittungen an das Arbeitsamt, die erstatten dir in der Regel die Ausgaben für deine Bewerbungen.

Aber nur, wenn vorher beantragt, sonst nicht.

Nun zu meiner Frage:

Bewerbungscenter

Kannst du mir mehr darüber sagen? Ich habe davon noch nichts gehört und auch kein Faltblatt oder ähnliches gesehen, obwohl ich mich als Arbeitssuchender (SIS) ein bis zweimal in der Woche im Arbeitsamt aufhalte. Meine Arbeitsberaterin, die ich vor ein paar Tagen wieder besucht habe, hat auch nichts davon erwähnt.

Viele Grüße
Monika

Hallo Monika,

Dann wende dich vertrauensvoll mit deinen Quittungen an das Arbeitsamt, die erstatten dir in der Regel die Ausgaben für deine Bewerbungen.

Aber nur, wenn vorher beantragt, sonst nicht.

Das ist ein wichtiger Hinweis, wenn das auch nicht bei allen Arbeitsämtern gleich gehandhabt wird.

Nun zu meiner Frage:

Bewerbungscenter

Kannst du mir mehr darüber sagen?

Sicher, was genau möchtest du denn wissen?

Ich habe davon noch nichts
gehört und auch kein Faltblatt oder ähnliches gesehen, obwohl
ich mich als Arbeitssuchender (SIS) ein bis zweimal in der
Woche im Arbeitsamt aufhalte.

Hm, eigentlich ist mittlerweile an jedem grösserem Arbeitsamt ein solches Center angegliedert… oder sollte es sein. Letztlich liegt das aber an der jeweiligen Leitungscrew, die auch die Gelder für den jeweiligen Arbeitsamtsbezirk verteilt.

Meine Arbeitsberaterin, die ich
vor ein paar Tagen wieder besucht habe, hat auch nichts davon
erwähnt.

Frag doch mal nach. Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitsvermittler nicht daran denken, auf das Bewerbungs- oder auch Jobcenter hinzuweisen oder peinlicherweise gar nicht wissen, dass auch in ihrem Bezirk eins existiert.

Ich kann dir ja mal erzählen, wie das bei „uns“ war (mein ehemaliger Arbeitgeber hat 3 Bewerbungszentren unterhalten -im Auftrag des Arbeitsamtes- eins davon habe ich aufgebaut und geleitet). Das Arbeitsamt (AA) finanzierte das Projekt und schickte und informierte seine Arbeitslosen. Sie bekamen einen Bewerbungsscheck für ein kostenloses Beratungsgespräch und konnten danach das Angebot (unbegrenzt von der Dauer her) kostenfrei nutzen.
Angebot war bei uns (differiert sicherlich):

  • Stärken-/Schwächenanalyse
  • Check der Bewerbungsunterlagen samt Neuerstellung (passgenau und individuell)
  • Vorstellungsgesprächstraining (auch per Video)
  • Zielecoaching (beruflich)
  • Entwickeln einer individuellen Gesamtstrategie zur erfolgreichen Bewerbung
  • Telefontraining
  • Nutzung der PCs und Onlinedienste
    Das Angebot galt ausschliesslich für Personen, die beim AA arbeitslos oder -suchend gemeldet waren. In einem Bewerbungszentrum wurde aufgrund der großen Nachfrage ausschliesslich individuell vom AA ausgewählt.

Wenn du noch Fragen hast, dann frage bitte. Ansonsten hoffe ich, ich habe dir vorerst einen hilfreichen Überblick gegeben

Gruß
Xelya

Hallo Carsten,

ersteinmal schönen erholsamen Urlaub. Ich freue mich für Dich!

Das du Dir einen Urlaub leisten kannst, super. Ich bin nämlich auch arbeitslos und kann es nicht. Ausserdem wäre ich froh, wenn meine Arbeitsvermittlerin unter einer Neurose leiden würde, die sie dazu drängt, mich ständig vermitteln zu wollen. Ich habe seit einem halben Jahr, kein Vermittlungsangebot gesehen. Und ehrlich gesagt, wäre es mir auch egal, ob es von einer Überlassungsfirma kommt.
Mir ist es generell egal, hauptsache ich kann wieder arbeiten.

So nun denk mal nach, genug Denkanstöße hast Du ja bekommen. Ach und Beschweren, würde ich mich über eine eifrige Arbeitsvermittlerin nicht. Sie macht nämlich nur Ihren JOB, aber da scheinst Du ja nicht sehr interessiert daran zu sein.

Jeannette

Hallo,
also ich werde mir bestimmt nicht viele Freunde machen mit meiner Meinung, aber wenn man ständig Stellen vermittelt bekommt, wo das Profil nicht mal annährend hinkommt, dann kann ich mir gleich eine x-beliebige Stelle aus der Zeitung raussuchen.
Wozu habe ich mein Coaching, mein Profiling, mein Bewerbungstraining (alle vom Arbeitsamt vermittelt) denn gemacht? Dort haben sie uns erklärt wie man z. B. eine Stellenausschreibung liest zwecks Qualifizierung, Anforderung usw.
Es ist schön, dass die Vermittlerin so rege ist, doch ich frage mich wie sinnvoll es ist irgendjemanden irgendeine Stelle vermitteln zu wollen, wo das Profil überhaupt nicht hinkommt.
Hinzu kommt ja auch noch die Seite der Arbeitgeber. Ich habe mal in einem kleinen Unternehmen gearbeitet, die Arbeitskräfte gesucht haben. Meinen Hinweis beim Arbeitsamt anzufragen, wurde (schon fast bitterböse) abgelehnt. Sie hätten nur schlechte Erfahrungen gemacht, denn die würden irgendwelche Leute schicken ohne auf die Anforderungen zu achten, das würde nur sinnlos Zeit und Energie (etliche Bewerbungsgespräche, bei allen ‚Augen zudrücken‘ auch noch Einarbeitung um festzustellen, der war’s doch nicht) kosten.
Ob Carsten nun arbeiten will, das weiß ich auch nicht und werde darüber auch nicht spekulieren. Aber ich fände es auch nicht so toll, mich irgendwo bewerben zu müssen, um dann vielleicht sagen zu müssen: „Tut mir leid, ich habe von der Marterie überhaupt keine Ahnung, aber ich bin lernfähig (habe wirklich eine hohe Lernbereitschaft), brauch halt nur sehr viel mehr Einarbeitungszeit.“
LG * SeniS

Hi Carsten,

schicke dringend diesen Artikel, den du hier geschreiben hast, an den Leiter des Arbeitsamtes!!
Geanuer kann man seine Arbeitsunwilligkeit eigentlich nicht dokumentieren!

Im Namen der wirklich arbeitsuchenden Arbeitslosen:

du verdirbst den Ruf aller Arbeitslosen, Schäm dich!

gruss

SBG III § 121 - Zumutbarkeitsregeln
Hallo Seni,

die Problematik, dass das A-amt Arbeitsuchenden Vermittlungsangebote schickt (ich meine den DIN A 4 Brief mit der Aufforderung sich umgehend zu bewerben ; dieser Brief enthält auf der Rückseite die Rückäußerungsaufforderung nach dem Vorstellungsgespräch), die nicht „genau“ passen ist mir bekannt: Viele meiner Kunden (im Training für Arbeitsuchende oder beim Einzelcoaching) wundern sich über „solche“ Angebote.

Nun, ich hatte noch keine Zeit die Ursache für die „unpassenden Vermittlungsangebote“ zu prüfen. Daher (lediglich) eine V e r m u t u n g: Diese Vermittlungspraxis mag damit zusammenhängen, dass im § 121 SBG III unter anderem geregelt wird, dass einem Arbeitsuchenden (fast) alle Arbeiten zugemutet werden können.
Deutlicher: mir als Trainer im Bereich Erwachsenenbildung könnte - im Falle der Arbeitslosigkeit - eine Tätigkeit (die zudem auch befristet sein kann und eine doppelte Haushaltsführung erfordert) als Fischverkäufer zugemutet werden.
Dennoch sollte das A-amt prüfen, ob - um im Beispiel zu bleiben - ich wohl gute Eigenschaften (im Profiling) gezeigt hätte, die ein Interesse des Arbeitgebers wahrscheinlich werden lassen. Nun - ich käme zu dem Schluß, dass ich als Fischverkäufer geeignet bin:

  • ich bin kundenorientierter Dienstleister
  • ich mache Bewerbungstraining (kann daher verkaufen).
    Es wäre also durchaus plausibel, dass mir ein solcher Vermittlungsvorschlag gemacht werden könnte.
    Ich habe jetzt ein Beispiel gebracht, wo es passen würde.
    In den Fällen, wo es nicht als passend empfunden wird spielen vermutlich die folgenden zwei Faktoren eine Rolle:
  1. Kaum jemand kennt den von mir zitierten Paragraphen (der aus meiner Sicht ein erhebliches Druckmittel darstellt)
  2. Die Vermittler des A-amtes stehen unter enormen öffentlichen
    und hausinternem Erfolgsdruck. Was liegt da näher als möglichst viele Vermittlungsvorschläge „rauszusschicken“ und die Feinabstimmung den Kunden (Arbeitsuchende und Arbeitgeber) zu überlassen. (Und dies wiederum legitimiert durch die Auslegung des § 121).

Fazit: Diejenigen, die ein „unpassendes“ Vermittlungsangebot bekommen sollten Ihren Arbeitsvermittler besuchen und um (Auf-)Klärung bitten (Freundlichkeit führt hier sicher zu einem positiven Verhältnis).

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Hallo Heiner,
an deinem Beispiel wird deutlich, dass auf das Profil eingegangen wird und wenn der AG nicht ausdrücklich in der Stellenausschreibung auf einen MA vom Fach besteht, dann ist das ja auch o.k. dieses Vermittlungsangebot zu verschicken.
Ich persönlich hatte folgendes erlebt:
Nach meinem Coaching wurde eine Auswertung für das Arb-amt fertig gemacht, darin wurde festgehalten, dass ich u. a. auch in einem Callcenter (bin Bürokauffrau) arbeiten könnte/würde, mich jedoch nicht für Akquise eigne. Das Arb-amt schickte mir dann ein Vermittlungsangebot für eine Stelle in einem Callcenter. Es stellte sich als eine Trainingsmaßnahme heraus, mit guten Vermittlungschancen wenn man gut verkaufen kann. Tja, dass ich niemanden am Telefon ‚bedrängen‘ oder etwas ‚aufschwatzen‘ kann, weiß ich auch ohne Trainingsmaßnahme. So bin ich also zum Arb-amt, mit all meinen vorher sorgfältig durchdachten Argumenten und brauchte sie dann gar nicht, die Vermittlerin hat das verstanden. Naja, vielleicht lag es auch an meinen vorgelegten Eigenbemühungen - es ist ja nicht so, dass ich zu Hause sitze und auf die Vermittlung vom Arb-amt warte, sondern noch andere Möglichkeiten (Zeitung, Internet etc.) nutze.
Ja und die Seite des AG habe ich ja schon w.o. gepostet.
Natürlich sollte man mit den Leuten vom Arb-amt vernünftig reden können, ging bei mir auch immer ganz gut, aber ab und an hört man es im Warteraum auch ganz schön ‚krachen‘.
Aber am liebsten ist mir ja das Arb-amt, wenn ich mich dort wieder abmelden kann.

Grüsse aus Berlin

Ines

Hallo Xelya,

entschuldige meine späte Antwort. Leider sind meine finanziellen Möglichkeiten, ins Internet zu gehen, etwas begrenzt.

Hm, eigentlich ist mittlerweile an jedem grösserem Arbeitsamt ein solches Center angegliedert… oder sollte es sein. Letztlich liegt das aber an der jeweiligen Leitungscrew, die auch die Gelder für den jeweiligen Arbeitsamtsbezirk verteilt.

Da muß noch einmal nachbohren. Meist wird man bei meinem jetzigen Arbeitsamt erst informiert, nachdem man schon selbst alles rausgefunden hat. Besonders toll ist es, wenn der eine Sachbearbeiter sagt, daß gibt es, und am nächsten Tag bei einem anderen Sachbearbeiter heißt es, das gibt es nicht.

Frag doch mal nach. Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitsvermittler nicht daran denken, auf das Bewerbungs- oder auch Jobcenter hinzuweisen oder peinlicherweise gar nicht wissen, dass auch in ihrem Bezirk eins existiert.

siehe oben.

Wenn du noch Fragen hast, dann frage bitte.

Klar, mache ich.
Danke auch für die ganzen Informationen.

Grüße
Monika

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