Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
- Neubaugebiet in bayrischer Gemeinde
- rechtsgültiger Bebauungsplan legt OK des natürlichen Geländes als Höhenreferenz fest
- In Bauantrag des Nachbarn wurde eine Befreeiung von Höhenreferenz weder beantragt noch erteilt
- Zusätzliche Höhenreferenz zur anliegenden OK Straße „RDB“ von unterer Baubehörde als Auflage erlassen
- Straße RDB wird ebenfalls neu angelegt und ist zu Baubeginn noch nicht fertig. Inzwischen ist die Asphaltdecke vorhanden
- Höhenlage des Neubaus überschreitet sowohl die max. Höhe aus OK Gelände (90cm) als auch von OK Straße (20 cm)
- Verletzung der Baugenehmigung bei Unterer Baubehörde und Gemeinde angezeigt, als Kellerdecke des nachbarlichen Neubaus fertig war und um Baustopp gebeten.
- Neubau wird fortgeführt und hat inzwischen das Dachgeschoss erreicht.
- Untere Baubehörde und Gemeinde stellen fest, dass die Straße „RDB“ falsch gebaut wurde und deutlich höher als geplant liegt.
- Baustopp für alle an RDB liegenden Neubauten erteilt.
Welche Möglichkeiten hat der Nachbar, um darauf hinzuwirken, dass der benachbarte Neubau sich an Höhenreferenz des Bebauungsplans ausrichten muss? Alternativ weiteren Möglichkeiten hat der Nachbar die sich aus dem rechtswidrigen Neu ergebenden Nachteile, wie Gestaltung der Grundstücksgrenze mit einem Höhenunterschied von 1m, Problemen mit Oberflächenwasser, Beschattung, Einsicht in Grundstück, zu minimieren?
Danke für Eure Ideen und Anregungen!
Gruß Chris Eid