'rechtswirksam zugestellt durch Niederlegung..'

Zum Fall:Ich erhielt vor einigen Tagen eine Mahnung wegen der Nichtzahlung eines Bußgeldes. Den dazugehörigen Bußgeldbescheid habe ich vorher nicht erhalten.Vermutlich wurde dieser „niedergelegt“.Den gelben Benachrichtigungschein mit dem Hinweis auf die rechtswirksame Niederlegung habe ich ebenfalls nicht in meinem Briefkasten gefunden.Somit müßte das Schriftstück noch bei der Post liegen.Was kann ich tun,da ja die Widerspruchsfrist durch eine Niederlegung beginnt ich diese aber nunmehr offizell nicht eingehalten habe.Leider werden ab und zu unsere Briefkästen von Jugendlichen geräubert,besonders wenn diese sehr voll sind z.B. mit Zeitungen oder Prospekten.
Danke für die Antworten
Helmut W.

hallo helmut,

ich bin zwar im verwaltungsrecht nicht so recht bewandert, möchte dir aber trotzdem raten, auf jedenfall jetzt (auch wenn wir davon ausgehen müssen, dass die wiederspruchsfrist verstrichen ist) möglichst schriftlich wiederspruch einzulegen.

führe an, dass der zugang nicht stattgefunden hat, unter angabe der umstände (zeitungsraub aus den briefkästen). wenn das schriftstück noch auf der post liegt, hast du vielleicht eine chance.

vielleicht können dir die anderen noch bessere ratschläge geben, aber ich würde halt erst überhaupt mal irrgendwas unternehmen.

by

charly

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Du bist ziemlich vom guten Willen der Behörde abhängig, da laut Verwaltungszustellungsgesetz der Bußgeldbescheid im Zeitpunkt der Niederlegung als zugestellt gilt. Ich würde mir allerdings keine allzu großen Hoffnungen machen, da dies oft eine Standardausrede ist, die die dort ständig hören.