Rechtswirksame Kündigung des Mietvertrages?

Ich wohne seit dem 1.11.1999 in meiner jetzigen Wohnung. Das heißt: Kündigungsfrist drei Monate nach altem Mietrecht (nach neuem sowieso).

Ich habe wie folgt gekündigt:

am 30.7. per Einschreiben mit Rückschein zum 31.10.02.

Meine Fragen nun:

Was passiert, wenn

a) der Vermieter in Urlaub ist und das Einschreiben nicht annehmen kann,

b) der Vermieter zwar da ist, aber das Einschreiben nicht entgegennehmen will, d.h. dass
das Einschreiben samt Schein zurückkommt?

Habe ich auch in diesen Fällen rechtswirksam gekündigt?

Oder müßte ich - bedingt durch die Schlampigkeit des Vermieters (er ist dafür leider bekannt) - noch einen weiteren Monat die Miete zahlen?

Ich habe gehört, dass - analog zum Verwaltungsrecht - ein Einschreiben spätestens drei Tage nach Versenden - hier: am 2.8.02 - beim Empfänger eingegangen ist. Der Mietvertrag erlaubt übrigens eine Kündigung bis drei Werkatage danach, hier: bis zum 3.8.02.

Wie sieht meine Lage aus? Habe ich rechtswirksam zum 31.10.02 gekündigt?

Euer Carsten

Hallo Carsten,

welche Schlamperei wirfst Du dem Vermieter denn vor?

Wenn Du auf den letzten Drücker kündigst und der Brief dadurch mit Verögerung bei der Post nicht rechtzeitig bei Deinem Vermieter an?
Oder ist das als Schlamperei gemeint, wenn der Vermieter Urlaub macht?

Wenn er es (das Einschreiben) nicht annimmt, kommt immer eine Bemerkung des Zustellers drauf… „Annahme verweigert“!

Dann gilt:
Wenn der Empfänger grundlos die Annahme der Sendung verweigert, obwohl er mit einer rechtsgeschäftlichen Erklärung seines Vertragspartners rechnen musste, muß er sich so behandeln lassen, als sei die Erklärung zugegangen.

Quelle: Bundesgerichtshof
Neue Juristische Wochenschrift 1998, S. 976

Trotzdem aber auch mal bei Dir selber nach Fehlern suchen, warum hast Du denn solange gewartet mit der Kündigung, wenn Du mit sochen Folgen wie u.a. rechnest?

Hoffe Dir damit geholfen zu haben

Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich wohne seit dem 1.11.1999 in meiner jetzigen Wohnung. Das
heißt: Kündigungsfrist drei Monate nach altem Mietrecht (nach
neuem sowieso).

Ich habe wie folgt gekündigt:

am 30.7. per Einschreiben mit Rückschein zum 31.10.02.

Dann war ja Zeit, denn die Kündigung musste diesen Monat erst am Montag 5.8.2002 vorliegen.

Meine Fragen nun:

Was passiert, wenn

a) der Vermieter in Urlaub ist und das Einschreiben nicht
annehmen kann,

Er hat grundsätzlich jemand zu beauftragen, seine Post entgegen zunhemen oder die Post sich nachsendne zu lassen.

b) der Vermieter zwar da ist, aber das Einschreiben nicht
entgegennehmen will, d.h. dass
das Einschreiben samt Schein zurückkommt?

Zuerst einmal gilt der Tag der Zustellung, der notiert wird, wenn dem Vemrieter die Hinterlegung erklärt wird. Er hat dann innerhalb acht Tagen den Brief zu holen. Holt er den Brief nicht ab und kommt der Brief retour, dann den Brief nicht öffnen und auch nicht wegwerfen, sondern aufbewahren. Sobald der Vermieter da ist, unter Zeugen den Brief übergeben. Es bleibt bei Deiner ordnungsgemässen Kündigung. Du könntest den Brief dann auch durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kosten um die 12 EURO.

Habe ich auch in diesen Fällen rechtswirksam gekündigt?

Ja,

Oder müßte ich - bedingt durch die Schlampigkeit des
Vermieters (er ist dafür leider bekannt) - noch einen weiteren
Monat die Miete zahlen?

Nein

Ich habe gehört, dass - analog zum Verwaltungsrecht - ein
Einschreiben spätestens drei Tage nach Versenden - hier: am
2.8.02 - beim Empfänger eingegangen ist. Der Mietvertrag
erlaubt übrigens eine Kündigung bis drei Werkatage danach,
hier: bis zum 3.8.02.

In diesem Monat nicht. Das Mietrecht kennt eine etwas kuriose Regelung. Der 3.8. ist ein Samstag. Somit ist lt. Mietrecht der Samstag kein Werktag. Fällt der 1. Tag im Monat auf einen Donnerstag und der 2. auf den Freitag, so wird der Samstag nicht als Werkttag gerechnet. Der 3. Werktag ist Montag der 5.08.2002.

Fällt der 1. des Monats auf einen Freitag so ist der Samstag auf jeden Fall ein Werktag und der folgende Montag ist der 3. Werktag.

Fällt der 1. auf einen Samstag, ist der Samstag auf jeden Fall ein Werktag und der Dienstag ist dann als 3. Werktag zu rechnen.

Wie sieht meine Lage aus? Habe ich rechtswirksam zum 31.10.02
gekündigt?

Ja

Gruss Günter

Hallo Karl-Heinz,

der Kollege warf niemand Schlamperei vor. Er hat einige Fragen gestellt, die durchaus bei der Zusendung von Kündigungen auftreten.

welche Schlamperei wirfst Du dem Vermieter denn vor?

Wenn Du auf den letzten Drücker kündigst und der Brief dadurch
mit Verögerung bei der Post nicht rechtzeitig bei Deinem
Vermieter an?

Für die Zusendung ist genug Zeit.

Oder ist das als Schlamperei gemeint, wenn der Vermieter
Urlaub macht?

Du bist wohl Vermieter, nachdem Du so reagierst, doch Mieter und auch übriegns Vermieter können sich jederzeit, sei es in w-w-w, bei einem Anwalt, bei einem Interessenverband informieren. Da muss man niemand abwatschen.

Wenn er es (das Einschreiben) nicht annimmt, kommt immer eine
Bemerkung des Zustellers drauf… „Annahme verweigert“!

Dann gilt:
Wenn der Empfänger grundlos die Annahme der Sendung
verweigert, obwohl er mit einer rechtsgeschäftlichen Erklärung
seines Vertragspartners rechnen musste, muß er sich so
behandeln lassen, als sei die Erklärung zugegangen.

Quelle: Bundesgerichtshof
Neue Juristische Wochenschrift 1998, S. 976

Trotzdem aber auch mal bei Dir selber nach Fehlern suchen,
warum hast Du denn solange gewartet mit der Kündigung, wenn Du
mit sochen Folgen wie u.a. rechnest?

ohne Kommentar

Gruss Günter

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Hallo Karl-Heinz, hallo Günter,

zunächst einmal recht herzlichen Dank Euch beiden für die prompten Antworten.

Damit Ihr Euch beide nicht grundlos streitet:

Es war mit „Schlamperei“ gemeint: Das schuldhafte Nichtannehmen des Einschreibens durch Annahmeverweigerung bzw. die Nichtabholung des Einschreibens bei der Post.

Grund für meine Befürchtung war, dass der Vermieter durch solches Handeln evtl. die Frist künstlich hinausschieben könnte, so dass ich dann nicht mehr fristgemäß gekündigt hätte.
Er hätte dann durch sein raffiniertes Tun mich dazu bringen können, noch die Miete für den November zahlen zu müssen.
Das wollte ich natürlich vermeiden.

Das ist dank Eurer ausführlichen Auskunft zum Glück ja nicht der Fall.

Gruß nach überall

Euer Carsten

Hallo Carsten,

wurde auch so zu verstehen. Deshalb meine Reaktion.

Gruss Günter