Hallo,
Ich wohne seit dem 1.11.1999 in meiner jetzigen Wohnung. Das
heißt: Kündigungsfrist drei Monate nach altem Mietrecht (nach
neuem sowieso).
Ich habe wie folgt gekündigt:
am 30.7. per Einschreiben mit Rückschein zum 31.10.02.
Dann war ja Zeit, denn die Kündigung musste diesen Monat erst am Montag 5.8.2002 vorliegen.
Meine Fragen nun:
Was passiert, wenn
a) der Vermieter in Urlaub ist und das Einschreiben nicht
annehmen kann,
Er hat grundsätzlich jemand zu beauftragen, seine Post entgegen zunhemen oder die Post sich nachsendne zu lassen.
b) der Vermieter zwar da ist, aber das Einschreiben nicht
entgegennehmen will, d.h. dass
das Einschreiben samt Schein zurückkommt?
Zuerst einmal gilt der Tag der Zustellung, der notiert wird, wenn dem Vemrieter die Hinterlegung erklärt wird. Er hat dann innerhalb acht Tagen den Brief zu holen. Holt er den Brief nicht ab und kommt der Brief retour, dann den Brief nicht öffnen und auch nicht wegwerfen, sondern aufbewahren. Sobald der Vermieter da ist, unter Zeugen den Brief übergeben. Es bleibt bei Deiner ordnungsgemässen Kündigung. Du könntest den Brief dann auch durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kosten um die 12 EURO.
Habe ich auch in diesen Fällen rechtswirksam gekündigt?
Ja,
Oder müßte ich - bedingt durch die Schlampigkeit des
Vermieters (er ist dafür leider bekannt) - noch einen weiteren
Monat die Miete zahlen?
Nein
Ich habe gehört, dass - analog zum Verwaltungsrecht - ein
Einschreiben spätestens drei Tage nach Versenden - hier: am
2.8.02 - beim Empfänger eingegangen ist. Der Mietvertrag
erlaubt übrigens eine Kündigung bis drei Werkatage danach,
hier: bis zum 3.8.02.
In diesem Monat nicht. Das Mietrecht kennt eine etwas kuriose Regelung. Der 3.8. ist ein Samstag. Somit ist lt. Mietrecht der Samstag kein Werktag. Fällt der 1. Tag im Monat auf einen Donnerstag und der 2. auf den Freitag, so wird der Samstag nicht als Werkttag gerechnet. Der 3. Werktag ist Montag der 5.08.2002.
Fällt der 1. des Monats auf einen Freitag so ist der Samstag auf jeden Fall ein Werktag und der folgende Montag ist der 3. Werktag.
Fällt der 1. auf einen Samstag, ist der Samstag auf jeden Fall ein Werktag und der Dienstag ist dann als 3. Werktag zu rechnen.
Wie sieht meine Lage aus? Habe ich rechtswirksam zum 31.10.02
gekündigt?
Ja
Gruss Günter